Antrag vom 19.11.2023: Ergebnisoffene Standortsuche Feuerwehrhaus

Sehr geehrter Herr Gleich,

die geplante Ansiedelung des neuen Feuerwehrhauses ist eines der größten Diskussionsthemen bei der Gestaltung der neuen Ortsmitte Bonstettens.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Fachbüro für Brandschutztechnik eine ergebnisoffene Standortsuche für das Feuerwehrhaus im Ortsgebiet Bonstetten.
  2. Die Ergebnisse der Suche und die Vorteile und Nachteile der ermittelten Standorte werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  3. Die Verwaltung organisiert für die Mitglieder des Gemeinderates eine Besichtigungsfahrt zu vergleichbaren Feuerwehrhäusern. Bei der ersten Fahrt am 10.07.2020 wurde kein Feuerwehrhaus besichtigt.
  4. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 6 Bau- und Wohnungswesen; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Topographie) ist die Überplanung des Geländes „neue Ortsmitte“ eine große Herausforderung und führt bei der Bauausführung zu erheblichen Kostensteigerungen. Mit Ermittlung von möglichen Alternativstandorten des benötigten Feuerwehrhauses erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 18.11.2023: Machbarkeitsstudie zur Schaffung von zusätzlichen Gruppenräumen für die Kindertagesstätte St. Stephan

Sehr geehrter Herr Gleich,

in der Gemeinderatssitzung am 06.11.23 wurden von Herrn Katheder-     Göllner vom Landrastsamt Augsburg verschiedene Varianten zum zukünftigen Kinderbetreuungsbedarf vorgestellt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Fachbüro mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Schaffung von zusätzlichen Gruppenräumen für die Kindertagesstätte St. Stephan. Folgende Lösungsvarianten sollen geprüft werden:
  1. Erweiterung des Bestandsgebäudes
    1. Errichtung eines temporären Gebäudes in unmittelbarer Nähe des Kindergartens
      1. Errichtung eines Waldkindergartens
      1. weitere Lösungsvarianten nach Vorschlag des Fachbüros

Die erarbeiteten Lösungsvorschläge sollen gemäß der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) förderfähig sein.

  1. Die Ergebnisse Studie werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Vermögenshaushaltes Einzelplan: 4 Soziale Sicherung Unterabschnitt 4640 Tageseinrichtungen für Kinder erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit der Machbarkeitsstudie zur Schaffung von zusätzlichen Gruppenräumen für die Kindertagesstätte St. Stephan erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Investitionen und kann kurzfristig auf den

Bedarf an Kita-Plätzen reagieren.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 31.10.2023: Ermittlung möglicher Konzentrationszonen Windenergie

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.11.2023 mit 5:5 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Gemeinde Heretsried hat in der Sitzung am 23.01.23 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) beschlossen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten prüft die Ausweisung von Konzentrationszonen Windenergie. Die Verwaltung beauftragt ein Fachbüro mit der Ermittlungen möglicher Zonen Windenergie im Gemeindegebiet Bonstetten und der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Ausweisung einer Konzentrationszone nach aktuellen Rechtsstand.
  1. Die Ergebnisse der Prüfung und der Ausweisevorschlag werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 6 Bau- und Wohnungswesen; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Ermittlung von möglichen Konzentrationszonen Windenergie leistet die Gemeinde Bonstetten ein wichtigen Beitrag zur Erschließung regionaler Energiequellen und der Gemeinderat erhält eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 15.10.2023: Anpassung der Öffnungszeiten des Kindergartens St. Stephan zum Kindergartenjahr 2024 / 2025

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 6.11.2023 mit 12:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

aufgrund der Arbeitszeiten in vielen Branchen und Berufen sind die aktuellen Öffnungszeiten des Kindergartens St. Stephan von

07:30 Uhr – 16:00 Uhr für einen Teil der berufstätigen Eltern als nicht ausreichend anzusehen. Insbesondere besteht in der Elternschaft der Wunsch auf Anpassung der Betreuungszeit ab 07:00 Uhr.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beantragt in der nächsten Sitzung des Kindergartenausschusses eine Anpassung der der Betreuungszeit auf 07:00 Uhr – 16:00 Uhr.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 4 Soziale Sicherung; Unterabschnitt: 4640 Tageseinrichtungen für Kinder erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit der Anpassung der Öffnungszeiten des Kindergartens St. Stephan wird die Betreuungszeit auf die aktuellen Bedürfnisse der Elternschaft angepasst und zusätzlich ein wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 15.10.2023: Verbesserung der Radweganbindung Regenrückhaltebecken Bonstetten

