Antrag vom 19.11.2023: Ergebnisoffene Standortsuche Feuerwehrhaus

Der Antrag wurde mit 6:6 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die geplante Ansiedelung des neuen Feuerwehrhauses ist eines der größten Diskussionsthemen bei der Gestaltung der neuen Ortsmitte Bonstettens.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Fachbüro für Brandschutztechnik eine ergebnisoffene Standortsuche für das Feuerwehrhaus im Ortsgebiet Bonstetten.
  2. Die Ergebnisse der Suche und die Vorteile und Nachteile der ermittelten Standorte werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  3. Die Verwaltung organisiert für die Mitglieder des Gemeinderates eine Besichtigungsfahrt zu vergleichbaren Feuerwehrhäusern. Bei der ersten Fahrt am 10.07.2020 wurde kein Feuerwehrhaus besichtigt.
  4. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 6 Bau- und Wohnungswesen; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Topographie) ist die Überplanung des Geländes „neue Ortsmitte“ eine große Herausforderung und führt bei der Bauausführung zu erheblichen Kostensteigerungen. Mit Ermittlung von möglichen Alternativstandorten des benötigten Feuerwehrhauses erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 18.11.2023: Machbarkeitsstudie zur Schaffung von zusätzlichen Gruppenräumen für die Kindertagesstätte St. Stephan

Der Antrag wurde mit 4:8 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

in der Gemeinderatssitzung am 06.11.23 wurden von Herrn Katheder-     Göllner vom Landrastsamt Augsburg verschiedene Varianten zum zukünftigen Kinderbetreuungsbedarf vorgestellt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Fachbüro mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Schaffung von zusätzlichen Gruppenräumen für die Kindertagesstätte St. Stephan. Folgende Lösungsvarianten sollen geprüft werden:
  1. Erweiterung des Bestandsgebäudes
    1. Errichtung eines temporären Gebäudes in unmittelbarer Nähe des Kindergartens
      1. Errichtung eines Waldkindergartens
      1. weitere Lösungsvarianten nach Vorschlag des Fachbüros

Die erarbeiteten Lösungsvorschläge sollen gemäß der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) förderfähig sein.

  1. Die Ergebnisse Studie werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Vermögenshaushaltes Einzelplan: 4 Soziale Sicherung Unterabschnitt 4640 Tageseinrichtungen für Kinder erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit der Machbarkeitsstudie zur Schaffung von zusätzlichen Gruppenräumen für die Kindertagesstätte St. Stephan erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Investitionen und kann kurzfristig auf den

Bedarf an Kita-Plätzen reagieren.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 31.10.2023: Ermittlung möglicher Konzentrationszonen Windenergie

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.11.2023 mit 5:5 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Gemeinde Heretsried hat in der Sitzung am 23.01.23 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) beschlossen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten prüft die Ausweisung von Konzentrationszonen Windenergie. Die Verwaltung beauftragt ein Fachbüro mit der Ermittlungen möglicher Zonen Windenergie im Gemeindegebiet Bonstetten und der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Ausweisung einer Konzentrationszone nach aktuellen Rechtsstand.
  1. Die Ergebnisse der Prüfung und der Ausweisevorschlag werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 6 Bau- und Wohnungswesen; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Ermittlung von möglichen Konzentrationszonen Windenergie leistet die Gemeinde Bonstetten ein wichtigen Beitrag zur Erschließung regionaler Energiequellen und der Gemeinderat erhält eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 21.08.2023: Bau eines Wohnhauses mit 6 Einheiten zur Vermietung im Römerweg 5

Der Antrag wurde mit 6:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

durch den Rückkauf des Grundstückes im Römerweg 5 eröffnet sich die Möglichkeit für die Gemeinde, ein Wohnhaus mit 6 Einheiten zur Vermietung zu erstellen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

1.   Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Architekturbüro für die Planung des Wohnhauses mit 6 Einheiten, die Auswahl erfolgt                durch den Gemeinderat.

  • Die Ausführung erfolgt in der aktuell höchst geltenden Effizienzhausstufe und zusätzlicher Photovoltaikanlage.
  • Förderrichtlinien (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP + KFW Fördermöglichkeiten) werden geprüft  

       und eingehalten.

4.   Die Mittel für die Finanzierung der anfallenden Kosten für die Planung in Höhe von ca. 50.000 € werden im Haushaltsjahr 2024   zur Verfügung gestellt und im Haushaltsplan mit aufgenommen.

Begründung:

Bonstetten wächst und somit auch die Zahl der jungen Menschen mit dem Wunsch auf Eigenständigkeit. Gerade in Bonstetten gibt es für junge Erwachsene, Paare aber auch Familien, die sich kein Eigenheim leisten können bzw. möchten zu wenig Möglichkeiten um in Bonstetten weiterhin wohnhaft zu bleiben.  Hier muss dringend nachgebessert und Wohnraum geschaffen werden, um die Jugend, die auch die Zukunft des Dorfes bedeuten im Ort halten zu können. Durch den eigenverantwortlichen kommunalen Wohnungsbau, wird finanzierbarer Wohnraum in Bonstetten geschaffen und nachhaltige Einnahmen für die Gemeinde generiert. Bei der „Interkommunalen Sitzung“ am 19.04.2023 im Weldener Holzwinkelsaal war dies ein sehr bedeutsames und großes Thema.

