Antrag vom 22.09.2024: Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses gem. DIN 14092-1

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 21.10.2024 mit 5:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

nachdem die durchgeführte Kostenschätzungen für die Entwicklung der Ortsmitte Gesamtkosten in Höhe von 10,9 – 12,2 Mio. € ergeben haben.

Stellen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet unabhängig vom Projekt Ortsmitte ein Feuerwehrgerätehaus gemäß DIN 14092-1
  1. Zur finalen Entscheidungsfindung über den Standort des Feuerwehrhauses und zur Entscheidung Umnutzung eines Bestandsgebäudes oder Neubau wird eine finale Machbarkeitsstudie beauftragt.
  1. Die Verwaltung nimmt Kontakt zu den Eigentümern der nach der Standortbewertung der Firma IBG geeigneten Grundstücke auf und klärt die Verfügbarkeit der Grundstücke ab.
  1. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sollen je verfügbaren Standort die folgenden Punkte enthalten sein:
  1. Mögliche Lösungen für die Zu- und Ausfahrtsituation
  2. Erstellung eines finalen Raumprogrammes
  3. Verortung der Alarmstellplätze
  4. Kostenschätzung nach DIN 276 – 12-2018
  5. Flächennachweis
  6. Aktualisierung des bestehenden Raumprogramm
  7. sonstige entscheidungsrelevanten Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates / der Feuerwehr
  1. Bei der Erstellung des Raumprogrammes ist die Führung der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten einzubeziehen. Mögliche Meinungsverschiedenheiten bei der Ausarbeitung des Raumprogrammes werden dem Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt und final entschieden.
  2. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8 Bebauter Grundbesitz; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Grundsatz Entscheidung für die Errichtung des Feuerwehrhauses wird der jahrelange Stillstand beendet und die Planungen des dringend benötigten Feuerwehrhauses kann beginnen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid

⬇ Orginalen Antrag herunterladen

Antrag vom 12.05.2024:  Kündigung Mietverhältnis mit der Dolphin Deutschland GmbH

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 17.06.2024 mit 3:8 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

aufgrund Ihres gemeinsamen Vorschlages mit der Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen der Bürgerwerkstatt am 23./24. Februar 2024 zur Umnutzung der Brauereihalle zum Feuerwehrgerätehaus.

Stellen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten den folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten kündigt das Mietverhältnis mit der Dolphin Deutschland GmbH (Mietobjekt: Hauptstraße 14) zum nächstmöglichen Termin.

Begründung:

Die Standortsuche für das neue Feuerwehrgerätehaus muss vorrangig und dringlich abgeschlossen werden. Mit der fristgemäßen Kündigung erhält die Gemeinde Bonstetten Planungssicherheit und die Planungsarbeiten für das Feuerwehrgerätehaus können ohne weitere Verzögerungen fortgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen 
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid

⬇ Orginalen Antrag herunterladen

      

Antrag vom 25.02.2024:  Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindliche Liegenschaft – Hauptstraße 28

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 18.03.2024 mit 4:9 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

zur Erreichung der Klimaziele ist eine umfassende Sanierung des Gebäudebestandes notwendig.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt Sanierungsgutachten mit Bestandsaufnahme gem. § 33 HOAI für die gemeindliche Liegenschaft Hauptstraße 28 mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung des Energieeinsparpotenzials
  3. Mögliche Varianten des Wärmeschutzes
  4. Überschlägige Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen
  5. Fördermöglichkeiten der Gebäudesanierung
  6. weitere entscheidungsrelevanten Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Ergebnisse der Prüfung und der Ausweisevorschlag werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8 Bebauter Grundbesitz; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindlichen Liegenschaft Hauptstraße 28 wird der Sanierungsbedarf objektiv festgestellt und dokumentiert. Zusätzlich erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

⬇ Orginalen Antrag herunterladen

Antrag vom 25.02.2024:  Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindliche Liegenschaft – Bahnhofstraße 4

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 18.03.2024 mit 6:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

zur Erreichung der Klimaziele ist eine umfassende Sanierung des Gebäudebestandes notwendig.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt Sanierungsgutachten mit Bestandsaufnahme gem. § 33 HOAI für die gemeindliche Liegenschaft Bahnhofstraße 4 mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung des Energieeinsparpotenzials
  3. Mögliche Varianten des Wärmeschutzes
  4. Überschlägige Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen
  5. Fördermöglichkeiten der Gebäudesanierung
  6. weitere entscheidungsrelevanten Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Ergebnisse der Prüfung und der Ausweisevorschlag werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8 Bebauter Grundbesitz; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindlichen Liegenschaft Bahnhofstraße 4 wird der Sanierungsbedarf objektiv festgestellt und dokumentiert. Zusätzlich erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

