Antrag vom 22.09.2024: Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses gem. DIN 14092-1

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 21.10.2024 mit 5:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

nachdem die durchgeführte Kostenschätzungen für die Entwicklung der Ortsmitte Gesamtkosten in Höhe von 10,9 – 12,2 Mio. € ergeben haben.

Stellen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet unabhängig vom Projekt Ortsmitte ein Feuerwehrgerätehaus gemäß DIN 14092-1
  1. Zur finalen Entscheidungsfindung über den Standort des Feuerwehrhauses und zur Entscheidung Umnutzung eines Bestandsgebäudes oder Neubau wird eine finale Machbarkeitsstudie beauftragt.
  1. Die Verwaltung nimmt Kontakt zu den Eigentümern der nach der Standortbewertung der Firma IBG geeigneten Grundstücke auf und klärt die Verfügbarkeit der Grundstücke ab.
  1. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sollen je verfügbaren Standort die folgenden Punkte enthalten sein:
  1. Mögliche Lösungen für die Zu- und Ausfahrtsituation
  2. Erstellung eines finalen Raumprogrammes
  3. Verortung der Alarmstellplätze
  4. Kostenschätzung nach DIN 276 – 12-2018
  5. Flächennachweis
  6. Aktualisierung des bestehenden Raumprogramm
  7. sonstige entscheidungsrelevanten Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates / der Feuerwehr
  1. Bei der Erstellung des Raumprogrammes ist die Führung der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten einzubeziehen. Mögliche Meinungsverschiedenheiten bei der Ausarbeitung des Raumprogrammes werden dem Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt und final entschieden.
  2. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8 Bebauter Grundbesitz; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Grundsatz Entscheidung für die Errichtung des Feuerwehrhauses wird der jahrelange Stillstand beendet und die Planungen des dringend benötigten Feuerwehrhauses kann beginnen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid

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Antrag vom 24.09.2024: Bestandsaufnahme gemeindlicher Ersatz- und Ausgleichsflächen

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Aktion „Gelbes Band“ wurde in Bonstetten sehr rege genutzt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt eine Bestandsaufnahme der gemeindlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung des Nachpflanzungsbedarfes und möglicher Optimierungs-/Erweiterungspotenziale
  3. Erstellung eines Pflegepflegeplanes
  4. Überschlägige Kostenschätzung
  5. Weitere entscheidungsrelevante Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Haushalts Einzelplan: 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung ; Unterabschnitt: 7000 Abwasserbeseitigung erfolgen.

Begründung:

Mit Bestandsaufnahme der gemeindlichen Ersatz- und Ausgleichsflächen wird der Nachpflanzungsbedarf und mögliche Optimierungspotenziale ermittelt und die Vitalität der Flächen langfristig sichergestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid

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Antrag vom 16.06.2024: Sanierungskonzept öffentliches Kanalnetz auf dem ehemaligen Brauereigelände

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 die Fortsetzung der Entwicklung Ortsmitte beschlossen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Sanierungskonzept für das öffentliche Kanalnetz auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung von Optimierungspotenzialen (z.B. Umlegung bzw. Zusammenlegungen von Leitungen, Dimensionierung der Leitungen, Haltungen und Schächten etc.)
  3. Entwicklung eines Sanierungsplanes mit Ausweisung von Bauabschnitten
  4. Überschlägige Kostenschätzung
  5. Weitere entscheidungsrelevante Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung ; Unterabschnitt: 7000 Abwasserbeseitigung erfolgen.

Begründung:

Mit Erstellung eines Sanierungskonzepts für das öffentliche Kanalnetz auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei wird der Sanierungsbedarf objektiv festgestellt und dokumentiert. Zusätzlich erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen und das Projekt Ortsmitte kann ohne weitere Verzögerung starten.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid
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Antrag vom 13.05.2024:  Einsatz eines zusätzlichen Schulbusses zur Schülerbeförderung der Schüler aus Bonstetten und Kruichen

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 17.06.2024 mit 12:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

zum Schuljahr 2024/2025 werden die Schülerzahlen der Gemeinde Bonstetten im Schulverband Adelsried / Bonstetten weiter ansteigen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beantragt im Schulverband Adelsried / Bonstetten den Einsatz eines zusätzlichen Schulbusses zur morgendlichen Schülerbeförderung der Schüler der Grundschule Adelsried aus Bonstetten und Kruichen.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 2 Schulen Unterabschnitt: 2110  Grundschulen erfolgen.

Begründung:

Durch den Einsatz eines weiteren Schulbusses wird die Schulwegsicherheit deutlich gesteigert und die Schülerbeförderung durch „Elterntaxis“ können deutlich reduziert werden.

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid


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Antrag vom 12.05.2024: Kostenübernahme zum Erwerb der Führerscheinklasse C zum Führen eines Löschfahrzeuges

Sehr geehrter Herr Gleich,

seit der Einführung der neuen Führerscheinklassen und dem Wegfall der Wehrpflicht sinkt die Anzahl der Fahrer mit LkW-Führerschein bei der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten kontinuierlich.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten übernimmt jährlich die Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse C für bis zu zwei Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten. Mit der Bitte, dass die Zuschussempfänger weitere zehn Jahre im aktiven Feuerwehrdienst verbleiben.
  1. Die Kosten für die regelmäßig notwendigen Führerscheinverlängerungen der Mitglieder im aktiven Feuerwehrdienst mit LkW-Führerschein werden ebenfalls von der Gemeinde Bonstetten übernommen.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Unterabschnitt: 1300 Brandschutz erfolgen.

