Anfrage vom 24. Juni 2021: Straßenoberflächenwiederherstellungen auf Gemeindestraßen in Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,
der Gemeinderat Bonstetten hat im Haushaltsplan 2021 eine Summe von 150.000,00 € für Straßenerneuerungen eingeplant. Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Bonstetten:

Teilfläche – Kreuzung Fliederstraße / Ginsterweg

  1. Wer war der Auftraggeber für die Straßenoberflächenwiederherstellung?
  2. Welche Fachfirma hat die Straßenoberflächenwiederherstellung durchgeführt?
  3. Ist die Gewährleistungsdauer bereits ausgelaufen?
  4. Wurde eine Gewährleistungsabnahme gemäß § 13 VOB/B durchgeführt?

Teilfläche – Bahnhofstraße (Abzweigung Am Anger)

  1. Wer war der Auftraggeber für die Straßenoberflächenwiederherstellung?
  2. Welche Fachfirma hat die Straßenoberflächenwiederherstellung durchgeführt?
  3. Ist die Gewährleistungsdauer bereits ausgelaufen?
  4. Wurde eine Gewährleistungsabnahme gemäß § 13 VOB/B durchgeführt?

Teilfläche – Hauptstraße (Bushaltestelle)

  1. Wer war der Auftraggeber für die Straßenoberflächenwiederherstellung?
  2. Welche Fachfirma hat die Straßenoberflächenwiederherstellung durchgeführt?
  3. Ist die Gewährleistungsdauer bereits ausgelaufen?
  4. Wurde eine Gewährleistungsabnahme gemäß § 13 VOB/B durchgeführt?

Allgemein:

  1. Werden Baumaßnahmen mit Eingriff in die Straßenoberfläche in Gemeindegebiet Bonstetten durch die Gemeinde Bonstetten
    überwacht?
  2. Wer ist für die Überwachung verantwortlich?
  3. Findet eine Abnahme durch die Gemeinde Bonstetten bei Straßenoberflächenwiederherstellungen statt?
  4. Falls ja, wer ist für die Abnahme der Straßenoberflächenwiederherstellungen verantwortlich?
  5. Findet eine Gewährleistungsabnahme gemäß § 13 VOB/B bei Straßenoberflächenwiederherstellungen statt?
  6. Falls ja, wer ist für Gewährleistungsabnahme gemäß § 13 VOB/B bei Straßenoberflächenwiederherstellungen verantwortlich?
  7. Wird bei Baumaßnahmen mit Eingriff in die Straßenoberfläche grundsätzlich eine Mitverlegung von Leerrohren geprüft?

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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