Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Sehr geehrter Herr Gleich,
gemäß § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates sollen rechtzeitig eingehende Anträge möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatsitzung gesetzt werden. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt .
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten beantragen deshalb gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates die Einberufung einer Gemeinderatssitzung mit folgenden Beratungsgegenständen:
Begründung:
Gemäß § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates sollen rechtzeitig eingehende Anträge möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatsitzung gesetzt werden. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid