durch den Rückkauf des Grundstückes im Römerweg 5 eröffnet sich die Möglichkeit für die Gemeinde, ein Wohnhaus mit 6 Einheiten zur Vermietung zu erstellen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Architekturbüro für die Planung des Wohnhauses mit 6 Einheiten, die Auswahl erfolgt durch den Gemeinderat.
Die Ausführung erfolgt in der aktuell höchst geltenden Effizienzhausstufe und zusätzlicher Photovoltaikanlage.
Förderrichtlinien (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP + KFW Fördermöglichkeiten) werden geprüft
und eingehalten.
4. Die Mittel für die Finanzierung der anfallenden Kosten für die Planung in Höhe von ca. 50.000 € werden im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellt und im Haushaltsplan mit aufgenommen.
Begründung:
Bonstetten wächst und somit auch die Zahl der jungen Menschen mit dem Wunsch auf Eigenständigkeit. Gerade in Bonstetten gibt es für junge Erwachsene, Paare aber auch Familien, die sich kein Eigenheim leisten können bzw. möchten zu wenig Möglichkeiten um in Bonstetten weiterhin wohnhaft zu bleiben. Hier muss dringend nachgebessert und Wohnraum geschaffen werden, um die Jugend, die auch die Zukunft des Dorfes bedeuten im Ort halten zu können. Durch den eigenverantwortlichen kommunalen Wohnungsbau, wird finanzierbarer Wohnraum in Bonstetten geschaffen und nachhaltige Einnahmen für die Gemeinde generiert. Bei der „Interkommunalen Sitzung“ am 19.04.2023 im Weldener Holzwinkelsaal war dies ein sehr bedeutsames und großes Thema.
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
das Kindergartenjahr 2023 / 2024 beginnt zum 01. September 2023.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
Die Gemeinde Bonstetten führt gemäß den Leitlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (siehe Anlage I) für das Kindergartenjahr 2024 / 2025 eine kommunale Bedarfsplanung nach Artikel 7 BayKiBiG durch. Die Ergebnisse der Bedarfsplanung sollen noch im Kalenderjahr 2023 vorgestellt werden.
Die Verwaltung erstellt auf Grundlage des Musters des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales einen Elternfragebogen (siehe Anlage II) zur Abfrage des Bedarfes und erhebt mit Unterstützung des Kindergartenträgers – der Katholischen Kirchstiftung St. Stephan und der Verwaltungsgemeinschaft Welden – die notwendigen Daten.
Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 4 Soziale Sicherung; Unterabschnitt: 4640 Tageseinrichtung für Kinder erfolgen.
Begründung:
Mit einer örtlichen Bedarfsplanung wird der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen festgestellt und die Gemeinde Bonstetten als verantwortlicher Aufgabenträger kann rechtzeitig notwendige Maßnahmen einleiten.
Mit freundlichen Grüßen Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
der Gemeinderat Bonstetten hat in seiner Sitzung vom 14.09.2015 ohne Gegenstimme die Begrenzung der Nutzung der Ortsstraßen durch LKW über 3,50 Tonnen beschlossen (Abstimmungsergebnis 12:0). Die Sperrung der Ortsdurchfahrt wurde damals von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Augsburg abgelehnt. Durch die Freigabe der Ortsumfahrung Adelsried (St2032) hat sich das Verkehrsaufkommen der Ortsdurchfahrt Bonstetten (Haupt- und Bahnhofstraße) verändert.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Prüfantrag:
Der Gemeinderat Bonstetten beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung einer Sperrung der Ortsdurchfahrt Bonstetten (Haupt- und Bahnhofstraße) für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen mit Hilfe des Verkehrszeichens Z 253 StVO und dem Zusatz „Anlieger frei“.
Die Verwaltung klärt mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Augsburg, der VG Welden und mit der Verkehrspolizeiinspektion Augsburg die Voraussetzungen für Sperrung der Haupt- und Bahnhofstraße für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen ab und regt bei der Gemeinde Adelsried und dem Markt Welden eine Sperrung der ehemaligen Staatsstraße 2032 für den LKW-Durchgangsverkehr über 3,5 Tonnen vor.
Die Detailprüfung, ob die Voraussetzungen für eine Sperrung für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 2+3 StVO (Verhütung außerordentlicher Schäden an Straßen / Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgase) und gem. § 45 Abs. 9 Satz 5 StVO (Mautausweichverkehr) erfüllt sind und die Erhebung der hierfür benötigten Daten (Verkehrszählung, Ermittlung der Lärm- und Abgasbelastung, Beurteilung des baulichen Zustands der Straßen) soll durch ein Ingenieurbüro erfolgen. Das Ergebnis der Prüfung soll in einem Kurzgutachten zusammengefasst werden.
Begründung:
Mit der Freigabe der Ortsumfahrung Adelsried hat sich das Verkehrsaufkommen verändert. Fuhrunternehmen nutzen die Ortsdurchfahrt Bonstetten vermehrt als Abkürzungsstrecke zu den Kiesgruben im Schmuttertal. Durch die Sperrung für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen wird die Lärm- und Abgasbelastung für die Anwohner der Bahnhof- und Hauptstraße gesenkt und die Lebensdauer des Straßenbelags der Ortsdurchfahrt kann deutlich verlängert werden. Außerdem kann die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer, besonders für Senioren und Kinder, deutlich erhöht werden. Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2024 im Verwaltungshaushalt (Einzelplan: 6, Unterabschnitt: Gemeindestraßen 6300) zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
aufgrund eines Gewittersturmes konnte am 11. Juli 2023 die integrierte Leitstelle Augsburg (ILS) aufgrund der Vielzahl eingehenden Einsätze keine zeitnahe Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten durchführen. Die Möglichkeit einer dezentralen Alarmauslösung an der Sirenenanlage ist im Rahmen des Umzugs der Sirenen auf das Dach des Rathauses entfallen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
Die Gemeinde Bonstetten beschafft zur Verbesserung des Katastrophenschutzes eine mobile Lautsprecher- und Sirenenanlage. Zusätzlich wird die Funktionalität der dezentrale Alarmauslösung bei den stationären Sirenen geschaffen.
Die bestehende stationären Sirenenanlage wird mit der zusätzlichen Funktionalität der dezentrale Alarmauslösung ausgestattet.
Die Verwaltung beantragt bei der Regierung von Schwaben die Förderung gemäß Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien – (KatSZR) Nr. 2 e zur Anschaffung eine mobilen Lautsprecher- und Sirenenanlage.
Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Vermögenshaushaltes Einzelplan: 1; Unterabschnitt: 1401 Katastrophenschutz und einer Förderung durch den Freistaat Bayern erfolgen.
Begründung:
Mit der Anschaffung einer mobilen Sirenenanlage und der Schaffung einer dezentralen Auslösung der stationären Sirenenanlage kann die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall (z.B. Gewitter, Blackout) und die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr deutlich verbessert werden.
Mit freundlichen Grüßen Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 18.11.2021 einen Schulungsplan für das Bauhofpersonal angemahnt.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
Die Gemeinde Bonstetten ermöglicht dem mit der Wasserversorgung beauftragten Personal die Fortbildung zur Fachkraft Wasserversorgungstechnik (siehe Anlage) und übernimmt die anfallenden Kosten der Weiterbildungsmaßnahme.
Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8; Unterabschnitt: 8150 Wasserversorgung (56200) erfolgen.
Begründung:
Mit der Fortbildung des Bauhofpersonals zu Fachkräften der Wasserversorgungstechnik wird die Eigenständigkeit der Wasserversorgung langfristig gesichert und die Motivation der Mitarbeiter gesteigert.
Mit freundlichen Grüßen Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
Im 4. Quartal 2023 wird der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschieden. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die kommunale Wärmeplanung.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
Die Gemeinde Bonstetten stellt einen Förderantrag zur kommunalen Wärmeplanung gem. Punkt 4.1.11 der Kommunalrichtlinie(KRL) bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH Stresemannstraße 69 10963 Berlin
Das technische Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Welden wir gebeten, die für die Antragstellung notwendigen Angebote bei Fachbüros einzuholen.
Begründung:
Mit der Förderantragstellung zur kommunalen Wärmeplanung sichert sich die Gemeinde Bonstetten den attraktiven Fördersatz von 90%. Voraussetzung ist eine Antragsstellung noch im Kalenderjahr 2023.
Mit freundlichen Grüßen Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
durch das Schaffen von Baugebieten (z.B. Heuberg und Steinhalde) in unserer Gemeinde nahmen die Flächen, die sich im Unterhalt des Bauhofes befindet stetig zu. Ebenso sind die Grünpflege in den vegetationsreichen Monaten durch die angestrebte Biodiversität und der Winterdienst ein großer zeitaufwendiger Bestandteil der Bauhofmitarbeiter.
Um unter anderem die oben genannten Aufgaben erfüllen zu können, stellen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten folgenden Antrag:
1. Die Gemeinde Bonstetten stellt einen/eine Bauhofmitarbeiter/in in Vollzeit ein.
2. Die Gemeinde Bonstetten prüft die Umsetzung mit Hilfe der Personalabteilung der VG und erstellt nach Prüfung eine
Stellenausschreibung und veröffentlicht diese regional (print und online).
3. Die Mittel für die Finanzierung der anfallenden Kosten in Höhe von ca. 47.000 € p.a. werden im Haushaltsjahr 2024 zur
Verfügung gestellt und im Haushaltsplan mit aufgenommen.
Begründung:
Durch die Stellenneuschaffung und der damit verbundenen Einstellung eines/einer zusätzlichen Mitarbeiter/in, werden die vorhandenen Bauhofmitarbeiter entlastet und die Vertretung bei Urlaub und/oder Krankheit sichergestellt. Zudem kann hierdurch die die Fremdvergabe reduziert und der Bürgerservice erhöht werden. Ein weiterer positiver Effekt ist die Versorgungssicherheit im Bereich der Wasserversorgung.
Mit freundlichen GrüßenPetra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
durch den bereits erfolgten und noch fortschreitenden Klimawandel auf der Welt, werden sich die Trocken- und Heißphasen verstärken.
Um die Trinkwasserversorgung der Gemeinde nicht noch zusätzlich zu belasten, stellen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten folgenden Antrag:
Die Gemeinde Bonstetten errichtet auf dem Gelände des Bauhofes eine Regenwassernutzungsanlage mit einem Volumen von mindestens 30.000 Liter und einer Saugpumpe zur Nutzung des anfallenden Niederschlages.
Die Verwaltung klärt mit Hilfe des technischen Bauamtes die technische Machbarkeit.
Die Finanzierung der anfallenden Kosten in Höhe von ca. 20
.000 € könnte zum Beispiel aus den Mitteln der Haushaltsstelle 0.7710.50000 „Unterhalt Grundst.u.baul.Anl. Unterhalt Bauhof “ erfolgen.
Begründung:
Durch die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage wird das Niederschlagswasser aufgefangen und zur Bewässerung der gemeindlichen Grünanalgen bereitgestellt. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf den örtlichen Trinkwasservorrat aus, sondern entlastet zusätzlich die Mischwasserkanalisation der Gemeinde. Es stehen ca. 550 qm Dachfläche für die Regenwassernutzung zur Verfügung. Die Fläche im Hof des örtlichen Bauhofes hat eine Größe von ca. 450 qm und ist somit als brauchbar anzusehen.
Mit freundlichen Grüßen Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
zur aktuellen Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2023 schlagen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten die folgenden Ausgaben/Investitionen zur Aufnahme in den Haushalt der Gemeinde Bonstetten vor:
Online-Meetings haben viele Vorteile: kein Zeitverlust durch An- und Abreise, keine räumlichen Beschränkungen, leichtere Einbindung der Gesprächspartner und letztlich geringere Kosten. Für die erfolgreiche Durchführung der anstehenden Projekte sind kurzfristige und effiziente Abstimmungen zwingend notwendig.
Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeugs (LF 8/6) der Feuerwehr Bonstetten
Die Ausfalltage des 1994 beschafften Löschgruppenfahrzeugs (LF 8/6) steigen die letzten Jahre stetig an. Lieferzeit für ein Feuerwehrfahrzeug kann bis zu 2 Jahre betragen, deshalb sollte 2023 die Planung intensiviert und das Fahrzeug ausge-schrieben werden.
Fahrbahnbegrenzung Hohe Straße
Ausstattung der Gefahrenstelle Hohe Straße mit einer Fahrbahnbegrenzung, die alte Begrenzung wurde inzwischen abgebaut.
Fitnessinseln
Die bestehenden Rundwanderwege (Geologischer Lehrpfad und Landart) sollen durch verschiedene Outdoorfitnessgeräte für Jung und Alt ergänzt werden. Alternativ könnte im Dorfpark eine Fitnessinsel entstehen.
Fahrradabstellplätze Bushaltestellen
Durch Schaffung von Fahrradabstellplätzen an den Bushaltestellen soll die Attraktivität der Angebote des öffentlichen Nahverkehrs gesteigert werden.
Errichtung eines Streusalzsilos
Zur Entlastung des Bauhofpersonals und zur Verbesserung der Umweltbilanz sollte ein Streusalzsilo errichtet werden.
Anschaffung eines Hochgrasmähers (Traktor)
Mit der Anschaffung eines Hochgrasmähers können die gemeindliche Grünlagen und Blühwiesen effizienter bewirtschaftet werden.
Standortsuche Wertstoffhoff
Zur Steigerung der Nutzerfreundlichkeit (z.B. bessere Parkmöglichkeiten; Sortimentserweiterung) und Verbesserung des Betriebsablauf sollte der örtliche Wertstoffhoff verlegt werden.
Energieeinsparmaßnahmen Abwasserbeseitigung
Technische und bauliche Maßnahmen des Energieeinsparkonzepts (z.B. Einbau neuer Pumpen, Errichtung einer Photovoltaikanlage, Einbau eines Stromspeichers etc.). Zusätzlich sollte zur Reduzierung der Stromkosten auf dem Gelände der Verbandskläranlage eine Photovoltaikanlage errichtet werden.
Energieeinsparmaßnahmen Wasserversorgung
Technische und bauliche Maßnahmen des Energieeinsparkonzepts (z.B. Einbau neuer Pumpen, Errichtung einer Photovoltaikanlage, Einbau eines Stromspeichers etc.).
Notstromversorgung Wasserversorgung
Technische und bauliche Maßnahmen des Notstromkonzepts der Wasserversorgung (z.B. Anpassung der Stromverteilung).
Eine Contracting-Orientierungsberatung identifiziert und erschließt mögliche Energieeinsparpotenziale einer Zusammenarbeit mit einem Energiedienstleister im Bereich der Gebäudetechnik. Der Energiedienstleister tätigt in den meisten Fällen auch die Investitionen. Der Fördersatz der Maßnahme beträgt ca. 80 %.
Photovoltaikanlage Kindergarten St. Stephan
Die bereits vom Gemeinderat beschlossene Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens sollte im Kalenderjahr 2023 realisiert werden. Die Anlage sollte zusätzlich einen Stromspeicher und eine Notstromfunktion enthalten.
Die Anbindung an den Weldenbahn-Radweg am Regenrückhaltebecken enthält mehrere Gefahrenstellen (u.a. unbefestigter Untergrund, Engstellen, Schlaglöcher). Durch den Ausbau der Radweganbindung soll die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert werden.
Ladeinfrastruktur für E-Bikes im Dorfpark
Zur Förderung der Attraktivität des Radverkehrs sollte auf dem Gelände des Dorfparks eine Ladeinfrastruktur für E-Bikes geschaffen werden.
Weiterentwicklung Planung Ortsmitte
Die Planung der Ortsmitte Bonstetten sollte auf Grundlage eines breitgefächerter, mehrstufiger Bürgerbeteiligungsprozess weiterentwickelt werden.
Grunderwerb + Verlegung Trafostation
Zur Flächenoptimierung im Bereich der Ortsmitte sollte das Grundstück der Trafostation Nr. 390 erworben werden und anschließend die Trafostation verlegt werden.
Notstromversorgung Bürgersaal
Im Falle eines längeren Stromausfalls rät die Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Augsburg dazu, in jedem Ort einen Sammelpunkt für die Menschen einzurichten. Deshalb sollte am Bürgersaal Bonstetten die notwendigen technischen und baulichen Maßnahmen zur Einrichtung einer Notstromversorgung für den Bürgersaal (z.B. Anpassung der Stromverteilung, Einbau eine der Netztrennung etc.) geschaffen werden.
Sanierungsgutachten für die gemeindlichen Liegenschaften
Mit der Erstellung von Sanierungsgutachten für die gemeindlichen Liegenschaften, erhält der Gemeinde eine wichtige Entscheidungsgrundlage für spätere Entscheidungen und einen Überblick über den aktuellen Zustand des gemeindlichen Gebäudebestandes.
