Anträge und Anfragen seit dem Jahr 2024
Hier finden Sie eine Übersicht aller unserer Anträge, die wir seit 2023 in der Gemeinde eingebracht haben. Weitere Anträge wurden in der nichtöffentlichen Sitzung behandelt.
Antrag vom 22.09.2024: Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses gem. DIN 14092-1
Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 21.10.2024 mit 5:7 Stimmen abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Gleich,
nachdem die durchgeführte Kostenschätzungen für die Entwicklung der Ortsmitte Gesamtkosten in Höhe von 10,9 – 12,2 Mio. € ergeben haben.
Stellen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten deshalb folgenden Antrag:
- Die Gemeinde Bonstetten errichtet unabhängig vom Projekt Ortsmitte ein Feuerwehrgerätehaus gemäß DIN 14092-1
- Zur finalen Entscheidungsfindung über den Standort des Feuerwehrhauses und zur Entscheidung Umnutzung eines Bestandsgebäudes oder Neubau wird eine finale Machbarkeitsstudie beauftragt.
- Die Verwaltung nimmt Kontakt zu den Eigentümern der nach der Standortbewertung der Firma IBG geeigneten Grundstücke auf und klärt die Verfügbarkeit der Grundstücke ab.
- Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sollen je verfügbaren Standort die folgenden Punkte enthalten sein:
- Mögliche Lösungen für die Zu- und Ausfahrtsituation
- Erstellung eines finalen Raumprogrammes
- Verortung der Alarmstellplätze
- Kostenschätzung nach DIN 276 – 12-2018
- Flächennachweis
- Aktualisierung des bestehenden Raumprogramm
- sonstige entscheidungsrelevanten Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates / der Feuerwehr
- Bei der Erstellung des Raumprogrammes ist die Führung der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten einzubeziehen. Mögliche Meinungsverschiedenheiten bei der Ausarbeitung des Raumprogrammes werden dem Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt und final entschieden.
- Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatsitzung vorgestellt.
- Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8 Bebauter Grundbesitz; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.
Begründung:
Mit Grundsatz Entscheidung für die Errichtung des Feuerwehrhauses wird der jahrelange Stillstand beendet und die Planungen des dringend benötigten Feuerwehrhauses kann beginnen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid
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2023
Hier finden Sie eine Übersicht aller unserer Anträge, die wir seit 2023 in der Gemeinde eingebracht haben. Weitere Anträge wurden in der nichtöffentlichen Sitzung behandelt.
Antrag vom 25.02.2025: Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Ortskern Bonstetten
Sehr geehrter Herr Gleich,
durch die Einführung von Tempo 30 können Gewinne bei der Verkehrssicherheit, Lärm- und Luftschadstoffminderung und bei der Aufenthaltsqualität erzielt werden.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
- Die Gemeinde Bonstetten richtet eine Tempo-30-Zone im Ortskern Bonstetten (inkl. Ausfahrt Feuerwehrgerätehaus) ein.
- Die Straßenverkehrsbehörde der VG Welden erarbeitet einen Vorschlag für eine Tempo-30-Zone im Ortskern Bonstetten.
- Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr ; Unterabschnitt: 6300 Gemeindestraßen erfolgen.
Begründung:
Mit der Einführung von Tempo 30 im Ortskern wird die Verkehrssicherheit deutlich gesteigert und die Belastung für die Anwohner spürbar reduziert.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid
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Antrag vom 2.03.2025: Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindliche Liegenschaft – Bahnhofstraße 4
Sehr geehrter Herr Gleich,
gemäß der aktuellen Beschlusslage im Gemeinderat soll eine Weiternutzung der gemeindlichen Liegenschaft – Bahnhofstraße 4 geprüft werden.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
- Die Gemeinde Bonstetten beauftragt Sanierungsgutachten mit Bestandsaufnahme gem. § 33 HOAI für die gemeindliche Liegenschaft Bahnhofstraße 4 mit den folgenden Bestandteilen:
- Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
- Ermittlung des Energieeinsparpotenzials
- Mögliche Varianten des Wärmeschutzes
- Überschlägige Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen
- Fördermöglichkeiten der Gebäudesanierung
- weitere entscheidungsrelevanten Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
- Die Ergebnisse der Prüfung und der Ausweisevorschlag werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
- Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8 Bebauter Grundbesitz; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt werden.
Begründung:
Mit Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindlichen Liegenschaft Bahnhofstraße 4 wird der Sanierungsbedarf objektiv festgestellt und dokumentiert. Zusätzlich erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
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Neujahresbrief 2025
Liebe Bonstetterinnen und Bonstetter,
ein außergewöhnliches und bedeutsames Jahr ist zu Ende.
Ein Jahr voller Ereignisse, Höhen und Tiefen.
Der Jahreswechsel bietet immer Gelegenheit Bilanz zu ziehen.
Die Freie Wählergemeinschaft Bonstetten, hat im vergangenen Kalenderjahr im Gemeinderat mit einer Fülle von Anträgen und Anfragen engagiert viele Initiativen und Anstöße zur Weiterentwicklung unserer Heimatgemeinde gegeben.
Dabei sind unsere großen Anliegen die aktive Beteiligung der Gemeinde an regenerativer Energie, die Unterstützung der Feuerwehr, der Erhalt aller Liegenschaften und die finanzielle Zukunft. Besonders gefreut, hat uns im abgelaufenen Kalenderjahr der Einsatz eines zusätzlichen Schulbusses zur Grundschule nach Adelsried – das optimale Ergebnis eines Antrages unserer Gemeinderäte.
2025 setzen wir uns weiter für Sie und unser Bonstetten mit Maß und Ziel ein, damit es auch in Zukunft zu Recht heißt:
„Hier lässt sich´s leben“
2024 war die vermeintliche Bürgerbeteiligung für die „Neue Mitte“ Bonstettens ein Hauptthema.
Im Vorfeld der jetzt gegen den Bürgerentscheid aus dem Jahr 2021 getroffenen Entscheidung hatten wir kontrovers diskutiert. Unterschiedliche Auffassungen sind geblieben. Mehrheitlich erachten wir aber den gefassten Gemeinderatsbeschluss zur Umsetzung der „Ein-Gebäude-Variante“ mit einer Kostenschätzung von bereits 10,9 Mio € als ein finanziell unüberschaubares Risiko für die Gemeinde, welches die finanzielle Handlungsfähigkeit über Jahrzehnte einschränken wird. Anstehende Herausforderungen, z.B. Schulhauserweiterung/Sanierung, Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung oder auch die kommunale Wärmeplanung, werden ohne höhere Steuern und Abgaben für die Bürgerschaft nicht gegenfinanziert werden können.
Wir werden daher mit unserer vollen Kraft darauf hinwirken, dass die Finanzierbarkeit auch eingehalten wird, um
einer massiven Verschuldung auf dem Rücken der nächsten Generationen, die nicht im Interesse
der Bürger*innen Bonstettens liegt, entgegenzuwirken.
Zusätzliche Informationen, erhalten Sie auch in unserem Schaukasten in der Ortsmitte.
Für Ihre Wünsche, Anregungen oder auch Kritik haben wir stets ein offenes Ohr. Wir freuen uns auf ein weiteres interessantes Jahr im Gemeinderat.
Die Freie Wählergemeinschaft Bonstetten wünscht Ihnen und Ihrer Familie für das Jahr 2025
viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.
Ihre Freie Wählergemeinschaft Bonstetten
Anträge / Anfragen der Freien Wählergemeinschaft im Kalenderjahr 2024:
24.11.2024 | Anfrage | Finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Bonstetten |
19.11.2024 | Antrag | Einberufung einer Gemeinderatssitzung – Glasfaserausbau |
19.11.2024 | Antrag | Einberufung einer Gemeinderatssitzung – Projekte der Gemeinde Bonstetten im Regionalbudget 2025 |
21.10.2024 | Antrag | Erstellung einer Photovoltaik – Anlage am Hochbehälter (Hohe Straße) |
24.09.2024 | Antrag | Bestandsaufnahme gemeindlicher Ersatz- und Ausgleichsflächen |
23.09.2024 | Anfrage | Überprüfung der gemeindlichen Brückenbauwerke |
23.09.2024 | Antrag | Gebäudeunterhalt gemeindliches Anwesen – Hauptstraße 14 |
22.09.2024 | Antrag | Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses gem. DIN 14092-1 |
16.06.2024 | Antrag | Sanierungskonzept öffentliches Kanalnetz auf dem ehemaligen Brauereigelände |
13.05.2024 | Antrag | Einsatz eines zusätzlichen Schulbusses zur Schülerbeförderung der Schüler aus Bonstetten und Kruichen |
12.05.2024 | Antrag | Kostenübernahme zum Erwerb der Führerscheinklasse C zum Führen eines Löschfahrzeuges |
15.04.2024 | Antrag | Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die gemeindliche Liegenschaft – Reuteweg 5 (Bauhof) |
12.04.2024 | Antrag | Kündigung Mietverhältnis mit der Dolphin Deutschland GmbH |
17.03.2024 | Antrag | Änderungsantrag zur Haushaltssatzung – Planungskosten Feuerwehrhaus |
17.03.2024 | Antrag | Änderungsantrag zur Haushaltssatzung – Familie – u.a. zusätzliche Schulbus, musikalische Früherziehung |
25.02.2024 | Antrag | Ergebnisoffene Standortsuche Feuerwehrhaus II |
25.02.2024 | Antrag | Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindliche Liegenschaft – Hauptstraße 28 (HLV/Wertstoff) |
25.02.2024 | Antrag | Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindliche Liegenschaft – Bahnhofstraße 4 (Rathaus) |
21.01.2024 | Antrag | Vorschlag Investitionen / Ausgaben für den Haushalt der Gemeinde Bonstetten 2024 |
19.11.2023 | Antrag | Ergebnisoffene Standortsuche Feuerwehrhaus |
18.11.2023 | Antrag | Machbarkeitsstudie zur Schaffung von zusätzlichen Gruppenräumen für die Kindertagesstät |
Unser „Fahrplan“ für das Jahr 2025:
1. Planung und Bau des Feuerwehrhauses
2. Kassensturz
3. Weitere Entwicklung je nach Finanzlage
Werden Sie Mitglied bei der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten (FWG) und gestalten Sie aktiv und sinnvoll die Zukunft ihrer Heimatgemeinde mit! Unseren Mitgliedsantrag finden Sie <hier>
Antrag vom 24.09.2024: Bestandsaufnahme gemeindlicher Ersatz- und Ausgleichsflächen
Sehr geehrter Herr Gleich,
die Aktion „Gelbes Band“ wurde in Bonstetten sehr rege genutzt.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
- Die Gemeinde Bonstetten beauftragt eine Bestandsaufnahme der gemeindlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den folgenden Bestandteilen:
- Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
- Ermittlung des Nachpflanzungsbedarfes und möglicher Optimierungs-/Erweiterungspotenziale
- Erstellung eines Pflegepflegeplanes
- Überschlägige Kostenschätzung
- Weitere entscheidungsrelevante Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
- Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Haushalts Einzelplan: 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung ; Unterabschnitt: 7000 Abwasserbeseitigung erfolgen.
Begründung:
Mit Bestandsaufnahme der gemeindlichen Ersatz- und Ausgleichsflächen wird der Nachpflanzungsbedarf und mögliche Optimierungspotenziale ermittelt und die Vitalität der Flächen langfristig sichergestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid
Anfrage vom 22.09.2024: Überprüfung der gemeindlichen Brückenbauwerke
Sehr geehrter Herr Gleich,
gemäß DIN 1076 ist für Brückenbauwerke alle sechs Jahre eine umfassende Hauptprüfung vorgesehen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Bonstetten:
- Wann fand die letzte Überprüfung der gemeindlichen Brückenbauwerke statt?
- Welche Bauwerke wurden überprüft?
- Wurden Mängel festgestellt?
- Falls ja, bitte den Prüfbericht ins Ratsinformationssystem einstellen
Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid
Anfrage vom 23.09.2024: Gebäudeunterhalt gemeindliches Anwesen – Hauptstraße 14
Sehr geehrter Herr Gleich,
für eine fundierte Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Ortsmitte Bonstetten sind die aktuellen laufenden Kosten für das Bestandsgebäude Hauptstraße 14 eine wichtige Entscheidungshilfe.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Bonstetten:
- Welche Flüssigkeiten werden durch die beiden Auslässe in den Grund vor den Gebäuden abgelassen
a. Nordseite
b. Westseite
- Sind durch die unkontrollierte Versickerung der Flüssigkeiten im Erdreich im Bereich der beiden Auslässe (Nordseite + Westseite) Schäden am Gebäude oder Schäden im Erdreich entstanden?
- Werden durch die Mieter in den Gebäuden Gefahrstoffe verwendet? Falls ja, welche Regelungen treffen die jeweiligen Mietverträge hierzu?
- Wer ist für die Instandhaltung der Entwässerung des Gebäudes gemäß den Mietverträgen zuständig?
- Wer ist für den Heizöleinfülleinrichtung des Gebäudes (Westseite) gemäß den Regelungen der Mietverträge verantwortlich?


- Ist durch den defekt am Fallrohr (Nordseite) am Gebäude ein Feuchtigkeitsschaden entstanden?

- Wer ist für die Pflege des Grundstücks gemäß den Mietverträgen verantwortlich?
- Wer ist für die Pflege des Gebäudes gemäß den Mietverträgen verantwortlich?
- Wie hoch waren die Unterhaltkosten des Gebäudes in den letzten 3 Jahren?
- Wie hoch waren die abgerechneten Betriebskosten / Nebenkosten an die Mieter des Grundstücks?
- Wie hoch ist der Anfahrschaden am Gebäude lt. gutachterlicher Schadensaufnahme (Südseite)?

- Sind in den nächsten Jahren wesentliche Sanierungsmaßnahmen am Gebäude und den Erschließungsanlagen notwendig?
Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid
Exkursion Gemeindezentrum Ehingen
Die Gemeinderäte Werner Halank, Hannes G. Merz und Daniel Schmid nutzen die sitzungsfreie Zeit im August für eine Exkursion zum im Jahr 2022 eröffneten Gemeindezentrum in Ehingen. Der 1. Bürgermeister der 1.100 Einwohner Gemeinde führte durch die Dorfmitte. Diese vereint in zentraler Stelle eine Vielzahl von Nutzungen wie Kinderhaus, Bürgerstüble, Bücherei, Schützenheim, Gastro-Küche für Veranstaltungen und eine beeindruckende Mehrzweckhalle. Die Planungen der Mehrzweckhalle wurden dahingehend ausgerichtet, dass eine vollumfängliche sportliche Nutzung (Fußball, Volleyball, Handball, Gymnastik, Yoga uvm.) möglich sind. Zudem wurden die Wände und Decken mittels flächenbündigen Akustikpaneelen und einer mobilen Bühne für eine optimale musikalische Nutzung ausgestattet. Die Investitionskosten betrugen insgesamt 5,4 Mio Euro, nach Abzug aller Förderungen lag der Eigenanteil der Gemeinde Ehingen bei 3,0 Mio Euro.



