Antrag vom 14.07.2022 zur Geschäftsordnung: Änderung der Tagesordnung am 18.07.2022

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Bundesregierung empfiehlt Unternehmen der kritischen Infrastruktur aufgrund einer möglichen Gaskrise die Anschaffung von Notstromaggregaten.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Tagesordnung der Gemeinderatsitzung am 18.07.2022 wird aufgrund der Dringlichkeit gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates um den Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten „Anschaffung eines Notstromaggregates für die Trinkwasserversorgung Bonstetten“ vom 07.07.2022 ergänzt.

Begründung:

Die Wahrscheinlichkeit einer längeren Unterbrechung der Stromversorgung ist aufgrund der Gaskrise erheblich angestiegen. Deshalb sollte die anstehende Sommerpause für die Planung der Anschaffung genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Anfrage vom 11.07.2022: Betriebskosten (Ist) Abwasserbeseitigung 2021

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

in der Kalkulation der Schmutzwassergebühr für den Zeitraum 2021 – 2024  wurde für das Kalenderjahr 2021 mit Betriebskosten der Abwasserbeseitigung in Höhe von 169.100,00 €  geplant.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Gemeindeordnung des Gemeinderates Bonstetten:

  1. Wie hoch waren die  Betriebskosten (Ist) der Abwasserbeseitigung im Kalenderjahr 2021?
  2. Welche Betriebskosten (Ist) sind im Bereich der Abwasserbeseitigung im Kalenderjahr 2022 bis zum 30.06.2022 aufgelaufen?
  3. Zu welchem Ergebnis  kam die Nachkalkulation der Schmutzwassergebühr für das Kalenderjahr 2021?
  4. Welchen Auswirkungen hat das Ergebnis der Gebührennachschau für das Kalenderjahr 2021 auf die Sanierungsmaßnahmen der Abwasserbeseitigung  im verbleibendem Gebührenzeitraum 2022 – 2024?

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Anfrage vom 11.07.2022: Betriebskosten (Ist) Wasserversorgung 2021

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

in der Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr für den Zeitraum 2021 – 2024  wurde für das Kalenderjahr 2021 mit Betriebskosten der Abwasserbeseitigung in Höhe von 80.000,00 € geplant.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Gemeindeordnung des Gemeinderates Bonstetten:

  1. Wie hoch waren die  Betriebskosten (Ist) der Wasserversorgung im Kalenderjahr 2021?
  2. Welche Betriebskosten (Ist) sind im Bereich der Wasserversorgung im Kalenderjahr 2022 bis zum 30.06.2022 aufgelaufen?
  3. Zu welchem Ergebnis  kam die Nachkalkulation der Wasserverbrauchsgebühr für das Kalenderjahr 2021?
  4. Welchen Auswirkungen hat das Ergebnis der Gebührennachschau für das Kalenderjahr 2021 auf die Sanierungsmaßnahmen der Wasserversorgung  im verbleibendem Gebührenzeitraum 2022 – 2024?

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 07.07.2022: Anschaffung eines Notstromaggregates für die Trinkwasserversorgung Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde in der Sitzung am 18.07.2022 mit 11:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Bundesregierung empfiehlt Unternehmen der kritischen Infrastruktur aufgrund einer möglichen Gaskrise die Anschaffung von Notstromaggregaten. Auch das Landesamt für Umwelt empfiehlt bei seiner Veröffentlichung zur Mindestausstattung von kleinen und mittleren Wasserversorgungsunternehmen die Vorhaltung eines Notstromaggregates (siehe Merkblatt Nr. 1.3/2 Eigenüberwachung von Wasserversorgungsanlagen; technische Mindestausstattung von Wasserversorgungsanlagen; Stand 09/2000).

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beschafft für die Trinkwasserversorgung ein Notstromaggregat
  2. Die Verwaltung klärt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die Rahmenbedingungen (z.B. technische Vorrausetzung, benötigte Leistung, benötigtes Zubehör etc.) für die Anschaffung unter Berücksichtigung der Hinweise für die Sicherheit für die Trinkwasserversorgung (Teil 1: Risikoanalyse Punkt 6.6.1 Stromversorgung + Teil 2: Notfall-vorsorgeplanung Punkt 6.6. Notstromaggregate) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz (BBK) ab und erarbeitet einen Vergabevorschlag.
  3. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann durch Umschichtungen im Vermögenshaushalt erfolgen, da verschiedene bereits geplante Ausgaben nicht anfallen werden.

