Antrag vom 7. Juni 2023: Weiterentwicklung der Machbarkeitsstudie für eine Verbundlösung mit der Gemeinde Adelsried zur Sicherung der Wasserversorgung vom 05.12.2022

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten hat sich in seiner Sitzung am 12.12.2022 mit 5:4 Stimmen für eine Verbundleitung mit der Gemeinde Adelsried ausgesprochen. Die Gemeinde Adelsried hat mit der amtlicher Bekanntmachung vom 13.12.2022 die Aufstellung der Bebauungsplänen „Gewerbegebiet an der A8“ (ca. 140.000 m²) und „Schöner Mann“ (ca. 25.000 m² ) bekanntgemacht. Die geplante Erweiterung der Bebauung und deren Auswirkungen auf die Wasserversorgung Adelsried waren nicht Gegenstand der Machbarkeitsstudie vom 05.12.2022

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Weiterentwicklung der Machbarkeitsstudie für eine Verbundlösung mit der Gemeinde Adelsried zur Sicherung der Wasserversorgung der Firma shp GmbH, Markt Schwaben. Die Aktualisierung soll die Steigerung des max. Wasserbedarfs der Gemeinde Adelsried (aktuell: 815 m³/d) durch die geplante Erweiterung und die theoretische max. Entnahmemenge pro Tag des Brunnens Bonstetten (aktuell: 1.296 m³/d) bewerten.

Begründung:

Durch die Aktualisierung der Machbarkeitsstudie erhalten die Gemeinderäte Adelsried und Bonstetten eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 17.10.2022: Beantragung der Weiterverwendung der nicht mehr genutzten Wassergewinnungsanlage in Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

am 25.05.2014 haben rund 70 Prozent der Bonstetter Bürger für einen Verzicht auf einem Notverbund mit der Gemeinde Adelsried gestimmt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beantragt bei den zuständigen Gesundheits- und Rechtsbehörden die Weiterverwendung der ehemaligen Fassung der öffentlichen Wasserversorgung in der Bahnhofstraße als „Behelfsbrunnen“ gemäß Nummer 5 des Merkblattes Nr. 1.1/3 des Bayerischen Landesamts für Umwelt (siehe Anlage)
  1. Die Verwaltung stellt mit Unterstützung eines Fachbüros die benötigten Unterlagen zusammen und erstellt ein Konzept für die zusätzlich benötigten Sicherungsmaßnahmen.
  1. Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2023 im Vermögenshaushalt zu berücksichtigen.

Begründung:

Durch die Beantragung einer Weiternutzung der nicht mehr genutzten Wassergewinnungsanlage in der Bahnhofstraße wird für die Gebührenzahler eine kostengünstige Alternative zu einer Verbundleitung mit der Gemeinde Adelsried geschaffen und der Gemeinderat erhält eine fundierte Entscheidungsgrundlage bei zukünftigen Investitionsentscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 10.12.2021: Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (Gewährung von Gutscheinen)

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 7.03.2022 mit 4:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Einschränkungen der Corona Pandemie hatten auch große Auswirkungen auf den Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten. Die Übungen fanden nur in festen Kleingruppen statt und die halbjährlichen Einladungen der Gemeinde an den Abschlussübungen zur Brotzeit mussten leider ausfallen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten gewährt als Anerkennung für die ehrenamtliche Tätigkeit während der Corona Pandemie jedem aktiven Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten einen Gutschein vom Bräustüble Bonstetten in Höhe von 20,00 €. Die Ausgabe der Gutscheine soll von den Führungskräften der aktiven Wehr übernommen werden.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln der Haushaltstelle 65800 Geschäftsausgaben sonstige Geschäftsausgaben im Verwaltungshaushalt des Einzelplanes 1 erfolgen.

Begründung

Durch die Gewährung von Gutscheinen honoriert die Gemeinde Bonstetten das ehrenamtliche Engagement der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten und unterstützt die Leitung der Feuerwehr bei der Steigerung der Mitarbeitermotivation.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag zur Geschäftsordnung: Änderung der Tagesordnung am 19.04.2021

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 19.04.2022 mit 5:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Inzidenzwert an Corona-Neuinfektionen im Landkreis Augsburg liegt aktuell bei über 170, zusätzlich hat das Robert-Koch-Institut die Regelung zur häuslichen Absonderung (Quarantäne) geändert (siehe Anlage I).

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

  1. Die Tagesordnungspunkte:

    2. Sanierungsmaßnahmen für die Abwasserkanäle 2021
    3. Anlegen von Blühwiesen, Ökoflächen, und Grünflächen in Baugebieten
    6. Berichte von
    1. Verwaltungsgemeinschaftsversammlung
    2. Schulverband Adelsried / Bonstetten
    3. Abwasserzweckverband Adelsried / Bonstetten
    7. Verschiedenes

der Gemeinderatsitzung am 19.04.2021 werden aufgrund der aktuellen Infektionslage abgesetzt und bei der nächsten Gemeinderatsitzung behandelt.

Begründung

Mit der Verkleinerung der Tagesordnung leistet der Gemeinderat Bonstetten einen wichtigen Beitrag zum besonderen Schutz der Risikogruppen und zur Eindämmung des Infektionsgeschehen. Außerdem wird der Gemeinderat seiner Vorbildfunktion ge­genüber der Bevölkerung auch in Zeiten der Corona-Pandemie gerecht.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Anlage I

(Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html)
Wann und wie lange muss man in Quarantäne?
Eine Quarantäne (häusliche Absonderung) wird dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich (z.B. mit SARS-CoV-2) angesteckt hat und dadurch zu einer Verbreitung des Krankheitserregers beitragen könnte. Bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko und man wird als enge Kontaktperson eingestuft:

  1. Enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (= Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
  2. Gespräch mit dem Fall (unabhängig von dessen Dauer) ohne adäquaten Schutz (= Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
  3. Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske (außerhalb des Arbeitsschutzes) getragen wurde.

Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt im Einzelfall dem zuständigen Gesundheitsamt.

Das RKI empfiehlt für enge Kontaktpersonen eine häusliche Absonderung (Quarantäne) für 14 Tage – gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer zu dem Zeitpunkt infektiösen Person. Eine Testung der engen Kontaktpersonen dient der frühen Erkennung von asymptomatischen Infektionen.

Am vierzehnten Tag sollte vor Entlassung aus der Quarantäne ein Antigentest durchgeführt werden und die Aufhebung der Quarantäne nur im Fall eines negativen Testergebnisses und ohne Erkrankungssymptome erfolgen. Wenn Symptome/Krankheitszeichen während der Quarantäne auftreten, muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden und eine diagnostische Klärung erfolgen.

Für weitere Informationen siehe auch RKI-Empfehlungen zum Management von Kontaktpersonen.

Stand: 01.04.2021

Antrag vom 19.04.2021: Änderungsantrag zur Haushaltssatzung

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 19.04.2021 mit 5:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten wird in seiner Sitzung am 19. April 2021 über die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2021 beschließen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb zur vorgelegten Haushaltsatzung folgenden Änderungsantrag:

Die dem Gemeinderat vorgelegte Haushaltsatzung wird im Vermögenshaushalt (Einzelplan 3, Unterabschnitt 3700) um die Position Zuschuss für die Kath. Kirchenstiftung St. Stephan in Höhe von 10.000,00 € zum Austausch der Heizungsanlage ergänzt und schließt für das Haushaltsjahr 2021 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.107.800 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.002.350 €.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Grundsteuer B für sonstige Grundstücke und die Gewerbesteuer entsprechen jeweils 330 %.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2021 rückwirkend in Kraft.

Begründung

Die Kath. Kirchenstiftung St. Stephan unterstützt die Gemeinde Bonstetten seit Jahrzehnten beim Betrieb des örtlichen Kindergartens, deshalb sollte sich die Kommune bei der Finanzierung der Investition beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 2.04.2021: Errichtung eines Nahversorgungspavillions

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 22.06.2022 mit 4:9 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

um Besorgungen des täglichen Bedarfs zu erledigen sind viele Mitbürger auf das Auto angewiesen, da der nächste Supermarkt in der Nachbargemeinde Adelsried liegt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Der Gemeinderat Bonstetten beschließt die Errichtung eines Nahversorgungspavillion in Modulbauweise (siehe Bilder in der Anlage) in der Dorfmitte bestehend aus den folgenden Komponenten:
    1. zwei Selbstbedienungsautomaten für regionale Produkte (z.B. Fleisch, Wurst, Eier, Milch, o.ä.),
    2. einem Lagerraum und
    3. einer Sitzbank

und legt das zugelassene Warenangebot fest. Änderungen des Warenangebotes sind nur mit der Zustimmung des Gemeinderates möglich.

