Antrag vom 10.10.2023: Errichtung eines Sonnensegel auf dem Spielplatz im Dorfplatz

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 6.11.2023 mit 12:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

aktuell findet die Neugestaltung des Spielplatzes im Dorfpark Bonstetten statt. Durch das neuerrichtete Wasserspielgerät wird die Attraktivität des Spielplatzes besonders in den Sommermonaten steigen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet am Spielplatz Bonstetten ein Sonnensegel.
  1. Die Verwaltung klärt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Sonnensegels am Spielplatz im Dorfpark ab und holt für die ermittelte Ausgangslage Angebote bei Fachfirmen ein.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Vermögenshaushaltes Einzelplan: 5Gesundheit, Sport, Erholung; Unterabschnitt: 95001Neuanlage Spielplatz Dorfparkerfolgen.

Begründung:

Durch die Errichtung eines Sonnensegels am Spielplatz wird die Attraktivität des bestehenden Dorfparks Bonstetten gesteigert und zusätzlich ein Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität von Familien und Kindern der Gemeinde geleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 21.08.2023: Bau eines Wohnhauses mit 6 Einheiten zur Vermietung im Römerweg 5

Der Antrag wurde mit 6:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

durch den Rückkauf des Grundstückes im Römerweg 5 eröffnet sich die Möglichkeit für die Gemeinde, ein Wohnhaus mit 6 Einheiten zur Vermietung zu erstellen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

1.   Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Architekturbüro für die Planung des Wohnhauses mit 6 Einheiten, die Auswahl erfolgt                durch den Gemeinderat.

  • Die Ausführung erfolgt in der aktuell höchst geltenden Effizienzhausstufe und zusätzlicher Photovoltaikanlage.
  • Förderrichtlinien (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP + KFW Fördermöglichkeiten) werden geprüft  

       und eingehalten.

4.   Die Mittel für die Finanzierung der anfallenden Kosten für die Planung in Höhe von ca. 50.000 € werden im Haushaltsjahr 2024   zur Verfügung gestellt und im Haushaltsplan mit aufgenommen.

Begründung:

Bonstetten wächst und somit auch die Zahl der jungen Menschen mit dem Wunsch auf Eigenständigkeit. Gerade in Bonstetten gibt es für junge Erwachsene, Paare aber auch Familien, die sich kein Eigenheim leisten können bzw. möchten zu wenig Möglichkeiten um in Bonstetten weiterhin wohnhaft zu bleiben.  Hier muss dringend nachgebessert und Wohnraum geschaffen werden, um die Jugend, die auch die Zukunft des Dorfes bedeuten im Ort halten zu können. Durch den eigenverantwortlichen kommunalen Wohnungsbau, wird finanzierbarer Wohnraum in Bonstetten geschaffen und nachhaltige Einnahmen für die Gemeinde generiert. Bei der „Interkommunalen Sitzung“ am 19.04.2023 im Weldener Holzwinkelsaal war dies ein sehr bedeutsames und großes Thema.

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 25.08.2023:  Durchführung einer örtlichen Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen nach Art. 7 BayKiBiG

Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.09.2023 mit 10:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

das Kindergartenjahr 2023 / 2024 beginnt zum 01. September 2023.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten führt gemäß den Leitlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (siehe Anlage I) für das Kindergartenjahr 2024 / 2025 eine kommunale Bedarfsplanung nach Artikel 7 BayKiBiG durch. Die Ergebnisse der Bedarfsplanung sollen noch im Kalenderjahr 2023 vorgestellt werden.
  1. Die Verwaltung erstellt auf Grundlage des Musters des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales einen Elternfragebogen (siehe Anlage II) zur Abfrage des Bedarfes und erhebt mit Unterstützung des Kindergartenträgers – der Katholischen Kirchstiftung St. Stephan und der Verwaltungsgemeinschaft Welden  – die notwendigen Daten.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 4 Soziale Sicherung; Unterabschnitt: 4640 Tageseinrichtung für Kinder erfolgen.

Begründung:

Mit einer örtlichen Bedarfsplanung wird der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen festgestellt und die Gemeinde Bonstetten als verantwortlicher Aufgabenträger kann rechtzeitig notwendige Maßnahmen einleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 14.08.2023: Sperrung der Ortsdurchfahrt Bonstetten für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen

Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.09.2023 mit 10:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten hat in seiner Sitzung vom 14.09.2015 ohne Gegenstimme die Begrenzung der Nutzung der Ortsstraßen durch LKW über 3,50 Tonnen beschlossen (Abstimmungsergebnis 12:0). Die Sperrung der Ortsdurchfahrt wurde damals von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Augsburg abgelehnt. Durch die Freigabe der Ortsumfahrung Adelsried (St2032) hat sich das Verkehrsaufkommen der Ortsdurchfahrt Bonstetten (Haupt- und Bahnhofstraße) verändert.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Prüfantrag:

  1. Der Gemeinderat Bonstetten beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung einer Sperrung der Ortsdurchfahrt Bonstetten (Haupt- und Bahnhofstraße) für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen mit Hilfe des Verkehrszeichens Z 253 StVO und dem Zusatz „Anlieger frei“.
  • Die Verwaltung klärt mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Augsburg, der VG Welden und mit der Verkehrspolizeiinspektion Augsburg die Voraussetzungen für Sperrung der Haupt- und Bahnhofstraße für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen ab und regt bei der Gemeinde Adelsried und dem Markt Welden eine Sperrung der ehemaligen Staatsstraße 2032 für den LKW-Durchgangsverkehr über 3,5 Tonnen vor.
  • Die Detailprüfung, ob die Voraussetzungen für eine Sperrung für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 2+3 StVO (Verhütung außerordentlicher Schäden an Straßen / Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgase) und gem. § 45 Abs. 9 Satz 5 StVO (Mautausweichverkehr) erfüllt sind und die Erhebung der hierfür benötigten Daten (Verkehrszählung, Ermittlung der Lärm- und Abgasbelastung, Beurteilung des baulichen Zustands der Straßen) soll durch ein Ingenieurbüro erfolgen. Das Ergebnis der Prüfung soll in einem Kurzgutachten zusammengefasst werden.

Begründung:

Mit der Freigabe der Ortsumfahrung Adelsried hat sich das Verkehrsaufkommen verändert. Fuhrunternehmen nutzen die Ortsdurchfahrt Bonstetten vermehrt als Abkürzungsstrecke zu den Kiesgruben im Schmuttertal.  Durch die Sperrung für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen wird die Lärm- und Abgasbelastung für die Anwohner der Bahnhof- und Hauptstraße gesenkt und die Lebensdauer des Straßenbelags der Ortsdurchfahrt kann deutlich verlängert werden. Außerdem kann die Verkehrssicherheit für Fußgän­ger und Radfahrer, besonders für Senioren und Kinder, deutlich erhöht werden. Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2024 im Verwaltungshaushalt (Einzelplan: 6, Unterabschnitt: Gemeindestraßen 6300) zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 30.06.2023:  Verbesserung der Zivilschutz- und Katastrophenschutzalarmierung in Bonstetten

Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.09.2023 mit 6:4 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

aufgrund eines Gewittersturmes konnte am 11. Juli 2023 die integrierte Leitstelle Augsburg (ILS) aufgrund der Vielzahl eingehenden Einsätze keine zeitnahe Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten durchführen. Die Möglichkeit einer dezentralen Alarmauslösung an der Sirenenanlage ist im Rahmen des Umzugs der Sirenen auf das Dach des Rathauses entfallen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beschafft zur Verbesserung des Katastrophenschutzes eine mobile Lautsprecher- und Sirenenanlage. Zusätzlich wird die Funktionalität der dezentrale Alarmauslösung bei den stationären Sirenen geschaffen.
  1. Die bestehende stationären Sirenenanlage wird mit der zusätzlichen Funktionalität der dezentrale Alarmauslösung ausgestattet.
  1. Die Verwaltung beantragt bei der Regierung von Schwaben die Förderung gemäß Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien – (KatSZR) Nr. 2 e zur Anschaffung eine mobilen Lautsprecher- und Sirenenanlage.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Vermögenshaushaltes Einzelplan: 1; Unterabschnitt: 1401 Katastrophenschutz  und einer Förderung durch den Freistaat Bayern erfolgen.

Begründung:

Mit der Anschaffung einer mobilen Sirenenanlage und der Schaffung einer dezentralen Auslösung der stationären Sirenenanlage kann die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall (z.B. Gewitter, Blackout) und die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr deutlich verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 10.07.2023: Fortbildung des Bauhofpersonals zu technischen Fachkräften Wasserversorgungstechnik gem. DVGW 1000

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.11.2023 angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 18.11.2021 einen Schulungsplan für das Bauhofpersonal angemahnt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten ermöglicht dem mit der Wasserversorgung beauftragten Personal die Fortbildung zur Fachkraft Wasserversorgungstechnik (siehe Anlage) und übernimmt die anfallenden Kosten der Weiterbildungsmaßnahme.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8; Unterabschnitt: 8150 Wasserversorgung (56200) erfolgen.