Begründung:

Durch die Anschaffung eines Notstromaggregats wird die Versorgung der Bürger mit Trinkwasser auch bei einer längeren Unterbrechung der Stromversorgung  sichergestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Einladung zur Jahreshauptversammlung 2022

Sehr geehrtes Mitglied,

hiermit lade ich Sie recht herzlich zur Jahreshauptversammlung 2022

am Donnerstag, 09.06.2022
um 19:30 Uhr
im Sportheim Bonstetten

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Genehmigung der Tagesordnung

3. Bericht des Kassierers und der Kassenprüfer

4. Bericht des Vorstands

5. Entlastung des Vorstands

6. Neuwahlen

7. Bericht zur Gemeinderatsarbeit

8. Möglicher Beitritt zum Kreisverband der Freien Wähler

9. Wünsche und Anträge

10. Wünsche und Anträge Verschiedenes

Über eine Teilnahme würde ich mich sehr freuen

Werner Halank
1.Vorstand

Anfrage vom 22.05.2022: Straßenoberflächenwiederherstellungen „Am Grund“

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten hat im Haushaltsplan 2022 eine Summe von 100.000,00 € für Straßenerneuerungen eingeplant

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Gemeindeordnung des Gemeinderates Bonstetten:

Am Grund:

  1. Sind die Verlegerarbeiten der Erdgasleitungen Am Grund bereits vollständig abgeschlossen?
  2. Ist ein Fugenschluss der offenen Nähte geplant?

Allgemein:

  1. Werden Baumaßnahmen mit Eingriff in die Straßenoberfläche in Gemeindegebiet Bonstetten durch die Gemeinde Bonstetten überwacht?
  2. Falls ja, wer ist für die Überwachung verantwortlich?
  3. Findet eine Abnahme durch die Gemeinde Bonstetten bei Straßenbaumaßnahmen statt?
  4. Falls ja, wer ist für die Abnahme verantwortlich?
  5. Findet eine Gewährleistungsabnahme bei Straßenoberflächenwiederherstellungen statt?
  6. Sind die in Anfrage „Straßenoberflächenwiederherstellungen auf Gemeindestraßen in Bonstetten“ vom 24.06.2021 genannten Teilflächen bereits wiederhergestellt?

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

Antrag vom 17.05.2022: Kostentragung kommunales Sturzflut-Risikomanagement

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten hat in seiner Sitzung am 25.04.2022 die Förderantragstellung für das Fördervorhaben „Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement gemäß Nr. 2.1.6 RZWas 2021“ beschlossen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten des kommunale Sturzflut-Risikomanagements erfolgt abweichend von der am 28.03.2022 beschlossen Haushaltssatzung 2022 aus Mitteln des Einzelplanes 6 (Bau- und Wohnungswesen, Verkehr, Unterabschnitt 6900 Wasserläufe, Wasserbau).

Begründung

Die im Fachvortrag der Firma Spekter GmbH (TOP 3; Gemeinderatsitzung 25.04.2022) vorgestellte Konzeptermittlung hat nur einen sehr geringen Bezug zur kommunalen Abwasserbeseitigung und dient vorrangig der Erstellung einer Starkregen-Gefahrenkarte bzw. dem Aufbau eines Starkregen-Frühwarnsystems. Eine Umlage der anfallenden Kosten auf die Gebührenzahler der Abwasserbeseitigung ist deshalb nicht verursachungsgerecht.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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#we❤️Bonstetten – UPDATE

Unsere vier Maibäume sind/waren ein Dankeschön an die vielen Bonstetter*innen die sich ehrenamtlich engagieren und das Wohl Bonstettens im Herzen tragen. Zugleich symbolisieren Sie den Zusammenhalt und Stolz der Einwohner Bonstettens.

Leider wurde diese schöne Anerkennung umgehend am nächsten Werktag vom Gemeindegrund kommentarlos entfernt.

Schade, denn ohne Ehrenamt kein Dorfleben. Der Verbleib unserer Bäume ist uns leider nicht bekannt.
Es wäre schön, wenn uns der Verantwortliche für das Entfernen über den Verbleib der Bäume informiert.