  1. Die Gemeinde Bonstetten vergibt die Beschickung der Automaten an regionale Gewerbetreibende / Erzeuger und erhält von den Betreibern im Gegenzug eine Umsatzpacht zur Refinanzierung der Investitions- und Unterhaltskosten. Gewerbetreibende / Erzeuger aus Bonstetten werden bei der Vergabe der Automaten vorrangig behandelt.
  1. Die Verwaltung klärt mit möglichen Fördergebern (z.B. Städtebauförderung, Bayerisches Dorfentwicklungsprogramm, Leader, Teilnahme am Programm der Marktplatz der Generationen) die Förderfähigkeit der o.g. Maßnahme ab und informiert die örtlichen Gewerbetreibende / Erzeuger über das Projekt im Rahmen einer Infoveranstaltung. Die Rückmeldungen der Gewerbetreibende / Erzeuger sollen im Planungsprozess berücksichtigt werden.
  1. Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2021 im Vermögenshaushalt im Einzelplan 7 (Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung) zu berücksichtigen.

Begründung:

Durch die Errichtung eines Nahversorgungspavillions in der Dorfmitte wird die Nahversorgung in Bonstetten erheblich verbessert und örtliche /regionale Erzeuger erhalten eine zusätzliche Möglichkeit ihre Produkte zu vermarkten. Außerdem können die Bewohner Bons­tetten in fußläufiger Entfernung zusätzliche Dinge des täglichen Bedarfs erwerben und die Notwendigkeit, hierfür ein Auto nutzen zu müssen, entfällt. Aufgrund der Modulbauweise kann die Raumfläche – bei steigendem Flächenbedarf – mit wenig Aufwand er­weitert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Anlage 1

Anlage 2

Technische Daten :

Design

  • 5 x Aluminium-Fenster (fix)
  • 2 x Aluminium-Fenster mit Fassadenjalousie
  • 1 x Aluminiumtür mit Oberlicht kippbar, vollverglast
  • Bodentiefe Fenster
  • Holzartiges Design an drei Seiten

Maße

  • Abmessung außen: 6,00m x 2,50m x 3,00m
  • Innenhöhe beträgt: 2,50 m

Konstruktion

  • selbsttragender Stahlrahmen aus Rohrprofilen + zusätzlichen Winkeln
  • Bodenbinder alle 40-120 cm geschweißte Stahlprofile
  • Außen mit Korrosionsschutzfarbe bedeckt

Wände

  • Sandwichplatten mit Polyurethan-Kern in 120 mm Stärke
  • außen Stahlblech (Stärke von 0,45 mm – 0,50 mm)
  • innen Stahlblech in weiß RAL 9010 (Stärke von 0.45 mm – 0.50 mm)
  • Fassade aus Kassetten und holzähnlichen Blechen (Front, Seitenwände)

Dach

  • Sandwichplatten mit Polyurethan-Kern in 120 mm Stärke & T-35-Dachprofil
  • außen Stahlblech mit einer Stärke von 0,45 mm – 0,50 mm
  • innen Stahlblech in weiß RAL 9010 (Stärke von 0.45 mm – 0.50 mm)

Boden

  • Fachwerkträger
  • Aluzink Trapezblech T-14
  • Isolationsschicht
  • 18mm Bodenplatte
  • PVC Lenolium
  • Sockelleisten

Elektrik

  • Elektroinstallation mit Steckdosen und Sicherungskasten
  • limaanlage zum Heizen und Kühlen

Antrag vom 19.01.2021: Verkleinerung der Besetzung des Gemeinderates während der Corona-Pandemie

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 25.01.2021 mit 6:6 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

das COVID-19 Virus bestimmt auch im Kalenderjahr 2021 des Zusammenleben in unserer Heimatgemeinde.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Der Gemeinderat Bonstetten verständigt sich
  2. gemäß der Nr. 2a den Handlungsempfehlungen (Aktenzeichen: B1-1414-11-17) des Bayerischen Staatsministeriums das Innern , für Sport und Integration vom 10.12.2020 (siehe Anlage) die Verkleinerung der Besetzung des Gemeinderates auf sechs Gemeinderatsmitglieder sollte der Inzidenzwert an Corona-Neuinfektionen  im Landkreis Augsburg den Wert 150 überschreiten.

Begründung:

Mit der Verkleinerung der Besetzung des Gemeinderates leistet der Gemeinderat Bonstetten einen wichtigen Beitrag zum besonderen Schutz der Risikogruppen und zur Eindämmung des Infektionsgeschehen. Außerdem wird der Gemeinderat seiner Vorbildfunktion ge­genüber der Bevölkerung auch in Zeiten der Corona-Pandemie gerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 21.10.2020: Errichtung einer Regenwassernutzungs- /Regenwasserversickerungsanlage für den Kindergarten St. Stephan /Bürgersaal

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 9.11.2020 mit 5:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