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 04.05.2023: Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage im Bauhof für die Bewässerung der gemeindlichen Grünanlagen

Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.09.2023 mit 4:6 Stimmen abgelehnt.
Leider stimmten die CSU/UW und die GRÜNEN dagegen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

durch den bereits erfolgten und noch fortschreitenden Klimawandel auf der Welt, werden sich die Trocken- und Heißphasen verstärken.

Um die Trinkwasserversorgung der Gemeinde nicht noch zusätzlich zu belasten, stellen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet auf dem Gelände des Bauhofes eine Regenwassernutzungsanlage mit einem Volumen von mindestens 30.000 Liter und einer Saugpumpe zur Nutzung des anfallenden Niederschlages.
  2. Die Verwaltung klärt mit Hilfe des technischen Bauamtes die technische Machbarkeit.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten in Höhe von ca. 20
  2. .000 € könnte zum Beispiel aus den Mitteln der Haushaltsstelle 0.7710.50000 „Unterhalt Grundst.u.baul.Anl. Unterhalt Bauhof “ erfolgen.

Begründung:

Durch die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage wird das Niederschlagswasser aufgefangen und zur Bewässerung der gemeindlichen Grünanalgen bereitgestellt. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf den örtlichen Trinkwasservorrat aus, sondern entlastet zusätzlich die Mischwasserkanalisation der Gemeinde. Es stehen ca. 550 qm Dachfläche für die Regenwassernutzung zur Verfügung. Die Fläche im Hof des örtlichen Bauhofes hat eine Größe von ca. 450 qm und ist somit als brauchbar anzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 7. Juni 2023: Weiterentwicklung der Machbarkeitsstudie für eine Verbundlösung mit der Gemeinde Adelsried zur Sicherung der Wasserversorgung vom 05.12.2022

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten hat sich in seiner Sitzung am 12.12.2022 mit 5:4 Stimmen für eine Verbundleitung mit der Gemeinde Adelsried ausgesprochen. Die Gemeinde Adelsried hat mit der amtlicher Bekanntmachung vom 13.12.2022 die Aufstellung der Bebauungsplänen „Gewerbegebiet an der A8“ (ca. 140.000 m²) und „Schöner Mann“ (ca. 25.000 m² ) bekanntgemacht. Die geplante Erweiterung der Bebauung und deren Auswirkungen auf die Wasserversorgung Adelsried waren nicht Gegenstand der Machbarkeitsstudie vom 05.12.2022

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Weiterentwicklung der Machbarkeitsstudie für eine Verbundlösung mit der Gemeinde Adelsried zur Sicherung der Wasserversorgung der Firma shp GmbH, Markt Schwaben. Die Aktualisierung soll die Steigerung des max. Wasserbedarfs der Gemeinde Adelsried (aktuell: 815 m³/d) durch die geplante Erweiterung und die theoretische max. Entnahmemenge pro Tag des Brunnens Bonstetten (aktuell: 1.296 m³/d) bewerten.

Begründung:

Durch die Aktualisierung der Machbarkeitsstudie erhalten die Gemeinderäte Adelsried und Bonstetten eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 17.10.2022: Beantragung der Weiterverwendung der nicht mehr genutzten Wassergewinnungsanlage in Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

am 25.05.2014 haben rund 70 Prozent der Bonstetter Bürger für einen Verzicht auf einem Notverbund mit der Gemeinde Adelsried gestimmt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beantragt bei den zuständigen Gesundheits- und Rechtsbehörden die Weiterverwendung der ehemaligen Fassung der öffentlichen Wasserversorgung in der Bahnhofstraße als „Behelfsbrunnen“ gemäß Nummer 5 des Merkblattes Nr. 1.1/3 des Bayerischen Landesamts für Umwelt (siehe Anlage)
  1. Die Verwaltung stellt mit Unterstützung eines Fachbüros die benötigten Unterlagen zusammen und erstellt ein Konzept für die zusätzlich benötigten Sicherungsmaßnahmen.
  1. Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2023 im Vermögenshaushalt zu berücksichtigen.

