Antrag vom 19.01.2021: Aufstellung eines Energieeinsparkonzepts / Energieaudits für die Wasser- und Abwasserversorgung Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 26.10.2021 übernommen und vertagt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

in der aktuellen Kalkulation der Wasser-/Abwasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 14.500,00 €  enthalten. Insgesamt betragen die Kosten für Betriebsstrom im Kalkulationszeitraum 2021 – 2024 rund 58.000,00 €.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Der Gemeinderat Bonstetten beschließt die Aufstellung eines Energieeinsparkonzepts / Energieaudits für die gemeindliche Wasser- /Abwasserversorgung mit den Prüfungsschwerpunkten/ -inhalten:
  • Effizienzsteigerung
  • Energieeinsparung
  • Einsatzmöglichkeit von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien
  • Grundlagenermittlung für anstehende bzw. geplante Investitionsentscheidungen

Zur Erhöhung der Potenziale der Anlagen zur Stromeigennutzung sollte in die Untersuchung auch die gemeindliche Liegenschaft auf dem Stauffersberg (ehemaliges US-Gelände) einbezogen werden.

  • Die Verwaltung wird beauftragt im Abwasserzweckverband Adelsried-Bonstetten die Erstellungen eines Energieeinsparkonzepts / Energieaudits für die Verbandskläranlage zu beantragen.
  • Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2021 im Verwaltungshaushalt in Einzelplänen 7 (Abschnitt: 7000 Abwasserbeseitigung) und  8 (Abschnitt: 8150 Wasserversorgung) zu berücksichtigen. Zusätzlich kann der För­derantrag (Bayern Innovativ) zum integrierten energetischen Quartierskonzept um den Baustein Wasserversorgung erweitert werden. Der Freistaat Bayern fördert Energieeinsparkonzepte mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.  Alternativ bestehen die Förderprogramme beim  Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Energieaudit  gem. DIN EN 16247) und beim Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH  (Kommunalrichtlinie). Hier beträgt die Förderung bis zu 80 % bzw. 60 % der förderfähigen Kosten.

Begründung:

Durch die Aufstellung eines Energieeinsparkonzepts werden die Einsparpotenziale im Bereich der gemeindlichen Wasser- und Ab­wasserversorgung offengelegt und durch Realisierung der Einsparungen können die Gebührenzahler der Gemeinde Bonstetten deutlich  entlastet werden. Der Gemeinderat erhält eine wichtige Entscheidungshilfe für die Beratung und Abstimmung über  zukünftige Investitionen im Bereich der Wasser-/Abwasserversorgung.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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