Antrag vom 22.09.2024: Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses gem. DIN 14092-1

Sehr geehrter Herr Gleich,

nachdem die durchgeführte Kostenschätzungen für die Entwicklung der Ortsmitte Gesamtkosten in Höhe von 10,9 – 12,2 Mio. € ergeben haben.

Stellen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet unabhängig vom Projekt Ortsmitte ein Feuerwehrgerätehaus gemäß DIN 14092-1
  1. Zur finalen Entscheidungsfindung über den Standort des Feuerwehrhauses und zur Entscheidung Umnutzung eines Bestandsgebäudes oder Neubau wird eine finale Machbarkeitsstudie beauftragt.
  1. Die Verwaltung nimmt Kontakt zu den Eigentümern der nach der Standortbewertung der Firma IBG geeigneten Grundstücke auf und klärt die Verfügbarkeit der Grundstücke ab.
  1. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sollen je verfügbaren Standort die folgenden Punkte enthalten sein:
  1. Mögliche Lösungen für die Zu- und Ausfahrtsituation
  2. Erstellung eines finalen Raumprogrammes
  3. Verortung der Alarmstellplätze
  4. Kostenschätzung nach DIN 276 – 12-2018
  5. Flächennachweis
  6. Aktualisierung des bestehenden Raumprogramm
  7. sonstige entscheidungsrelevanten Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates / der Feuerwehr
  1. Bei der Erstellung des Raumprogrammes ist die Führung der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten einzubeziehen. Mögliche Meinungsverschiedenheiten bei der Ausarbeitung des Raumprogrammes werden dem Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt und final entschieden.
  2. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8 Bebauter Grundbesitz; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Grundsatz Entscheidung für die Errichtung des Feuerwehrhauses wird der jahrelange Stillstand beendet und die Planungen des dringend benötigten Feuerwehrhauses kann beginnen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid

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Antrag vom 24.09.2024: Bestandsaufnahme gemeindlicher Ersatz- und Ausgleichsflächen

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Aktion „Gelbes Band“ wurde in Bonstetten sehr rege genutzt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt eine Bestandsaufnahme der gemeindlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung des Nachpflanzungsbedarfes und möglicher Optimierungs-/Erweiterungspotenziale
  3. Erstellung eines Pflegepflegeplanes
  4. Überschlägige Kostenschätzung
  5. Weitere entscheidungsrelevante Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Haushalts Einzelplan: 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung ; Unterabschnitt: 7000 Abwasserbeseitigung erfolgen.

Begründung:

Mit Bestandsaufnahme der gemeindlichen Ersatz- und Ausgleichsflächen wird der Nachpflanzungsbedarf und mögliche Optimierungspotenziale ermittelt und die Vitalität der Flächen langfristig sichergestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid

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Anfrage vom 22.09.2024: Überprüfung der gemeindlichen Brückenbauwerke

Sehr geehrter Herr Gleich,

gemäß DIN 1076 ist für Brückenbauwerke alle sechs Jahre eine umfassende Hauptprüfung vorgesehen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Bonstetten:

  1. Wann fand die letzte Überprüfung der gemeindlichen Brückenbauwerke statt?
  2. Welche Bauwerke wurden überprüft?
  3. Wurden Mängel festgestellt?
  4. Falls ja, bitte den Prüfbericht ins Ratsinformationssystem einstellen

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid


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Anfrage vom 23.09.2024: Gebäudeunterhalt gemeindliches Anwesen – Hauptstraße 14

Sehr geehrter Herr Gleich,

für eine fundierte Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Ortsmitte Bonstetten sind die aktuellen laufenden Kosten für das Bestandsgebäude Hauptstraße 14 eine wichtige Entscheidungshilfe.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Bonstetten:

  1. Welche Flüssigkeiten werden durch die beiden Auslässe in den Grund vor den Gebäuden abgelassen

a. Nordseite

b. Westseite

  1. Sind durch die unkontrollierte Versickerung der Flüssigkeiten im Erdreich im Bereich der beiden Auslässe (Nordseite + Westseite) Schäden am Gebäude oder Schäden im Erdreich entstanden?
  2. Werden durch die Mieter in den Gebäuden Gefahrstoffe verwendet? Falls ja, welche Regelungen treffen die jeweiligen Mietverträge hierzu?
  3. Wer ist für die Instandhaltung der Entwässerung des Gebäudes gemäß den Mietverträgen zuständig?
  4. Wer ist für den Heizöleinfülleinrichtung des Gebäudes (Westseite) gemäß den Regelungen der Mietverträge verantwortlich?
  1. Ist durch den defekt am Fallrohr (Nordseite) am Gebäude ein Feuchtigkeitsschaden entstanden?
  1. Wer ist für die Pflege des Grundstücks gemäß den Mietverträgen verantwortlich?
  2. Wer ist für die Pflege des Gebäudes gemäß den Mietverträgen verantwortlich?
  3. Wie hoch waren die Unterhaltkosten des Gebäudes in den letzten 3 Jahren?
    1. für Gebäudeinstandhaltung und Pflege des Grundstücks (z.B. Winterdienst, Mäharbeiten, Baumschnitt)?
    2. für laufende Zwecke (z.B. Wasser, Abwasser, Strom etc.)?
    3. für den Unterhalt des Tiefbrunnens?
  4. Wie hoch waren die abgerechneten Betriebskosten / Nebenkosten an die Mieter des Grundstücks?
  1. Wie hoch ist der Anfahrschaden am Gebäude lt. gutachterlicher Schadensaufnahme (Südseite)?
  1. Sind in den nächsten Jahren wesentliche Sanierungsmaßnahmen am Gebäude und den Erschließungsanlagen notwendig?

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid


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Exkursion Gemeindezentrum Ehingen

Die Gemeinderäte Werner HalankHannes G. Merz und Daniel Schmid nutzen die sitzungsfreie Zeit im August für eine Exkursion zum im Jahr 2022 eröffneten Gemeindezentrum in Ehingen. Der 1. Bürgermeister der 1.100 Einwohner Gemeinde führte durch die Dorfmitte. Diese vereint in zentraler Stelle eine Vielzahl von Nutzungen wie Kinderhaus, Bürgerstüble, Bücherei, Schützenheim, Gastro-Küche für Veranstaltungen und eine beeindruckende Mehrzweckhalle. Die Planungen der Mehrzweckhalle wurden dahingehend ausgerichtet, dass eine vollumfängliche sportliche Nutzung (Fußball, Volleyball, Handball, Gymnastik, Yoga uvm.) möglich sind. Zudem wurden die Wände und Decken mittels flächenbündigen Akustikpaneelen und einer mobilen Bühne für eine optimale musikalische Nutzung ausgestattet. Die Investitionskosten betrugen insgesamt 5,4 Mio Euro, nach Abzug aller Förderungen lag der Eigenanteil der Gemeinde Ehingen bei 3,0 Mio Euro.

Faktencheck: Zusätzlicher Schulbus

  • 22.01.2024 1. Sitzung des Gemeinderates Bonstetten
    • Tagesordnungspunkt 5: Mögliche Investitionen für das Haushaltsjahr 2024
      Vorschlagliste FWG Bonstetten – Verwaltungshaushalt Nr.21

      „Zusätzlicher Schulbus Grundschule Adelsried“
  • 04.03.2024 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

    Tagesordnungspunkt 1: Beratung über den gemeindlichen Haushalt 2024
    –> Keine Aufnahme in den gemeindlichen Haushalt 2024!

    Begründung:
    • Kein Bedarf – ausreichend Plätze / Stehplätze frei
      (insgesamt Steh- bzw. Sitzplätze: 83)
    • Busunternehmen kann keinen zweiten Bus stellen
    • AktiVVO für Schuljahr 2024/2025 angefragt (für 8 Kinder)
  • 18.03.2024 3. Sitzung des Gemeinderates Bonstetten
    Tagesordnungspunkt 3: Beratung und Beschluss über den gemeindlichen Haushalt
    Änderungsantrag FWG Bonstetten zur Haushaltssatzung Familien / Jugend / Kinder:

    Ergänzung des Haushalts u.a. „Zusätzlicher Schulbus Grundschule Adelsried“
    Abstimmungsergebnis:
    Ja 4 Nein 9

  • 18.03.2024 3. Sitzung des Gemeinderates Bonstetten
    Tagesordnungspunkt 3: Beratung und Beschluss über den gemeindlichen Haushalt
    Änderungsantrag FWG Bonstetten zur Haushaltssatzung Familien / Jugend / Kinder:

    Ergänzung des Haushalts u.a. „Zusätzlicher Schulbus Grundschule Adelsried“
    Abstimmungsergebnis:
    Ja 4 Nein 9

  • 3.05.2024 Antrag FWG Bonstetten:
    „Einsatz eines zusätzlichen Schulbusses zur Schülerbeförderung der Schüler aus Bonstetten u. Kruichen“
  • 17.06.2024 6. Sitzung des Gemeinderates Bonstetten
    Tagesordnungspunkt 7: Einsatz eines zusätzlichen Schulbusses zur Schülerbeförderung der Schüler aus Bonstetten und Kruichen