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.11.2023 übernommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

im Kalenderjahr 2022 erreichte der Fahrradbestand in Deutschland mit rund 82,8 Millionen einen neuen Höchststand.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Planungsbüro mit einer Konzepterstellung für eine verbesserte Anbindung an den Weldenbahnradweg am Regenrückhaltebecken Bonstetten.
  1. Die Verwaltung klärt mit möglichen Fördergebern (u.a. dem Amt für Ländliche Entwicklung, Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bundesministerium für Digitales und Verkehr und der Regierung von Schwaben) die Möglichkeit einer Förderung der Radwegeanbindung ab und regt bei der Gemeinde Adelsried eine Zusammenarbeit bei Verbesserung Radweganbindung zum Weldenbahnradweg im Bereich Regenrückhaltebecken Bonstetten / Engelshof im Rahmen eines Gesamtkonzeptes an.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Vermögenshaushaltes Einzelplan: 6 Bau- und Wohungswesen Verkehr; Unterabschnitt: 6300 Gemeindestrassen erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Die Erreichbarkeit des Weldenbahnradwegs in Richtung Adelsried wird durch die vorgeschlage­nen Optimierung der Radweganbindung stark verbessert und die Verkehrssicherheit an der be­stehenden Laugnabrücke wird deutlich erhöht. Zusätzlich kann die Verkehrsbelastung der Gemeinde Adelsried durch die Vermeidung von PKW-Verkehr reduziert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 10.10.2023: Errichtung eines Sonnensegel auf dem Spielplatz im Dorfplatz

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 6.11.2023 mit 12:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

aktuell findet die Neugestaltung des Spielplatzes im Dorfpark Bonstetten statt. Durch das neuerrichtete Wasserspielgerät wird die Attraktivität des Spielplatzes besonders in den Sommermonaten steigen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet am Spielplatz Bonstetten ein Sonnensegel.
  1. Die Verwaltung klärt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Sonnensegels am Spielplatz im Dorfpark ab und holt für die ermittelte Ausgangslage Angebote bei Fachfirmen ein.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Vermögenshaushaltes Einzelplan: 5Gesundheit, Sport, Erholung; Unterabschnitt: 95001Neuanlage Spielplatz Dorfparkerfolgen.

Begründung:

Durch die Errichtung eines Sonnensegels am Spielplatz wird die Attraktivität des bestehenden Dorfparks Bonstetten gesteigert und zusätzlich ein Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität von Familien und Kindern der Gemeinde geleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 21.08.2023: Bau eines Wohnhauses mit 6 Einheiten zur Vermietung im Römerweg 5

Der Antrag wurde mit 6:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

durch den Rückkauf des Grundstückes im Römerweg 5 eröffnet sich die Möglichkeit für die Gemeinde, ein Wohnhaus mit 6 Einheiten zur Vermietung zu erstellen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

1.   Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Architekturbüro für die Planung des Wohnhauses mit 6 Einheiten, die Auswahl erfolgt                durch den Gemeinderat.

  • Die Ausführung erfolgt in der aktuell höchst geltenden Effizienzhausstufe und zusätzlicher Photovoltaikanlage.
  • Förderrichtlinien (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP + KFW Fördermöglichkeiten) werden geprüft  

       und eingehalten.

4.   Die Mittel für die Finanzierung der anfallenden Kosten für die Planung in Höhe von ca. 50.000 € werden im Haushaltsjahr 2024   zur Verfügung gestellt und im Haushaltsplan mit aufgenommen.

Begründung:

Bonstetten wächst und somit auch die Zahl der jungen Menschen mit dem Wunsch auf Eigenständigkeit. Gerade in Bonstetten gibt es für junge Erwachsene, Paare aber auch Familien, die sich kein Eigenheim leisten können bzw. möchten zu wenig Möglichkeiten um in Bonstetten weiterhin wohnhaft zu bleiben.  Hier muss dringend nachgebessert und Wohnraum geschaffen werden, um die Jugend, die auch die Zukunft des Dorfes bedeuten im Ort halten zu können. Durch den eigenverantwortlichen kommunalen Wohnungsbau, wird finanzierbarer Wohnraum in Bonstetten geschaffen und nachhaltige Einnahmen für die Gemeinde generiert. Bei der „Interkommunalen Sitzung“ am 19.04.2023 im Weldener Holzwinkelsaal war dies ein sehr bedeutsames und großes Thema.

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 25.08.2023:  Durchführung einer örtlichen Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen nach Art. 7 BayKiBiG

Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.09.2023 mit 10:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

das Kindergartenjahr 2023 / 2024 beginnt zum 01. September 2023.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten führt gemäß den Leitlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (siehe Anlage I) für das Kindergartenjahr 2024 / 2025 eine kommunale Bedarfsplanung nach Artikel 7 BayKiBiG durch. Die Ergebnisse der Bedarfsplanung sollen noch im Kalenderjahr 2023 vorgestellt werden.
  1. Die Verwaltung erstellt auf Grundlage des Musters des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales einen Elternfragebogen (siehe Anlage II) zur Abfrage des Bedarfes und erhebt mit Unterstützung des Kindergartenträgers – der Katholischen Kirchstiftung St. Stephan und der Verwaltungsgemeinschaft Welden  – die notwendigen Daten.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 4 Soziale Sicherung; Unterabschnitt: 4640 Tageseinrichtung für Kinder erfolgen.

