Antrag vom 18.11.2023: Machbarkeitsstudie zur Schaffung von zusätzlichen Gruppenräumen für die Kindertagesstätte St. Stephan

Der Antrag wurde mit 4:8 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

in der Gemeinderatssitzung am 06.11.23 wurden von Herrn Katheder-     Göllner vom Landrastsamt Augsburg verschiedene Varianten zum zukünftigen Kinderbetreuungsbedarf vorgestellt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Fachbüro mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Schaffung von zusätzlichen Gruppenräumen für die Kindertagesstätte St. Stephan. Folgende Lösungsvarianten sollen geprüft werden:
  1. Erweiterung des Bestandsgebäudes
    1. Errichtung eines temporären Gebäudes in unmittelbarer Nähe des Kindergartens
      1. Errichtung eines Waldkindergartens
      1. weitere Lösungsvarianten nach Vorschlag des Fachbüros

Die erarbeiteten Lösungsvorschläge sollen gemäß der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) förderfähig sein.

  1. Die Ergebnisse Studie werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Vermögenshaushaltes Einzelplan: 4 Soziale Sicherung Unterabschnitt 4640 Tageseinrichtungen für Kinder erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit der Machbarkeitsstudie zur Schaffung von zusätzlichen Gruppenräumen für die Kindertagesstätte St. Stephan erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Investitionen und kann kurzfristig auf den

Bedarf an Kita-Plätzen reagieren.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 31.10.2023: Ermittlung möglicher Konzentrationszonen Windenergie

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.11.2023 mit 5:5 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Gemeinde Heretsried hat in der Sitzung am 23.01.23 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) beschlossen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten prüft die Ausweisung von Konzentrationszonen Windenergie. Die Verwaltung beauftragt ein Fachbüro mit der Ermittlungen möglicher Zonen Windenergie im Gemeindegebiet Bonstetten und der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Ausweisung einer Konzentrationszone nach aktuellen Rechtsstand.
  1. Die Ergebnisse der Prüfung und der Ausweisevorschlag werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 6 Bau- und Wohnungswesen; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Ermittlung von möglichen Konzentrationszonen Windenergie leistet die Gemeinde Bonstetten ein wichtigen Beitrag zur Erschließung regionaler Energiequellen und der Gemeinderat erhält eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 15.10.2023: Anpassung der Öffnungszeiten des Kindergartens St. Stephan zum Kindergartenjahr 2024 / 2025

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 6.11.2023 mit 12:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

aufgrund der Arbeitszeiten in vielen Branchen und Berufen sind die aktuellen Öffnungszeiten des Kindergartens St. Stephan von

07:30 Uhr – 16:00 Uhr für einen Teil der berufstätigen Eltern als nicht ausreichend anzusehen. Insbesondere besteht in der Elternschaft der Wunsch auf Anpassung der Betreuungszeit ab 07:00 Uhr.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beantragt in der nächsten Sitzung des Kindergartenausschusses eine Anpassung der der Betreuungszeit auf 07:00 Uhr – 16:00 Uhr.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 4 Soziale Sicherung; Unterabschnitt: 4640 Tageseinrichtungen für Kinder erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit der Anpassung der Öffnungszeiten des Kindergartens St. Stephan wird die Betreuungszeit auf die aktuellen Bedürfnisse der Elternschaft angepasst und zusätzlich ein wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 15.10.2023: Verbesserung der Radweganbindung Regenrückhaltebecken Bonstetten

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.11.2023 übernommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

im Kalenderjahr 2022 erreichte der Fahrradbestand in Deutschland mit rund 82,8 Millionen einen neuen Höchststand.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Planungsbüro mit einer Konzepterstellung für eine verbesserte Anbindung an den Weldenbahnradweg am Regenrückhaltebecken Bonstetten.
  1. Die Verwaltung klärt mit möglichen Fördergebern (u.a. dem Amt für Ländliche Entwicklung, Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bundesministerium für Digitales und Verkehr und der Regierung von Schwaben) die Möglichkeit einer Förderung der Radwegeanbindung ab und regt bei der Gemeinde Adelsried eine Zusammenarbeit bei Verbesserung Radweganbindung zum Weldenbahnradweg im Bereich Regenrückhaltebecken Bonstetten / Engelshof im Rahmen eines Gesamtkonzeptes an.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Vermögenshaushaltes Einzelplan: 6 Bau- und Wohungswesen Verkehr; Unterabschnitt: 6300 Gemeindestrassen erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Die Erreichbarkeit des Weldenbahnradwegs in Richtung Adelsried wird durch die vorgeschlage­nen Optimierung der Radweganbindung stark verbessert und die Verkehrssicherheit an der be­stehenden Laugnabrücke wird deutlich erhöht. Zusätzlich kann die Verkehrsbelastung der Gemeinde Adelsried durch die Vermeidung von PKW-Verkehr reduziert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Anfrage vom 9.10.2023: Resturlaubstage, Gleitzeit- und Überstundenstände Angestellten der Gemeinde Bonstetten

Sehr geehrter Herr Gleich,

im Kalenderjahr 2022 wurden von Arbeitnehmenden in Deutschland rund 583 Millionen bezahlte und ca. 702 Millionen unbezahlte Überstunden geleistet.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Bonstetten:

  1. Wie viele Mitarbeiter sind aktuell bei der Gemeinde Bonstetten angestellt (Bitte Köpfe und Vollzeitäquivalente angeben):
    1. Vollzeitbeschäftigte?
    2. Teilzeitbeschäftigte?
    3. kurzfristig Beschäftigte?
    4. geringfügig Beschäftigte?
  1. Wie viele Mitarbeiter waren zum 30.06.2023 bei der Gemeinde Bonstetten angestellt

(Bitte Köpfe und Vollzeitäquivalente angeben):

  1. Vollzeitbeschäftigte?
  2. Teilzeitbeschäftigte?
  3. kurzfristig Beschäftigte?
  4. geringfügig Beschäftigte?
  1. Bestehen aktuell noch Resturlaubstage aus Vorjahren?
  1. Wie viele Resturlaubstage bestanden zum 31.12.2022 und zum 30.09.2023:
    1. Vollzeitbeschäftigte?
    2. Teilzeitbeschäftigte?
    3. kurzfristig Beschäftigte?
    4. geringfügig Beschäftigte
  1. Wie viele Gleitzeitstunden bestanden zum 31.12.2022 und zum 30.09.2023:
    1. Vollzeitbeschäftigte?
    2. Teilzeitbeschäftigte?
    3. kurzfristig Beschäftigte?
    4. geringfügig Beschäftigte?
  1. Wie viele Überstunden bestanden zum 31.12.2022 und zum 30.09.2023:
    1. Vollzeitbeschäftigte?
    2. Teilzeitbeschäftigte?
    3. kurzfristig Beschäftigte?
    4. geringfügig Beschäftigte?
  1. Welche Regelung besteht für die Angestellten der Gemeinde Bonstetten im Bereich der Rufbereitschaft (z.B. Winterdienst, Entstörungsdienst bei Wasserrohrbrüchen)?
  1. Wie sind die Regelungen zum Freizeitausgleich im Bereich Rufbereitschaft dokumentiert?

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 10.10.2023: Errichtung eines Sonnensegel auf dem Spielplatz im Dorfplatz

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 6.11.2023 mit 12:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

aktuell findet die Neugestaltung des Spielplatzes im Dorfpark Bonstetten statt. Durch das neuerrichtete Wasserspielgerät wird die Attraktivität des Spielplatzes besonders in den Sommermonaten steigen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet am Spielplatz Bonstetten ein Sonnensegel.
  1. Die Verwaltung klärt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Sonnensegels am Spielplatz im Dorfpark ab und holt für die ermittelte Ausgangslage Angebote bei Fachfirmen ein.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Vermögenshaushaltes Einzelplan: 5Gesundheit, Sport, Erholung; Unterabschnitt: 95001Neuanlage Spielplatz Dorfparkerfolgen.

Begründung:

Durch die Errichtung eines Sonnensegels am Spielplatz wird die Attraktivität des bestehenden Dorfparks Bonstetten gesteigert und zusätzlich ein Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität von Familien und Kindern der Gemeinde geleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Spielplätze

Sehr geehrte Bürgerinnen,

sehr geehrte Bürger,

liebe Kinder der Gemeinde Bonstetten,

die Arbeiten am Spielplatz in der Dorfmitte und in der Steinhalde neigen sich erfreulicherweise dem Ende zu. Von der Sperrung im August 2022 bis zur voraussichtlichen Eröffnung im Dezember 2023 war es ein langer und steiniger Weg, nicht nur für uns, auch für die Kinder, die den Spielplatz sehr vermissten.