Sonderinvestitionsprogramm Waldbrand
Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen in den Sommermonaten werden die Waldbrandgefahr in Bayern die nächsten Jahrzehnten ansteigen lassen. Mit einem Sonderinvestitionsprogramm Waldbrand sollen die Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten für die Waldbrandbekämpfung benötigte Spezialgeräte (z.B. Faltbehälter, Löschrucksäcke, Kugel-kupplungen zur Befüllung von Güllefässern, Feuerrechen etc.) beschafft werden. Alle Gerätschaften sollten auf einem Rollwagen verlastet werden.
Schneeräumschild mit Rammschutz
Für Kanaldeckelsanierungen im Gemeindegebiete Bonstetten fallen jährlich Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 € an. Durch die Anschaffung eines modernen Schneeräumschilds mit verbesserten Rammschutz sollten die Anfahrschäden durch den Winterdienst reduziert werden.
Sanierung der Sozialräume im Bauhof
Der Bauhof Bonstetten wurde in den 70er-Jahren errichtet, deshalb sollten Sozialräume des Bauhofs saniert und den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden.
Verbesserung Raumprogramm Kinderkrippe
Im Neubau der Kinderkrippe kann ein Raum aus brandschutztechnischen Gründen nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Deshalb sollte ein zweiter technischer Fluchtweg (z.B. Vergrößerung des bestehenden Fensters) geschaffen werden.
Errichtung eines Spielplatzes mit Seilbahn
Die Errichtung einer Seilbahn im Dorfpark wurde in der Gemeinderatssitzung an 21.11.2022 u.a. mit dem Verweis auf einen „besseren Standort“ abgelehnt. Deshalb sollte an einem anderen Standort die von den Bürger gewünschte Seilbahn errichtet werden.
Anlage 1.2. Verwaltungshaushalt
Anpassung der Kommandantenentschädigung
Die Anforderung an die Leitung einer Feuerwehr haben die letzten Jahre stark zugenommen, deshalb sollte die Aufwandsentschädigung angehoben werden.
Kostenfreie musikalische Früherziehung im Kindergarten St. Stephan
Einführung einer kostenfreien musikalische Früherziehung während der Kindergartenzeit im Kindergarten St. Stephan in Kooperation mit der Musikschule im Holzwinkel.
Verlängerung der Kindergartenöffnungszeiten
In der aktuellen Elternbefragung (Juni 2021) des Kindergartens St. Stephan wurde der Bedarf nach längeren Öffnungszeiten gemeldet. Zum Start des neuen Kindergartenjahrs im September sollten die Öffnungszeiten bedarfsgerecht angepasst werden.
Einrichtung eines Bürgerhaushaltes
Bürgerhaushalte stärken die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimatgemeinde und erhöhen das bürgerliche Engagement durch mehr Beteiligung und tatsächlichen Gestaltungsspielraum.
Photovoltaik-Bündelaktion für die Einwohner
Eine Bündelaktion für Photovoltaik bietet fachkundige, unabhängige Beratung und Sicherheit bei der Umsetzung. Zusätzlich können die Kosten gesenkt werden
Abschluss eines Rahmenvertrages Straßenbauarbeiten
Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Straßenbau soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von
5 Jahren abgeschlossen werden. Durch eine gemeinsame Ausschreibung mit den Nachbargemeinden könnten zusätzliche Einsparungspotenziale gehoben werden.
Abschluss eines Rahmenvertrages Kanalbauarbeiten
Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Kanalbau soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von
5 Jahren abgeschlossen werden. Durch eine gemeinsame Ausschreibung mit den Nachbargemeinden könnten zusätzliche Einsparungspotenziale gehoben werden.
Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes für die Abwasserbeseitigung
In der aktuellen Kalkulation der Abwasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 2.500,00 € enthalten, um den Gebührenzahler im nächsten Kalkulationszeitraum entlasten zu können sollen mögliche Einsparpotenziale ermittelt werden.
Ansiedlung eines Wochenmarktes
Zur Verbesserung der Nahversorgung soll in Bonstetten ein Wochenmarkt angesiedelt werden.
Abschluss eines Rahmenvertrages Wasserversorgung
Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Wasserversorgung soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen werden. Durch eine gemeinsame Ausschreibung mit den Nachbargemeinden könnten zusätzliche Einsparungspotenziale gehoben werden.