⬇ Orginalen Antrag herunterladen

 

Antrag vom 19.11.2023: Ergebnisoffene Standortsuche Feuerwehrhaus

Der Antrag wurde mit 6:6 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die geplante Ansiedelung des neuen Feuerwehrhauses ist eines der größten Diskussionsthemen bei der Gestaltung der neuen Ortsmitte Bonstettens.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Fachbüro für Brandschutztechnik eine ergebnisoffene Standortsuche für das Feuerwehrhaus im Ortsgebiet Bonstetten.
  2. Die Ergebnisse der Suche und die Vorteile und Nachteile der ermittelten Standorte werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  3. Die Verwaltung organisiert für die Mitglieder des Gemeinderates eine Besichtigungsfahrt zu vergleichbaren Feuerwehrhäusern. Bei der ersten Fahrt am 10.07.2020 wurde kein Feuerwehrhaus besichtigt.
  4. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 6 Bau- und Wohnungswesen; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Topographie) ist die Überplanung des Geländes „neue Ortsmitte“ eine große Herausforderung und führt bei der Bauausführung zu erheblichen Kostensteigerungen. Mit Ermittlung von möglichen Alternativstandorten des benötigten Feuerwehrhauses erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

⬇ Orginalen Antrag herunterladen

Antrag vom 18.11.2023: Machbarkeitsstudie zur Schaffung von zusätzlichen Gruppenräumen für die Kindertagesstätte St. Stephan

Der Antrag wurde mit 4:8 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

in der Gemeinderatssitzung am 06.11.23 wurden von Herrn Katheder-     Göllner vom Landrastsamt Augsburg verschiedene Varianten zum zukünftigen Kinderbetreuungsbedarf vorgestellt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Fachbüro mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Schaffung von zusätzlichen Gruppenräumen für die Kindertagesstätte St. Stephan. Folgende Lösungsvarianten sollen geprüft werden:
  1. Erweiterung des Bestandsgebäudes
    1. Errichtung eines temporären Gebäudes in unmittelbarer Nähe des Kindergartens
      1. Errichtung eines Waldkindergartens
      1. weitere Lösungsvarianten nach Vorschlag des Fachbüros

Die erarbeiteten Lösungsvorschläge sollen gemäß der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) förderfähig sein.

  1. Die Ergebnisse Studie werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Vermögenshaushaltes Einzelplan: 4 Soziale Sicherung Unterabschnitt 4640 Tageseinrichtungen für Kinder erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit der Machbarkeitsstudie zur Schaffung von zusätzlichen Gruppenräumen für die Kindertagesstätte St. Stephan erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Investitionen und kann kurzfristig auf den

Bedarf an Kita-Plätzen reagieren.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

⬇ Orginalen Antrag herunterladen

Antrag vom 31.10.2023: Ermittlung möglicher Konzentrationszonen Windenergie

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.11.2023 mit 5:5 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Gemeinde Heretsried hat in der Sitzung am 23.01.23 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) beschlossen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten prüft die Ausweisung von Konzentrationszonen Windenergie. Die Verwaltung beauftragt ein Fachbüro mit der Ermittlungen möglicher Zonen Windenergie im Gemeindegebiet Bonstetten und der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Ausweisung einer Konzentrationszone nach aktuellen Rechtsstand.
  1. Die Ergebnisse der Prüfung und der Ausweisevorschlag werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 6 Bau- und Wohnungswesen; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Ermittlung von möglichen Konzentrationszonen Windenergie leistet die Gemeinde Bonstetten ein wichtigen Beitrag zur Erschließung regionaler Energiequellen und der Gemeinderat erhält eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

⬇ Orginalen Antrag herunterladen

Antrag vom 21.08.2023: Bau eines Wohnhauses mit 6 Einheiten zur Vermietung im Römerweg 5

Der Antrag wurde mit 6:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

durch den Rückkauf des Grundstückes im Römerweg 5 eröffnet sich die Möglichkeit für die Gemeinde, ein Wohnhaus mit 6 Einheiten zur Vermietung zu erstellen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

1.   Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Architekturbüro für die Planung des Wohnhauses mit 6 Einheiten, die Auswahl erfolgt                durch den Gemeinderat.

  • Die Ausführung erfolgt in der aktuell höchst geltenden Effizienzhausstufe und zusätzlicher Photovoltaikanlage.
  • Förderrichtlinien (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP + KFW Fördermöglichkeiten) werden geprüft  

       und eingehalten.