Begründung:

Mit der Fortbildung des Bauhofpersonals zu Fachkräften der Wasserversorgungstechnik wird die Eigenständigkeit der Wasserversorgung langfristig gesichert und die Motivation der Mitarbeiter gesteigert.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 10.07.2023: Förderantrag zur kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie (KRL)

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.11.2023 übernommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

Im 4. Quartal 2023 wird der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschieden. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die kommunale Wärmeplanung.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten stellt einen Förderantrag zur kommunalen Wärmeplanung gem. Punkt 4.1.11 der Kommunalrichtlinie(KRL) bei der
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin
  1. Das technische Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Welden wir gebeten, die für die Antragstellung notwendigen Angebote bei Fachbüros einzuholen.

Begründung:

Mit der Förderantragstellung zur kommunalen Wärmeplanung sichert sich die Gemeinde Bonstetten den attraktiven Fördersatz von 90%. Voraussetzung ist eine Antragsstellung noch im Kalenderjahr 2023.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 10.07.2023: Stellenneuschaffung im Bereich Bauhof

Sehr geehrter Herr Gleich,

durch das Schaffen von Baugebieten (z.B. Heuberg und Steinhalde) in unserer Gemeinde nahmen die Flächen, die sich im Unterhalt des Bauhofes befindet stetig zu. Ebenso sind die Grünpflege in den vegetationsreichen Monaten durch die angestrebte Biodiversität und der Winterdienst ein großer zeitaufwendiger Bestandteil der Bauhofmitarbeiter.

Um unter anderem die oben genannten Aufgaben erfüllen zu können, stellen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten folgenden Antrag:

1. Die Gemeinde Bonstetten stellt einen/eine Bauhofmitarbeiter/in in Vollzeit ein.

2. Die Gemeinde Bonstetten prüft die Umsetzung mit Hilfe der Personalabteilung der VG und erstellt nach Prüfung eine

Stellenausschreibung und veröffentlicht diese regional (print und online).

3. Die Mittel für die Finanzierung der anfallenden Kosten in Höhe von ca. 47.000 € p.a. werden im Haushaltsjahr 2024 zur

Verfügung gestellt und im Haushaltsplan mit aufgenommen.

Begründung:

Durch die Stellenneuschaffung und der damit verbundenen Einstellung eines/einer zusätzlichen Mitarbeiter/in, werden die vorhandenen Bauhofmitarbeiter entlastet und die Vertretung bei Urlaub und/oder Krankheit sichergestellt. Zudem kann hierdurch die die Fremdvergabe reduziert und der Bürgerservice erhöht werden. Ein weiterer positiver Effekt ist die Versorgungssicherheit im Bereich der Wasserversorgung.

Mit freundlichen GrüßenPetra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Anfrage vom 12.05.2023: Öffnungszeiten des Kindergartens St. Stephan im Kindergartenjahr 2023 / 2024

Sehr geehrter Herr Gleich,

aufgrund der Arbeitszeiten in vielen Branchen und Berufen sind die aktuellen Öffnungszeiten des Kindergartens St. Stephan von

07:30 Uhr – 16:00 Uhr für einen Teil der berufstätigen Eltern als nicht ausreichend anzusehen. Insbesondere besteht in der Elternschaft der Wunsch auf Anpassung der Betreuungszeit ab 07:00 Uhr.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Bonstetten:

1. Werden die Öffnungszeiten des Kindergartens St. Stephan zum Kindergartenjahr 2023/2024 angepasst?

2. Falls nein, welche Gründe gibt es hierfür?

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 04.05.2023: Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage im Bauhof für die Bewässerung der gemeindlichen Grünanlagen

Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.09.2023 mit 4:6 Stimmen abgelehnt.
Leider stimmten die CSU/UW und die GRÜNEN dagegen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

durch den bereits erfolgten und noch fortschreitenden Klimawandel auf der Welt, werden sich die Trocken- und Heißphasen verstärken.

Um die Trinkwasserversorgung der Gemeinde nicht noch zusätzlich zu belasten, stellen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet auf dem Gelände des Bauhofes eine Regenwassernutzungsanlage mit einem Volumen von mindestens 30.000 Liter und einer Saugpumpe zur Nutzung des anfallenden Niederschlages.
  2. Die Verwaltung klärt mit Hilfe des technischen Bauamtes die technische Machbarkeit.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten in Höhe von ca. 20
  2. .000 € könnte zum Beispiel aus den Mitteln der Haushaltsstelle 0.7710.50000 „Unterhalt Grundst.u.baul.Anl. Unterhalt Bauhof “ erfolgen.

Begründung:

Durch die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage wird das Niederschlagswasser aufgefangen und zur Bewässerung der gemeindlichen Grünanalgen bereitgestellt. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf den örtlichen Trinkwasservorrat aus, sondern entlastet zusätzlich die Mischwasserkanalisation der Gemeinde. Es stehen ca. 550 qm Dachfläche für die Regenwassernutzung zur Verfügung. Die Fläche im Hof des örtlichen Bauhofes hat eine Größe von ca. 450 qm und ist somit als brauchbar anzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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