Neuberechnung Herstellungsbeiträge Wasser
Die letzte Anpassung der Herstellungsbeiträge erfolgte im Jahr 2013. Eine Anpassung der Beiträge könnten den Gebührenzahler bei der nächsten Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren entlasten.
Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes für die Wasserversorgung
In der aktuellen Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 12.000,00 € enthalten. Um den Gebührenzahler im nächsten Kalkulationszeitraum entlasten zu können sollen mögliche Einsparpotenziale geprüft werden.
Photovoltaik-Potenzialermittlung
Für alle gemeindlichen Liegenschaften sollte das Potenzial der Photovoltaik ermittelt werden.
Aufforstung / Waldumbau Gemeindewald
Der Gemeindewald wurde im Kalenderjahr 2022 aufgrund der Trockenheit und Käferfall teilweise schwer beschädigt. Um zukünftig größere Kahlflächen zu vermeiden sollten die betroffenen Flächen wiederaufgeforstet und ein Konzept für den dringend benötigen, klimabedingten Waldumbau erstellt werden.
Klausurtagung Gemeinderat
Zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Gemeinderat soll eine Klausurtagung zur Diskussion aktueller Aufgabenstellungen der Gemeinde organisiert werden.
Ehrenamtsfest der Gemeinde Bonstetten
Das von der Gemeinde veranstaltete Corona-Helferfest wurde von den Vereinen sehr gut angenommen und sollte deshalb wiederholt werden.
Aufstellung eines mobilen Pumptracks in den Sommerferien
Die Beliebtheit des Fahrrads bzw. des Rollers nimmt bei Jugendlichen stetig zu. Deshalb sollte, als zusätzlicher Programmpunkt des gemeindlichen Ferienprogramms, auf dem Dorfplatz in der Ortsmitte in den Sommerferien ein mobiler Pumptrack errichtet werden.
Energieeinsparmaßnahmen Liegenschaften
Ermittlung von Einsparpotenzialen (z.B. Einbau neuer Pumpen, Einbau von Bewegungsmeldern, Errichtung einer Photovoltaikanlage, Einbau eines Stromspeichers etc.). und technische und bauliche Umsetzung.
Optimierung Zaunanlage Kindergarten
Zur Verbesserung der Fluchtwege sollte die Zaunanlage des Kindergartens um ein weiteres Tor in der Nähe der Kinderkrippe ergänzt werden. Zusätzlich ist zur Erhöhung der Nutzerqualität eine teilweise Anpassung der Zaunhöhen notwendig.
Zusätzlicher Schulbus Grundschule Adelsried
Zur Verbesserung der Schulweg-Sicherheit sollte am Morgen ein zusätzlicher Schulbus eingesetzt werden.
Interims-Klassenzimmer für die Grundschule Adelsried
Seit Schuljahrsbeginn kann in der Grundschule Adelsried aufgrund von Platzmangel der Werkunterrricht nur eingeschränkt durchgeführt werden. Deshalb sollten schnellstmöglich zusätzliche Klassenräume zur Verfügung gestellt werden.
Sonderprogramm Straßensanierung
Im Kalenderjahr 2023 sollen große Teile des Gemeindegebiets mit Glasfaser erschlossen werden. Durch eine gemeinsame Ausschreibung der Straßenbauarbeiten könnten notwendige Sanierungen der Gemeindestraßen kostengünstig realisiert werden.
Somit sollten auch geplante Sanierungen für die Kalenderjahre 2024 + 2025 +2026 auf das Kalenderjahr 2023 vorgezogen werden.
Steigerung der Barrierefreiheit
Die Gehwege in Bonstetten sind nur zum Teil barrierefrei, aus diesem Grund sollten die umfangreichen Straßenbauarbeiten im Rahmen des Glasfaserausbaues genutzt werden um Barrieren im öffentlichen Raum abzubauen. Durch eine gut abgestimmte gemeinsame Ausschreibung mit der Deutschen Telekom können deutliche Kostenvorteile erzielt werden.
Prüfung eines LKW-Durchfahrtsverbotes
Der LKW-Verkehr in Bonstetten hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Um die Belastung der Anlieger, sowie die Abnutzung der Straße zu reduzieren sollte mit Hilfe eines Fachbüros die Sperrung der Ortsdurchfahrt intensiv geprüft werden.
Gemäß § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates sollen rechtzeitig eingehende Anträge möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatsitzung gesetzt werden. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt .
Mit freundlichen Grüßen Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.