Antrag vom 20.11.2022 – Einberufung einer Gemeinderatsitzung: Offene Anträge der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

gemäß  § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates sollen rechtzeitig eingehende Anträge möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatsitzung  gesetzt werden. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt .

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten beantragen deshalb gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates die Einberufung einer Gemeinderatssitzung mit folgenden Beratungsgegenständen:

  1. Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 17.05.2022:
    „Kostentragung kommunales Sturzflut-Risikomanagement“
  1. Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 26.08.2022:
    „Errichtung eines Trinkbrunnes im Dorfpark Bonstetten“
  1. Antrag der Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 05.10.2022:
    „Neuberechnung der Herstellungsbeiträge (Wasserversorgung)“
  1. Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 17.10.2022:
    „Durchführung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse für gemeindliche Liegenschaften“

Begründung:

Gemäß  § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates sollen rechtzeitig eingehende Anträge möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatsitzung  gesetzt werden. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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