4.   Die Mittel für die Finanzierung der anfallenden Kosten für die Planung in Höhe von ca. 50.000 € werden im Haushaltsjahr 2024   zur Verfügung gestellt und im Haushaltsplan mit aufgenommen.

Begründung:

Bonstetten wächst und somit auch die Zahl der jungen Menschen mit dem Wunsch auf Eigenständigkeit. Gerade in Bonstetten gibt es für junge Erwachsene, Paare aber auch Familien, die sich kein Eigenheim leisten können bzw. möchten zu wenig Möglichkeiten um in Bonstetten weiterhin wohnhaft zu bleiben.  Hier muss dringend nachgebessert und Wohnraum geschaffen werden, um die Jugend, die auch die Zukunft des Dorfes bedeuten im Ort halten zu können. Durch den eigenverantwortlichen kommunalen Wohnungsbau, wird finanzierbarer Wohnraum in Bonstetten geschaffen und nachhaltige Einnahmen für die Gemeinde generiert. Bei der „Interkommunalen Sitzung“ am 19.04.2023 im Weldener Holzwinkelsaal war dies ein sehr bedeutsames und großes Thema.

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

⬇ Orginalen Antrag herunterladen

Antrag vom 04.05.2023: Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage im Bauhof für die Bewässerung der gemeindlichen Grünanlagen

Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.09.2023 mit 4:6 Stimmen abgelehnt.
Leider stimmten die CSU/UW und die GRÜNEN dagegen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

durch den bereits erfolgten und noch fortschreitenden Klimawandel auf der Welt, werden sich die Trocken- und Heißphasen verstärken.

Um die Trinkwasserversorgung der Gemeinde nicht noch zusätzlich zu belasten, stellen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet auf dem Gelände des Bauhofes eine Regenwassernutzungsanlage mit einem Volumen von mindestens 30.000 Liter und einer Saugpumpe zur Nutzung des anfallenden Niederschlages.
  2. Die Verwaltung klärt mit Hilfe des technischen Bauamtes die technische Machbarkeit.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten in Höhe von ca. 20
  2. .000 € könnte zum Beispiel aus den Mitteln der Haushaltsstelle 0.7710.50000 „Unterhalt Grundst.u.baul.Anl. Unterhalt Bauhof “ erfolgen.

Begründung:

Durch die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage wird das Niederschlagswasser aufgefangen und zur Bewässerung der gemeindlichen Grünanalgen bereitgestellt. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf den örtlichen Trinkwasservorrat aus, sondern entlastet zusätzlich die Mischwasserkanalisation der Gemeinde. Es stehen ca. 550 qm Dachfläche für die Regenwassernutzung zur Verfügung. Die Fläche im Hof des örtlichen Bauhofes hat eine Größe von ca. 450 qm und ist somit als brauchbar anzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

⬇ Orginalen Antrag herunterladen

Antrag vom 7. Juni 2023: Weiterentwicklung der Machbarkeitsstudie für eine Verbundlösung mit der Gemeinde Adelsried zur Sicherung der Wasserversorgung vom 05.12.2022

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten hat sich in seiner Sitzung am 12.12.2022 mit 5:4 Stimmen für eine Verbundleitung mit der Gemeinde Adelsried ausgesprochen. Die Gemeinde Adelsried hat mit der amtlicher Bekanntmachung vom 13.12.2022 die Aufstellung der Bebauungsplänen „Gewerbegebiet an der A8“ (ca. 140.000 m²) und „Schöner Mann“ (ca. 25.000 m² ) bekanntgemacht. Die geplante Erweiterung der Bebauung und deren Auswirkungen auf die Wasserversorgung Adelsried waren nicht Gegenstand der Machbarkeitsstudie vom 05.12.2022

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Weiterentwicklung der Machbarkeitsstudie für eine Verbundlösung mit der Gemeinde Adelsried zur Sicherung der Wasserversorgung der Firma shp GmbH, Markt Schwaben. Die Aktualisierung soll die Steigerung des max. Wasserbedarfs der Gemeinde Adelsried (aktuell: 815 m³/d) durch die geplante Erweiterung und die theoretische max. Entnahmemenge pro Tag des Brunnens Bonstetten (aktuell: 1.296 m³/d) bewerten.

Begründung:

Durch die Aktualisierung der Machbarkeitsstudie erhalten die Gemeinderäte Adelsried und Bonstetten eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

⬇ Orginalen Antrag herunterladen