Begründung:

Mit der Regelung zur Kostenübernahme der Führerscheinklasse C und zur Führerscheinverlängerung stellt die Gemeinde Bonstetten die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten langfristig sicher und leistet einen wichtigen Beitrag zur Motivation der aktiven Feuerwehrdienstleistenden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid


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Antrag vom 15.04.2024:  Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die gemeindliche Liegenschaft – Reuteweg 5

Sehr geehrter Herr Gleich,

zur Erreichung der Klimaziele ist eine umfassende Sanierung des Gebäudebestandes notwendig.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Sanierungskonzept mit Bestandsaufnahme gem. § 33 HOAI für die gemeindliche Liegenschaft Reuteweg 5 mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung des Anpassungsbedarfs aufgrund aktueller arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen

(Annahme Beschäftigtenzahl: 4 männliche / weibliche Mitarbeiter )

  1. Ermittlung des Energieeinsparpotenzials
  2. Entwicklung verschiedener Sanierungsvarianten
  3. Überschlägige Kostenschätzung  der Sanierungsvarianten
  4. Fördermöglichkeiten der Gebäudesanierung
  5. weitere entscheidungsrelevanten Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8 Bebauter Grundbesitz; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindlichen Liegenschaft Reuteweg 5 wird der Sanierungsbedarf objektiv festgestellt und dokumentiert. Zusätzlich erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen   

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid


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Antrag vom 12.05.2024:  Kündigung Mietverhältnis mit der Dolphin Deutschland GmbH

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 17.06.2024 mit 3:8 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

aufgrund Ihres gemeinsamen Vorschlages mit der Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen der Bürgerwerkstatt am 23./24. Februar 2024 zur Umnutzung der Brauereihalle zum Feuerwehrgerätehaus.

Stellen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten den folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten kündigt das Mietverhältnis mit der Dolphin Deutschland GmbH (Mietobjekt: Hauptstraße 14) zum nächstmöglichen Termin.

Begründung:

Die Standortsuche für das neue Feuerwehrgerätehaus muss vorrangig und dringlich abgeschlossen werden. Mit der fristgemäßen Kündigung erhält die Gemeinde Bonstetten Planungssicherheit und die Planungsarbeiten für das Feuerwehrgerätehaus können ohne weitere Verzögerungen fortgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen 
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid

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Antrag vom 25.02.2024: Ergebnisoffene Standortsuche Feuerwehrhaus

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 18.03.2024 mit 13:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die geplante Ansiedelung des neuen Feuerwehrhauses ist eines der größten Diskussionsthemen bei der Gestaltung der neuen Ortsmitte Bonstettens.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Fachbüro mit Spezialisierung auf den Neubau von Feuerwehrhäusern eine ergebnisoffene Standortsuche für das Feuerwehrhaus im Ortsgebiet Bonstetten durchzuführen.
  1. Die Ergebnisse der Suche und die Vorteile und Nachteile der ermittelten Standorte  werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt. Am Standort Ortsmitte soll das Bestandsgebäude (aktuelle Nutzung durch die Dolphin Deutschland GmbH) untersucht werden.
  1. Zur Bewertung des Bestandsgebäudes Ortsmitte ist ein Fachbüro für Baustatik hinzuzuziehen, da die Traglast des Gebäudes zu untersuchen ist.
  • Die Verwaltung organisiert für die Mitglieder des Gemeinderates eine Besichtigungsfahrt zu vergleichbaren Feuerwehrhäusern. Bei der ersten Fahrt am 10.07.2020 wurde kein Feuerwehrhaus besichtigt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 6 Bau- und Wohnungswesen; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Am gestrigen Samstag ist deutlich geworden, dass die Standortsuche Feuerwehr vorrangig und dringlich  durchgeführt werden muss um daraus weitere Schlüsse für das Gesamtprojekt Ortsmitte ziehen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 25.02.2024:  Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindliche Liegenschaft – Hauptstraße 28

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 18.03.2024 mit 4:9 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

zur Erreichung der Klimaziele ist eine umfassende Sanierung des Gebäudebestandes notwendig.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt Sanierungsgutachten mit Bestandsaufnahme gem. § 33 HOAI für die gemeindliche Liegenschaft Hauptstraße 28 mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung des Energieeinsparpotenzials
  3. Mögliche Varianten des Wärmeschutzes
  4. Überschlägige Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen
  5. Fördermöglichkeiten der Gebäudesanierung
  6. weitere entscheidungsrelevanten Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Ergebnisse der Prüfung und der Ausweisevorschlag werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8 Bebauter Grundbesitz; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindlichen Liegenschaft Hauptstraße 28 wird der Sanierungsbedarf objektiv festgestellt und dokumentiert. Zusätzlich erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 25.02.2024:  Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindliche Liegenschaft – Bahnhofstraße 4

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 18.03.2024 mit 6:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

zur Erreichung der Klimaziele ist eine umfassende Sanierung des Gebäudebestandes notwendig.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt Sanierungsgutachten mit Bestandsaufnahme gem. § 33 HOAI für die gemeindliche Liegenschaft Bahnhofstraße 4 mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung des Energieeinsparpotenzials
  3. Mögliche Varianten des Wärmeschutzes
  4. Überschlägige Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen
  5. Fördermöglichkeiten der Gebäudesanierung
  6. weitere entscheidungsrelevanten Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Ergebnisse der Prüfung und der Ausweisevorschlag werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8 Bebauter Grundbesitz; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindlichen Liegenschaft Bahnhofstraße 4 wird der Sanierungsbedarf objektiv festgestellt und dokumentiert. Zusätzlich erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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