Begründung:

Mit einer örtlichen Bedarfsplanung wird der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen festgestellt und die Gemeinde Bonstetten als verantwortlicher Aufgabenträger kann rechtzeitig notwendige Maßnahmen einleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 14.08.2023: Sperrung der Ortsdurchfahrt Bonstetten für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen

Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.09.2023 mit 10:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten hat in seiner Sitzung vom 14.09.2015 ohne Gegenstimme die Begrenzung der Nutzung der Ortsstraßen durch LKW über 3,50 Tonnen beschlossen (Abstimmungsergebnis 12:0). Die Sperrung der Ortsdurchfahrt wurde damals von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Augsburg abgelehnt. Durch die Freigabe der Ortsumfahrung Adelsried (St2032) hat sich das Verkehrsaufkommen der Ortsdurchfahrt Bonstetten (Haupt- und Bahnhofstraße) verändert.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Prüfantrag:

  1. Der Gemeinderat Bonstetten beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung einer Sperrung der Ortsdurchfahrt Bonstetten (Haupt- und Bahnhofstraße) für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen mit Hilfe des Verkehrszeichens Z 253 StVO und dem Zusatz „Anlieger frei“.
  • Die Verwaltung klärt mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Augsburg, der VG Welden und mit der Verkehrspolizeiinspektion Augsburg die Voraussetzungen für Sperrung der Haupt- und Bahnhofstraße für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen ab und regt bei der Gemeinde Adelsried und dem Markt Welden eine Sperrung der ehemaligen Staatsstraße 2032 für den LKW-Durchgangsverkehr über 3,5 Tonnen vor.
  • Die Detailprüfung, ob die Voraussetzungen für eine Sperrung für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 2+3 StVO (Verhütung außerordentlicher Schäden an Straßen / Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgase) und gem. § 45 Abs. 9 Satz 5 StVO (Mautausweichverkehr) erfüllt sind und die Erhebung der hierfür benötigten Daten (Verkehrszählung, Ermittlung der Lärm- und Abgasbelastung, Beurteilung des baulichen Zustands der Straßen) soll durch ein Ingenieurbüro erfolgen. Das Ergebnis der Prüfung soll in einem Kurzgutachten zusammengefasst werden.

Begründung:

Mit der Freigabe der Ortsumfahrung Adelsried hat sich das Verkehrsaufkommen verändert. Fuhrunternehmen nutzen die Ortsdurchfahrt Bonstetten vermehrt als Abkürzungsstrecke zu den Kiesgruben im Schmuttertal.  Durch die Sperrung für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen wird die Lärm- und Abgasbelastung für die Anwohner der Bahnhof- und Hauptstraße gesenkt und die Lebensdauer des Straßenbelags der Ortsdurchfahrt kann deutlich verlängert werden. Außerdem kann die Verkehrssicherheit für Fußgän­ger und Radfahrer, besonders für Senioren und Kinder, deutlich erhöht werden. Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2024 im Verwaltungshaushalt (Einzelplan: 6, Unterabschnitt: Gemeindestraßen 6300) zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 30.06.2023:  Verbesserung der Zivilschutz- und Katastrophenschutzalarmierung in Bonstetten

Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.09.2023 mit 6:4 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

aufgrund eines Gewittersturmes konnte am 11. Juli 2023 die integrierte Leitstelle Augsburg (ILS) aufgrund der Vielzahl eingehenden Einsätze keine zeitnahe Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten durchführen. Die Möglichkeit einer dezentralen Alarmauslösung an der Sirenenanlage ist im Rahmen des Umzugs der Sirenen auf das Dach des Rathauses entfallen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beschafft zur Verbesserung des Katastrophenschutzes eine mobile Lautsprecher- und Sirenenanlage. Zusätzlich wird die Funktionalität der dezentrale Alarmauslösung bei den stationären Sirenen geschaffen.
  1. Die bestehende stationären Sirenenanlage wird mit der zusätzlichen Funktionalität der dezentrale Alarmauslösung ausgestattet.
  1. Die Verwaltung beantragt bei der Regierung von Schwaben die Förderung gemäß Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien – (KatSZR) Nr. 2 e zur Anschaffung eine mobilen Lautsprecher- und Sirenenanlage.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Vermögenshaushaltes Einzelplan: 1; Unterabschnitt: 1401 Katastrophenschutz  und einer Förderung durch den Freistaat Bayern erfolgen.

Begründung:

Mit der Anschaffung einer mobilen Sirenenanlage und der Schaffung einer dezentralen Auslösung der stationären Sirenenanlage kann die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall (z.B. Gewitter, Blackout) und die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr deutlich verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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