Begründung:

Durch die Beantragung einer Weiternutzung der nicht mehr genutzten Wassergewinnungsanlage in der Bahnhofstraße wird für die Gebührenzahler eine kostengünstige Alternative zu einer Verbundleitung mit der Gemeinde Adelsried geschaffen und der Gemeinderat erhält eine fundierte Entscheidungsgrundlage bei zukünftigen Investitionsentscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 10.12.2021: Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (Gewährung von Gutscheinen)

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 7.03.2022 mit 4:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Einschränkungen der Corona Pandemie hatten auch große Auswirkungen auf den Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten. Die Übungen fanden nur in festen Kleingruppen statt und die halbjährlichen Einladungen der Gemeinde an den Abschlussübungen zur Brotzeit mussten leider ausfallen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten gewährt als Anerkennung für die ehrenamtliche Tätigkeit während der Corona Pandemie jedem aktiven Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten einen Gutschein vom Bräustüble Bonstetten in Höhe von 20,00 €. Die Ausgabe der Gutscheine soll von den Führungskräften der aktiven Wehr übernommen werden.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln der Haushaltstelle 65800 Geschäftsausgaben sonstige Geschäftsausgaben im Verwaltungshaushalt des Einzelplanes 1 erfolgen.

Begründung

Durch die Gewährung von Gutscheinen honoriert die Gemeinde Bonstetten das ehrenamtliche Engagement der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten und unterstützt die Leitung der Feuerwehr bei der Steigerung der Mitarbeitermotivation.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag zur Geschäftsordnung: Änderung der Tagesordnung am 19.04.2021

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 19.04.2022 mit 5:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Inzidenzwert an Corona-Neuinfektionen im Landkreis Augsburg liegt aktuell bei über 170, zusätzlich hat das Robert-Koch-Institut die Regelung zur häuslichen Absonderung (Quarantäne) geändert (siehe Anlage I).

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

  1. Die Tagesordnungspunkte:

    2. Sanierungsmaßnahmen für die Abwasserkanäle 2021
    3. Anlegen von Blühwiesen, Ökoflächen, und Grünflächen in Baugebieten
    6. Berichte von
    1. Verwaltungsgemeinschaftsversammlung
    2. Schulverband Adelsried / Bonstetten
    3. Abwasserzweckverband Adelsried / Bonstetten
    7. Verschiedenes

der Gemeinderatsitzung am 19.04.2021 werden aufgrund der aktuellen Infektionslage abgesetzt und bei der nächsten Gemeinderatsitzung behandelt.

Begründung

Mit der Verkleinerung der Tagesordnung leistet der Gemeinderat Bonstetten einen wichtigen Beitrag zum besonderen Schutz der Risikogruppen und zur Eindämmung des Infektionsgeschehen. Außerdem wird der Gemeinderat seiner Vorbildfunktion ge­genüber der Bevölkerung auch in Zeiten der Corona-Pandemie gerecht.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Anlage I

(Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html)
Wann und wie lange muss man in Quarantäne?
Eine Quarantäne (häusliche Absonderung) wird dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich (z.B. mit SARS-CoV-2) angesteckt hat und dadurch zu einer Verbreitung des Krankheitserregers beitragen könnte. Bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko und man wird als enge Kontaktperson eingestuft:

  1. Enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (= Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
  2. Gespräch mit dem Fall (unabhängig von dessen Dauer) ohne adäquaten Schutz (= Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
  3. Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske (außerhalb des Arbeitsschutzes) getragen wurde.

Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt im Einzelfall dem zuständigen Gesundheitsamt.

Das RKI empfiehlt für enge Kontaktpersonen eine häusliche Absonderung (Quarantäne) für 14 Tage – gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer zu dem Zeitpunkt infektiösen Person. Eine Testung der engen Kontaktpersonen dient der frühen Erkennung von asymptomatischen Infektionen.

Am vierzehnten Tag sollte vor Entlassung aus der Quarantäne ein Antigentest durchgeführt werden und die Aufhebung der Quarantäne nur im Fall eines negativen Testergebnisses und ohne Erkrankungssymptome erfolgen. Wenn Symptome/Krankheitszeichen während der Quarantäne auftreten, muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden und eine diagnostische Klärung erfolgen.

Für weitere Informationen siehe auch RKI-Empfehlungen zum Management von Kontaktpersonen.

Stand: 01.04.2021

Antrag vom 19.04.2021: Änderungsantrag zur Haushaltssatzung

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 19.04.2021 mit 5:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten wird in seiner Sitzung am 19. April 2021 über die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2021 beschließen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb zur vorgelegten Haushaltsatzung folgenden Änderungsantrag:

Die dem Gemeinderat vorgelegte Haushaltsatzung wird im Vermögenshaushalt (Einzelplan 3, Unterabschnitt 3700) um die Position Zuschuss für die Kath. Kirchenstiftung St. Stephan in Höhe von 10.000,00 € zum Austausch der Heizungsanlage ergänzt und schließt für das Haushaltsjahr 2021 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.107.800 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.002.350 €.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Grundsteuer B für sonstige Grundstücke und die Gewerbesteuer entsprechen jeweils 330 %.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2021 rückwirkend in Kraft.

Begründung

Die Kath. Kirchenstiftung St. Stephan unterstützt die Gemeinde Bonstetten seit Jahrzehnten beim Betrieb des örtlichen Kindergartens, deshalb sollte sich die Kommune bei der Finanzierung der Investition beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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