Antrag vom 25.02.2024: Ergebnisoffene Standortsuche Feuerwehrhaus

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 18.03.2024 mit 13:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die geplante Ansiedelung des neuen Feuerwehrhauses ist eines der größten Diskussionsthemen bei der Gestaltung der neuen Ortsmitte Bonstettens.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Fachbüro mit Spezialisierung auf den Neubau von Feuerwehrhäusern eine ergebnisoffene Standortsuche für das Feuerwehrhaus im Ortsgebiet Bonstetten durchzuführen.
  1. Die Ergebnisse der Suche und die Vorteile und Nachteile der ermittelten Standorte  werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt. Am Standort Ortsmitte soll das Bestandsgebäude (aktuelle Nutzung durch die Dolphin Deutschland GmbH) untersucht werden.
  1. Zur Bewertung des Bestandsgebäudes Ortsmitte ist ein Fachbüro für Baustatik hinzuzuziehen, da die Traglast des Gebäudes zu untersuchen ist.
  • Die Verwaltung organisiert für die Mitglieder des Gemeinderates eine Besichtigungsfahrt zu vergleichbaren Feuerwehrhäusern. Bei der ersten Fahrt am 10.07.2020 wurde kein Feuerwehrhaus besichtigt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 6 Bau- und Wohnungswesen; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Am gestrigen Samstag ist deutlich geworden, dass die Standortsuche Feuerwehr vorrangig und dringlich  durchgeführt werden muss um daraus weitere Schlüsse für das Gesamtprojekt Ortsmitte ziehen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 25.08.2023:  Durchführung einer örtlichen Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen nach Art. 7 BayKiBiG

Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.09.2023 mit 10:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

das Kindergartenjahr 2023 / 2024 beginnt zum 01. September 2023.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten führt gemäß den Leitlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (siehe Anlage I) für das Kindergartenjahr 2024 / 2025 eine kommunale Bedarfsplanung nach Artikel 7 BayKiBiG durch. Die Ergebnisse der Bedarfsplanung sollen noch im Kalenderjahr 2023 vorgestellt werden.
  1. Die Verwaltung erstellt auf Grundlage des Musters des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales einen Elternfragebogen (siehe Anlage II) zur Abfrage des Bedarfes und erhebt mit Unterstützung des Kindergartenträgers – der Katholischen Kirchstiftung St. Stephan und der Verwaltungsgemeinschaft Welden  – die notwendigen Daten.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 4 Soziale Sicherung; Unterabschnitt: 4640 Tageseinrichtung für Kinder erfolgen.

Begründung:

Mit einer örtlichen Bedarfsplanung wird der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen festgestellt und die Gemeinde Bonstetten als verantwortlicher Aufgabenträger kann rechtzeitig notwendige Maßnahmen einleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 14.08.2023: Sperrung der Ortsdurchfahrt Bonstetten für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen

Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.09.2023 mit 10:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten hat in seiner Sitzung vom 14.09.2015 ohne Gegenstimme die Begrenzung der Nutzung der Ortsstraßen durch LKW über 3,50 Tonnen beschlossen (Abstimmungsergebnis 12:0). Die Sperrung der Ortsdurchfahrt wurde damals von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Augsburg abgelehnt. Durch die Freigabe der Ortsumfahrung Adelsried (St2032) hat sich das Verkehrsaufkommen der Ortsdurchfahrt Bonstetten (Haupt- und Bahnhofstraße) verändert.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Prüfantrag:

  1. Der Gemeinderat Bonstetten beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung einer Sperrung der Ortsdurchfahrt Bonstetten (Haupt- und Bahnhofstraße) für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen mit Hilfe des Verkehrszeichens Z 253 StVO und dem Zusatz „Anlieger frei“.
  • Die Verwaltung klärt mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Augsburg, der VG Welden und mit der Verkehrspolizeiinspektion Augsburg die Voraussetzungen für Sperrung der Haupt- und Bahnhofstraße für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen ab und regt bei der Gemeinde Adelsried und dem Markt Welden eine Sperrung der ehemaligen Staatsstraße 2032 für den LKW-Durchgangsverkehr über 3,5 Tonnen vor.
  • Die Detailprüfung, ob die Voraussetzungen für eine Sperrung für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 2+3 StVO (Verhütung außerordentlicher Schäden an Straßen / Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgase) und gem. § 45 Abs. 9 Satz 5 StVO (Mautausweichverkehr) erfüllt sind und die Erhebung der hierfür benötigten Daten (Verkehrszählung, Ermittlung der Lärm- und Abgasbelastung, Beurteilung des baulichen Zustands der Straßen) soll durch ein Ingenieurbüro erfolgen. Das Ergebnis der Prüfung soll in einem Kurzgutachten zusammengefasst werden.

Begründung:

Mit der Freigabe der Ortsumfahrung Adelsried hat sich das Verkehrsaufkommen verändert. Fuhrunternehmen nutzen die Ortsdurchfahrt Bonstetten vermehrt als Abkürzungsstrecke zu den Kiesgruben im Schmuttertal.  Durch die Sperrung für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen wird die Lärm- und Abgasbelastung für die Anwohner der Bahnhof- und Hauptstraße gesenkt und die Lebensdauer des Straßenbelags der Ortsdurchfahrt kann deutlich verlängert werden. Außerdem kann die Verkehrssicherheit für Fußgän­ger und Radfahrer, besonders für Senioren und Kinder, deutlich erhöht werden. Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2024 im Verwaltungshaushalt (Einzelplan: 6, Unterabschnitt: Gemeindestraßen 6300) zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 30.06.2023:  Verbesserung der Zivilschutz- und Katastrophenschutzalarmierung in Bonstetten

Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.09.2023 mit 6:4 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

aufgrund eines Gewittersturmes konnte am 11. Juli 2023 die integrierte Leitstelle Augsburg (ILS) aufgrund der Vielzahl eingehenden Einsätze keine zeitnahe Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten durchführen. Die Möglichkeit einer dezentralen Alarmauslösung an der Sirenenanlage ist im Rahmen des Umzugs der Sirenen auf das Dach des Rathauses entfallen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beschafft zur Verbesserung des Katastrophenschutzes eine mobile Lautsprecher- und Sirenenanlage. Zusätzlich wird die Funktionalität der dezentrale Alarmauslösung bei den stationären Sirenen geschaffen.
  1. Die bestehende stationären Sirenenanlage wird mit der zusätzlichen Funktionalität der dezentrale Alarmauslösung ausgestattet.
  1. Die Verwaltung beantragt bei der Regierung von Schwaben die Förderung gemäß Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien – (KatSZR) Nr. 2 e zur Anschaffung eine mobilen Lautsprecher- und Sirenenanlage.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Vermögenshaushaltes Einzelplan: 1; Unterabschnitt: 1401 Katastrophenschutz  und einer Förderung durch den Freistaat Bayern erfolgen.

Begründung:

Mit der Anschaffung einer mobilen Sirenenanlage und der Schaffung einer dezentralen Auslösung der stationären Sirenenanlage kann die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall (z.B. Gewitter, Blackout) und die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr deutlich verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 10.07.2023: Fortbildung des Bauhofpersonals zu technischen Fachkräften Wasserversorgungstechnik gem. DVGW 1000

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.11.2023 angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 18.11.2021 einen Schulungsplan für das Bauhofpersonal angemahnt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten ermöglicht dem mit der Wasserversorgung beauftragten Personal die Fortbildung zur Fachkraft Wasserversorgungstechnik (siehe Anlage) und übernimmt die anfallenden Kosten der Weiterbildungsmaßnahme.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8; Unterabschnitt: 8150 Wasserversorgung (56200) erfolgen.

Begründung:

Mit der Fortbildung des Bauhofpersonals zu Fachkräften der Wasserversorgungstechnik wird die Eigenständigkeit der Wasserversorgung langfristig gesichert und die Motivation der Mitarbeiter gesteigert.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 20.11.2022 – Einberufung einer Gemeinderatsitzung: Offene Anträge der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

gemäß  § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates sollen rechtzeitig eingehende Anträge möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatsitzung  gesetzt werden. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt .

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten beantragen deshalb gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates die Einberufung einer Gemeinderatssitzung mit folgenden Beratungsgegenständen:

  1. Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 17.05.2022:
    „Kostentragung kommunales Sturzflut-Risikomanagement“
  1. Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 26.08.2022:
    „Errichtung eines Trinkbrunnes im Dorfpark Bonstetten“
  1. Antrag der Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 05.10.2022:
    „Neuberechnung der Herstellungsbeiträge (Wasserversorgung)“
  1. Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 17.10.2022:
    „Durchführung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse für gemeindliche Liegenschaften“

Begründung:

Gemäß  § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates sollen rechtzeitig eingehende Anträge möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatsitzung  gesetzt werden. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 12.10.2022: Durchführung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse für gemeindliche Liegenschaften

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Der Antrag wurde in der Sitzung am 27.03.2023 mit 13:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,
der Strompreis an der Leipziger EEX-Börse hat im August einen neuen Höchstwert erreicht.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt einen Fachplaner mit der Erstellung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse (Frei- und Dachflächenanlagen) für die folgende gemeindlichen Liegenschaften:
    1. Kindertagesstätte (Hasenbergstraße 8)
    2. Rathaus (Bahnhofstraße 4)
    3. Bauhof (Reuteweg 5)
    4. Brauereihalle (Hauptstraße 14)
    5. Lagerhaus (Hauptstraße 28)
    6. Hochbehälter (Hohe Straße)Trinkwasserbrunnen (Hohe Straße)
    7. Schützenheim (Hohe Straße)
    8. Hochbehälter (Pfarrer-Vöst-Weg 2)
    9. Tennisheim (Sportplatzstraße)
    10. Regenrückhaltebecken
    11. weitere geeignete gemeindlichen Liegenschaften
  1. Die Verwaltung stellt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die benötigten Unterlagen (Stromverbräuche, Baupläne etc.) zusammen und regt im Abwasserzweckverband Adelsried-Bonstetten die Durchführung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse an.
  1. Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2023 im Vermögenshaushalt zu berücksichtigen.

Begründung:

Mit der Erstellung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse können zusätzliche Einsparmöglichkeiten im Bereich der Betriebskosten offengelegt werden und der Gemeinderat erhält eine fundierte Entscheidungsgrundlage bei zukünftigen Investitionsentscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Mit freundlichen Grüßen

Antrag vom 26.08.2022: Errichtung eines Trinkbrunnes im Dorfpark Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Bundesregierung will den Bürger und Bürgerinnen mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes den Zugang qualitativ hochwertigen Trinkwassers im öffentlichen Raum ermöglichen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet im Dorfpark einen Trinkbrunnen und beantragt die Förderung „Kommunale Trinkbrunnen“ nach Nr. 2.4 RZWAS 2021 des Freistaates Bayern.
  1. Die Verwaltung klärt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Trinkbrunnens im Dorfpark ab und erarbeitet eine Kostenschätzung.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann durch das Sonderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ (Förderquote: 90% der zuwendungsfähigen Kosten) und Umschichtungen im Vermögenshaushalt erfolgen, da verschiedene bereits geplante Ausgaben nicht anfallen werden.

Begründung:

Durch die Errichtung eines Trinkbrunnens wird die Attraktivität des bestehenden Dorfparks Bonstetten gesteigert und zusätzlich ein klimafreundlicher Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität der Gemeinde geleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 14.07.2022 zur Geschäftsordnung: Änderung der Tagesordnung am 18.07.2022

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Bundesregierung empfiehlt Unternehmen der kritischen Infrastruktur aufgrund einer möglichen Gaskrise die Anschaffung von Notstromaggregaten.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Tagesordnung der Gemeinderatsitzung am 18.07.2022 wird aufgrund der Dringlichkeit gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates um den Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten „Anschaffung eines Notstromaggregates für die Trinkwasserversorgung Bonstetten“ vom 07.07.2022 ergänzt.

Begründung:

Die Wahrscheinlichkeit einer längeren Unterbrechung der Stromversorgung ist aufgrund der Gaskrise erheblich angestiegen. Deshalb sollte die anstehende Sommerpause für die Planung der Anschaffung genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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