Antrag vom 20.11.2022 – Einberufung einer Gemeinderatsitzung: Offene Anträge der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

gemäß  § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates sollen rechtzeitig eingehende Anträge möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatsitzung  gesetzt werden. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt .

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten beantragen deshalb gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates die Einberufung einer Gemeinderatssitzung mit folgenden Beratungsgegenständen:

  1. Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 17.05.2022:
    „Kostentragung kommunales Sturzflut-Risikomanagement“
  1. Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 26.08.2022:
    „Errichtung eines Trinkbrunnes im Dorfpark Bonstetten“
  1. Antrag der Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 05.10.2022:
    „Neuberechnung der Herstellungsbeiträge (Wasserversorgung)“
  1. Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 17.10.2022:
    „Durchführung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse für gemeindliche Liegenschaften“

Begründung:

Gemäß  § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates sollen rechtzeitig eingehende Anträge möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatsitzung  gesetzt werden. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

⬇ Orginalen Antrag herunterladen

Antrag vom 12.10.2022: Durchführung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse für gemeindliche Liegenschaften

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Der Antrag wurde in der Sitzung am 27.03.2023 mit 13:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,
der Strompreis an der Leipziger EEX-Börse hat im August einen neuen Höchstwert erreicht.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt einen Fachplaner mit der Erstellung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse (Frei- und Dachflächenanlagen) für die folgende gemeindlichen Liegenschaften:
    1. Kindertagesstätte (Hasenbergstraße 8)
    2. Rathaus (Bahnhofstraße 4)
    3. Bauhof (Reuteweg 5)
    4. Brauereihalle (Hauptstraße 14)
    5. Lagerhaus (Hauptstraße 28)
    6. Hochbehälter (Hohe Straße)Trinkwasserbrunnen (Hohe Straße)
    7. Schützenheim (Hohe Straße)
    8. Hochbehälter (Pfarrer-Vöst-Weg 2)
    9. Tennisheim (Sportplatzstraße)
    10. Regenrückhaltebecken
    11. weitere geeignete gemeindlichen Liegenschaften
  1. Die Verwaltung stellt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die benötigten Unterlagen (Stromverbräuche, Baupläne etc.) zusammen und regt im Abwasserzweckverband Adelsried-Bonstetten die Durchführung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse an.
  1. Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2023 im Vermögenshaushalt zu berücksichtigen.

Begründung:

Mit der Erstellung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse können zusätzliche Einsparmöglichkeiten im Bereich der Betriebskosten offengelegt werden und der Gemeinderat erhält eine fundierte Entscheidungsgrundlage bei zukünftigen Investitionsentscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

⬇ Orginalen Antrag herunterladen

Mit freundlichen Grüßen

Antrag vom 26.08.2022: Errichtung eines Trinkbrunnes im Dorfpark Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Bundesregierung will den Bürger und Bürgerinnen mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes den Zugang qualitativ hochwertigen Trinkwassers im öffentlichen Raum ermöglichen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet im Dorfpark einen Trinkbrunnen und beantragt die Förderung „Kommunale Trinkbrunnen“ nach Nr. 2.4 RZWAS 2021 des Freistaates Bayern.
  1. Die Verwaltung klärt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Trinkbrunnens im Dorfpark ab und erarbeitet eine Kostenschätzung.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann durch das Sonderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ (Förderquote: 90% der zuwendungsfähigen Kosten) und Umschichtungen im Vermögenshaushalt erfolgen, da verschiedene bereits geplante Ausgaben nicht anfallen werden.

Begründung:

Durch die Errichtung eines Trinkbrunnens wird die Attraktivität des bestehenden Dorfparks Bonstetten gesteigert und zusätzlich ein klimafreundlicher Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität der Gemeinde geleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

⬇ Orginalen Antrag herunterladen

Antrag vom 14.07.2022 zur Geschäftsordnung: Änderung der Tagesordnung am 18.07.2022

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Bundesregierung empfiehlt Unternehmen der kritischen Infrastruktur aufgrund einer möglichen Gaskrise die Anschaffung von Notstromaggregaten.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Tagesordnung der Gemeinderatsitzung am 18.07.2022 wird aufgrund der Dringlichkeit gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates um den Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten „Anschaffung eines Notstromaggregates für die Trinkwasserversorgung Bonstetten“ vom 07.07.2022 ergänzt.

Begründung:

Die Wahrscheinlichkeit einer längeren Unterbrechung der Stromversorgung ist aufgrund der Gaskrise erheblich angestiegen. Deshalb sollte die anstehende Sommerpause für die Planung der Anschaffung genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

⬇ Orginalen Antrag herunterladen

Antrag vom 07.07.2022: Anschaffung eines Notstromaggregates für die Trinkwasserversorgung Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde in der Sitzung am 18.07.2022 mit 11:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Bundesregierung empfiehlt Unternehmen der kritischen Infrastruktur aufgrund einer möglichen Gaskrise die Anschaffung von Notstromaggregaten. Auch das Landesamt für Umwelt empfiehlt bei seiner Veröffentlichung zur Mindestausstattung von kleinen und mittleren Wasserversorgungsunternehmen die Vorhaltung eines Notstromaggregates (siehe Merkblatt Nr. 1.3/2 Eigenüberwachung von Wasserversorgungsanlagen; technische Mindestausstattung von Wasserversorgungsanlagen; Stand 09/2000).

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beschafft für die Trinkwasserversorgung ein Notstromaggregat
  2. Die Verwaltung klärt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die Rahmenbedingungen (z.B. technische Vorrausetzung, benötigte Leistung, benötigtes Zubehör etc.) für die Anschaffung unter Berücksichtigung der Hinweise für die Sicherheit für die Trinkwasserversorgung (Teil 1: Risikoanalyse Punkt 6.6.1 Stromversorgung + Teil 2: Notfall-vorsorgeplanung Punkt 6.6. Notstromaggregate) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz (BBK) ab und erarbeitet einen Vergabevorschlag.
  3. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann durch Umschichtungen im Vermögenshaushalt erfolgen, da verschiedene bereits geplante Ausgaben nicht anfallen werden.

Begründung:

Durch die Anschaffung eines Notstromaggregats wird die Versorgung der Bürger mit Trinkwasser auch bei einer längeren Unterbrechung der Stromversorgung  sichergestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

⬇ Orginalen Antrag herunterladen

Antrag vom 23.09.2021: Fahrradleasing für die Mitarbeiter der Gemeinde Bonstetten (TV-Fahrradleasing)

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 26.10.2021 mit 10:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

in der TV-öD-Tarifrunde 2020 haben die Tarifvertragsparteien erstmals einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) abgeschlossen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beschließ den Abschluss eines Leasingrahmenvertrages mit einem Fahrradanbieter und unterbreitet seinen Mitarbeitern ein Angebot zum Fahrradleasing gem. TV-Fahrradleasing (siehe Anlage)
  1. Die Verwaltung wird mit dem Abschluss des Leasingrahmenvertrages und der Erstellung einer  Muster-Überlassungs-vereinbarung für die Fahrradüberlassung an die Mitarbeiter beauftragt und regt im Bürgermeisterausschuss der Verwaltungs-gemeinschaft Welden den Abschluss eines Leasingrahmenvertrages (gem. TV-Fahrradleasing) für alle Mitarbeiter Verwaltungsgemeinschaft an.
  1. Die  Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln der Haushaltstelle 41400 Dienstbezüge und dergleichen tariflich Beschäftigte Verwaltungshaushalt in den Einzelplänen 5, 6 und 7 erfolgen.

Begründung

Durch die Einführung eines Fahrradleasingangebotes leistet die Gemeinde Bonstetten einen wichtigen Beitrag sowohl zur Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter als auch zum Schutz der Umwelt und steigert somit seine Attraktivität als Arbeitgeber.  

Mit freundlichen Grüßen       

Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

<< Orginalen Antrag herunterladen >>

Antrag vom 1.12.2020: Einrichtung einer Schulbushaltestelle / Bushaltestelle im Bereich Bahnhofstraße / Steinhalde

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 1.03.2021 mit 13:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

durch die zunehmende Bebauung des Baugebietes Steinhalde wird die Anzahl der Schulkinder im Bereich „Am Anger“ / Steinhalde / Bahnhofstraße in den nächsten Jahren sprunghaft ansteigen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet im Bereich „Am Anger / Bahnhofstraße / Steinhalde“ eine zusätzliche Schulbushaltestelle / Bushaltestelle und beauftragt das technische Bauamt der VG Welden mit der Planung und der Klärung der Förderfähigkeit der Maßnahme.
  1. Die Verwaltung klärt mit dem Schulverband Adelsried / Bonstetten und dem Schulverband Welden sowie mit dem Landkreis Augsburg und dem Augsburger Verkehrsverbund AVV die Rahmenbedingungen sowie die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer zusätzlichen Schulbushaltestelle / Bushaltestelle ab.
  1. Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2021 im Vermögenshaushalt im Einzelplan 7 (Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung) zu berücksichtigen.

Begründung:

Durch die Einrichtung einer weiteren Schulbushaltestelle wird der zurückzulegende Schulweg für die Schulkinder deutlich verkürzt und die Schulwegsicherheit somit stark verbessert. Außerdem kann die Haltestelle zukünftig auch von den Regionalbuslinien des Augsburger Verkehrsverbundes AVV genutzt werden.

Anlage 1 – Umsetzungsvorschlag

Die Freie Wählergemeinschaft Bonstetten schlägt für die Umsetzung folgende Planungsschwerpunkte vor:

  • die Haltestelle sollte sich an der Bahnhofstraße im Bereich der Baugebiete „Steinhalde“ und „ Anger“ befinden
  • Barrierefreiheit
  • dieAusführung ohne Bucht, dadurch wird zusätzlich eine Verkehrsberuhigung erreicht
  • die Länge beträgt inkl. Absenkungen 18 m (12 m Buslänge + 2 x 3 m Absenkung des Gehweges / Bordes)
  • spätere Nutzung für den ÖPNV
  • die Kosten je Haltestelle belaufen sich auf ca. 50.000 €

möglicher Standort: Richtung Welden:

möglicher Standort: Richtung Augsburg:

Antrag vom 5.10.2020: Erwerb von mobilen Luftreinigungsgeräten / CO²-Sensoren für den Kindergarten St. Stephan und die Grundschule Adelsried

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 9.11.2020 mit 5:7 Stimmen abgelehnt.
Im Schulverband Adelsried-Bonstetten wurde der Antrag angenommen

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Regelbetrieb von Schulen und Kindergärten hat seit September wieder begonnen. Das gemeinsame Ziel aller ist es Kindergarten- und Schulschließungen zu vermeiden und dabei einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten. Kürzlich hat der Freistaat Bay­ern ein Förderprogramm zur technischen Maßnahmen Infektionsschutz in Kindertagesstätten und Schulen in Höhe von 50 Mio. € be­schlossen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Der Gemeinderat Bonstetten beschließt den Erwerb von mobilen Luftreinigungsgeräten / CO²- Sensoren für den Kindergarten St. Stephan und beauftragt die Verwaltung im Schulverband Adelsried-Bonstetten die Ausstattung der Grundschule Adelsried mit Luftreinigungsgeräten zu beantragen.
  1. Die Verwaltung klärt mit Hilfe des Technischen Bauamtes, welche Lüftungskonzepte/-systeme aktuell im Kindergarten St. Stephan und in der Grundschule Adelsried angewendet werden und wie viele Raumluftreinigungsgeräte / C0²-Sensoren be­nötigt werden um den Kindergarten und ggfs. die Grundschule auszustatten. Zusätzlich klärt die Verwaltung mit dem Fördergeber die Förderfähigkeit der Maßnahmen ab.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten für den Kindergarten kann aus Mitteln der Haushaltsstelle 94001 Hochbaumaßnahmen Erweiterung Kindertagesstätte und für die Grundschule aus der Haushaltsstelle 98300 Investitionsumlage Schulverband Adelsried-Bonstetten erfolgen.

Begründung:

Mit dem Erwerb von Luftreinigungsgeräten kann der Infektionsschutz im Kindergarten und der Grundschule verbessert werden und die Gefahr von Kindergarten- und/oder Schulschließungen reduziert werden. Eine Studie zum sicheren Schuldbetrieb in der „Corona-Pandemie“ der Bundeswehruniversität München hat ergeben, dass er Einsatz von Luftreinigern in Herbst und Winter gegenüber ande­rer Techniken (z.B. Lüften) die sicherste Maßnahme darstellt um die Aerosolbelastung in Räumen zu reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

<< Orginalen Antrag herunterladen >>

Antrag vom 25.05.2020: Vermeidung von Verwahrentgelten und Negativzinsen

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 22.06.2020 mit 13:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

Im Haushalt der Gemeinde Bonstetten für das Kalenderjahr 2020 sind Ausgaben in Höhe von 18.000,00 € für Verwahrentgelte bzw. Negativzinsen eingeplant.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung beauftragt ein Finanzdienstleistungsinstitut (Finanzmakler) mit der Vermittlung einer Tages- oder Ter­mingeldanlage bei einer Landesbank, Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank, Hypothekenbank oder einlagengesicherte Privat- und Geschäftsbank. Die Bank sollte unter dem Schutz der Institutssicherung des Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) bzw. des Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) stehen.
  2. Die Bezahlung der Maklercourtage kann aus den Mittel der Haushaltsstelle 80.700 Zinsausgaben im Verwaltungshaushalt erfolgen.

Begründung:

Durch die veränderte Geldanlagestrategie kann die Gemeinde Bonstetten bei gleichbleibenden Risiko die Bezahlung von Verwah­rentgelten und/oder Negativzinsen verhindern bzw. reduzieren. Die Leitgedanken der Sparsamkeit / Wirtschaftlichkeit und der Risi­kominimierung der Haushaltsführung werden eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

<< Orginalen Antrag herunterladen >>