Antrag vom 25.05.2020: Vermeidung von Verwahrentgelten und Negativzinsen

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 22.06.2020 mit 13:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

Im Haushalt der Gemeinde Bonstetten für das Kalenderjahr 2020 sind Ausgaben in Höhe von 18.000,00 € für Verwahrentgelte bzw. Negativzinsen eingeplant.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung beauftragt ein Finanzdienstleistungsinstitut (Finanzmakler) mit der Vermittlung einer Tages- oder Ter­mingeldanlage bei einer Landesbank, Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank, Hypothekenbank oder einlagengesicherte Privat- und Geschäftsbank. Die Bank sollte unter dem Schutz der Institutssicherung des Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) bzw. des Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) stehen.
  2. Die Bezahlung der Maklercourtage kann aus den Mittel der Haushaltsstelle 80.700 Zinsausgaben im Verwaltungshaushalt erfolgen.

Begründung:

Durch die veränderte Geldanlagestrategie kann die Gemeinde Bonstetten bei gleichbleibenden Risiko die Bezahlung von Verwah­rentgelten und/oder Negativzinsen verhindern bzw. reduzieren. Die Leitgedanken der Sparsamkeit / Wirtschaftlichkeit und der Risi­kominimierung der Haushaltsführung werden eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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