Bereits im August 2022 riefen wir, die Freie Wählergemeinschaft eine Gemeinderatssitzung ein, um den Prozess der Planung zu beschleunigen. Im ersten Schritt wurden die grundlegenden Vorgaben zur Gestaltung des Spielplatzes festgelegt. Hierbei war es uns sehr wichtig, die Jüngsten unserer Gemeinde bei der Gestaltung des Spielplatzes mit einzubeziehen. Aufgrund dessen, erfolgte vorab eine Umfrage bei den Kindern der Gemeinde Bonstetten. Hierbei kristallisierte sich der Wunsch nach einer Seilbahn und einem Matschspielplatz heraus.

Deshalb haben wir hierfür im Gemeinderat gekämpft, denn die Zukunft unserer Gemeinde sind unsere Kinder und auch sie sollen gehört werden.

Diesen Wünschen kam der Gemeinderat nach und beschloss mehrheitlich den Bau eines Spielplatzes mit Matschspielplatz und Seilbahn.

Unverständlicherweise wurde in der nächsten Planungsphase, durch die Stimmen der CSU/UW einheitlich die gewünschte Seilbahn wieder abgelehnt.

Weshalb? Warum? Kosten? Kinderlärm? Desinteresse an den Wünschen der Kinder?

Wir wissen es nicht und bedauern sehr, dass trotz perfekter Gegebenheiten, letztendlich nicht auf den Wunsch der Kinder eingegangen wurde.

Dennoch wünschen wir allen Kindern viel Spaß und Freude am neuen Spielplatz.

Die Freie Wählergemenschaft

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

Antrag vom 21.08.2023: Bau eines Wohnhauses mit 6 Einheiten zur Vermietung im Römerweg 5

Der Antrag wurde mit 6:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

durch den Rückkauf des Grundstückes im Römerweg 5 eröffnet sich die Möglichkeit für die Gemeinde, ein Wohnhaus mit 6 Einheiten zur Vermietung zu erstellen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

1.   Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Architekturbüro für die Planung des Wohnhauses mit 6 Einheiten, die Auswahl erfolgt                durch den Gemeinderat.

  • Die Ausführung erfolgt in der aktuell höchst geltenden Effizienzhausstufe und zusätzlicher Photovoltaikanlage.
  • Förderrichtlinien (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP + KFW Fördermöglichkeiten) werden geprüft  

       und eingehalten.

4.   Die Mittel für die Finanzierung der anfallenden Kosten für die Planung in Höhe von ca. 50.000 € werden im Haushaltsjahr 2024   zur Verfügung gestellt und im Haushaltsplan mit aufgenommen.

Begründung:

Bonstetten wächst und somit auch die Zahl der jungen Menschen mit dem Wunsch auf Eigenständigkeit. Gerade in Bonstetten gibt es für junge Erwachsene, Paare aber auch Familien, die sich kein Eigenheim leisten können bzw. möchten zu wenig Möglichkeiten um in Bonstetten weiterhin wohnhaft zu bleiben.  Hier muss dringend nachgebessert und Wohnraum geschaffen werden, um die Jugend, die auch die Zukunft des Dorfes bedeuten im Ort halten zu können. Durch den eigenverantwortlichen kommunalen Wohnungsbau, wird finanzierbarer Wohnraum in Bonstetten geschaffen und nachhaltige Einnahmen für die Gemeinde generiert. Bei der „Interkommunalen Sitzung“ am 19.04.2023 im Weldener Holzwinkelsaal war dies ein sehr bedeutsames und großes Thema.

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 25.08.2023:  Durchführung einer örtlichen Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen nach Art. 7 BayKiBiG

Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.09.2023 mit 10:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

das Kindergartenjahr 2023 / 2024 beginnt zum 01. September 2023.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten führt gemäß den Leitlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (siehe Anlage I) für das Kindergartenjahr 2024 / 2025 eine kommunale Bedarfsplanung nach Artikel 7 BayKiBiG durch. Die Ergebnisse der Bedarfsplanung sollen noch im Kalenderjahr 2023 vorgestellt werden.
  1. Die Verwaltung erstellt auf Grundlage des Musters des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales einen Elternfragebogen (siehe Anlage II) zur Abfrage des Bedarfes und erhebt mit Unterstützung des Kindergartenträgers – der Katholischen Kirchstiftung St. Stephan und der Verwaltungsgemeinschaft Welden  – die notwendigen Daten.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 4 Soziale Sicherung; Unterabschnitt: 4640 Tageseinrichtung für Kinder erfolgen.

Begründung:

Mit einer örtlichen Bedarfsplanung wird der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen festgestellt und die Gemeinde Bonstetten als verantwortlicher Aufgabenträger kann rechtzeitig notwendige Maßnahmen einleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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