    Antrag FWG Bonstetten: „Einsatz eines zusätzlichen Schulbusses zur
    Schülerbeförderung der Schüler aus Bonstetten und Kruichen“
    Abstimmungsergebnis:
    Ja 12 Nein 0

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Antrag vom 16.06.2024: Sanierungskonzept öffentliches Kanalnetz auf dem ehemaligen Brauereigelände

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 die Fortsetzung der Entwicklung Ortsmitte beschlossen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Sanierungskonzept für das öffentliche Kanalnetz auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung von Optimierungspotenzialen (z.B. Umlegung bzw. Zusammenlegungen von Leitungen, Dimensionierung der Leitungen, Haltungen und Schächten etc.)
  3. Entwicklung eines Sanierungsplanes mit Ausweisung von Bauabschnitten
  4. Überschlägige Kostenschätzung
  5. Weitere entscheidungsrelevante Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung ; Unterabschnitt: 7000 Abwasserbeseitigung erfolgen.

Begründung:

Mit Erstellung eines Sanierungskonzepts für das öffentliche Kanalnetz auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei wird der Sanierungsbedarf objektiv festgestellt und dokumentiert. Zusätzlich erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen und das Projekt Ortsmitte kann ohne weitere Verzögerung starten.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid
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Antrag vom 13.05.2024:  Einsatz eines zusätzlichen Schulbusses zur Schülerbeförderung der Schüler aus Bonstetten und Kruichen

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 17.06.2024 mit 12:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

zum Schuljahr 2024/2025 werden die Schülerzahlen der Gemeinde Bonstetten im Schulverband Adelsried / Bonstetten weiter ansteigen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beantragt im Schulverband Adelsried / Bonstetten den Einsatz eines zusätzlichen Schulbusses zur morgendlichen Schülerbeförderung der Schüler der Grundschule Adelsried aus Bonstetten und Kruichen.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 2 Schulen Unterabschnitt: 2110  Grundschulen erfolgen.

Begründung:

Durch den Einsatz eines weiteren Schulbusses wird die Schulwegsicherheit deutlich gesteigert und die Schülerbeförderung durch „Elterntaxis“ können deutlich reduziert werden.

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid


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Antrag vom 12.05.2024: Kostenübernahme zum Erwerb der Führerscheinklasse C zum Führen eines Löschfahrzeuges

Sehr geehrter Herr Gleich,

seit der Einführung der neuen Führerscheinklassen und dem Wegfall der Wehrpflicht sinkt die Anzahl der Fahrer mit LkW-Führerschein bei der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten kontinuierlich.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten übernimmt jährlich die Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse C für bis zu zwei Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten. Mit der Bitte, dass die Zuschussempfänger weitere zehn Jahre im aktiven Feuerwehrdienst verbleiben.
  1. Die Kosten für die regelmäßig notwendigen Führerscheinverlängerungen der Mitglieder im aktiven Feuerwehrdienst mit LkW-Führerschein werden ebenfalls von der Gemeinde Bonstetten übernommen.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Unterabschnitt: 1300 Brandschutz erfolgen.

Begründung:

Mit der Regelung zur Kostenübernahme der Führerscheinklasse C und zur Führerscheinverlängerung stellt die Gemeinde Bonstetten die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten langfristig sicher und leistet einen wichtigen Beitrag zur Motivation der aktiven Feuerwehrdienstleistenden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid


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Antrag vom 15.04.2024:  Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die gemeindliche Liegenschaft – Reuteweg 5

Sehr geehrter Herr Gleich,

zur Erreichung der Klimaziele ist eine umfassende Sanierung des Gebäudebestandes notwendig.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Sanierungskonzept mit Bestandsaufnahme gem. § 33 HOAI für die gemeindliche Liegenschaft Reuteweg 5 mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung des Anpassungsbedarfs aufgrund aktueller arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen

(Annahme Beschäftigtenzahl: 4 männliche / weibliche Mitarbeiter )

  1. Ermittlung des Energieeinsparpotenzials
  2. Entwicklung verschiedener Sanierungsvarianten
  3. Überschlägige Kostenschätzung  der Sanierungsvarianten
  4. Fördermöglichkeiten der Gebäudesanierung
  5. weitere entscheidungsrelevanten Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8 Bebauter Grundbesitz; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindlichen Liegenschaft Reuteweg 5 wird der Sanierungsbedarf objektiv festgestellt und dokumentiert. Zusätzlich erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen   

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid


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