Regenwasser ist die wichtigste Quelle im Wasserkreislauf zur Erhaltung und Auffüllung der Gewässer. Der Klimawandel wirkt sich auch in Schwaben zunehmend auf die Niederschlagsmengen und -/häufigkeit sowie den Wasserhaushalt aus.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet auf dem Gelände des Kindergartens St. Stephan/ Bürgersaals eine kombinierte Regenwassernutzungs- und Regenwasserversickerungsanlage zur Nutzung des anfallenden Niederschlags.
  1. Die Verwaltung klärt mit Hilfe des Technischen Bauamtes die technische Machbarkeit ab und beauftragt den für die Außenanlagen zuständigen Architekten mit der Umsetzung der Maßnahmen.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus den Mitteln der Haushaltsstelle 94001 Hochbaumaßnahmen Erweiterung Kindertagesstätte erfolgen.

Begründung:

Durch Errichtung einer Regenwassernutzungs- /Regenwasserversickerungsanlage wird das Niederschlagswasser möglichst nahe in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt und die Wasserqualität der Gewässer (Laugna / Angergraben) kann durch die Verringerung der Überläufe aus der Mischwasserkanalisation verbessert werden. Zusätzlich können teure unterirdische Kanäle entfallen und das Kanalsystem wird bei Starkregenereignissen deutlich hydraulisch entlastet.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 14.10.2020: Ansiedlung einer Packstation / Paketbox in der Ortsmitte

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 29.03.2021 mit 6:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Trend zum Einkaufen im Internet wurde durch die Corona-Pandemie verstärkt und wird in den kommenden Jahren stetig steigen. In Bonstetten gibt es seit der Schließung der Postfiliale im Jahre 1998 keine Versand- und Empfangsmöglichkeit für Pakete mehr.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten unterstützt die Ansiedlung einer Packstation/ Paketbox im Bereich der Ortsmitte und stellt die Aufstellfläche und die benötigte Infrastruktur zur Verfügung.
  1. Die Verwaltung klärt mit dem Paketdienstleister DHL die Rahmenbedingen der Ansiedlung ab und beauftragt den für die Außenanlagen zuständigen Architekten mit der Standortsuche.
  1. Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2021 im Vermögenshaushalt im Einzelplan 7 (Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung) zu berücksichtigen.

Begründung:

Durch Ansiedlung einer Packstation/Paketbox wird die Attraktivität der Gemeinde Bonstetten für die Mitbürger erhöht und bisher benötigte Fahrten mit dem Auto zu den Postagenturen im Umkreis können entfallen. Zudem ist die Nutzung einer Packstation/ Paketbox zeitunabhängig.

Mit freundlichen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 5.10.2020: Erwerb von mobilen Luftreinigungsgeräten / CO²-Sensoren für den Kindergarten St. Stephan und die Grundschule Adelsried

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 9.11.2020 mit 5:7 Stimmen abgelehnt.
Im Schulverband Adelsried-Bonstetten wurde der Antrag angenommen

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Regelbetrieb von Schulen und Kindergärten hat seit September wieder begonnen. Das gemeinsame Ziel aller ist es Kindergarten- und Schulschließungen zu vermeiden und dabei einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten. Kürzlich hat der Freistaat Bay­ern ein Förderprogramm zur technischen Maßnahmen Infektionsschutz in Kindertagesstätten und Schulen in Höhe von 50 Mio. € be­schlossen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Der Gemeinderat Bonstetten beschließt den Erwerb von mobilen Luftreinigungsgeräten / CO²- Sensoren für den Kindergarten St. Stephan und beauftragt die Verwaltung im Schulverband Adelsried-Bonstetten die Ausstattung der Grundschule Adelsried mit Luftreinigungsgeräten zu beantragen.
  1. Die Verwaltung klärt mit Hilfe des Technischen Bauamtes, welche Lüftungskonzepte/-systeme aktuell im Kindergarten St. Stephan und in der Grundschule Adelsried angewendet werden und wie viele Raumluftreinigungsgeräte / C0²-Sensoren be­nötigt werden um den Kindergarten und ggfs. die Grundschule auszustatten. Zusätzlich klärt die Verwaltung mit dem Fördergeber die Förderfähigkeit der Maßnahmen ab.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten für den Kindergarten kann aus Mitteln der Haushaltsstelle 94001 Hochbaumaßnahmen Erweiterung Kindertagesstätte und für die Grundschule aus der Haushaltsstelle 98300 Investitionsumlage Schulverband Adelsried-Bonstetten erfolgen.

Begründung:

Mit dem Erwerb von Luftreinigungsgeräten kann der Infektionsschutz im Kindergarten und der Grundschule verbessert werden und die Gefahr von Kindergarten- und/oder Schulschließungen reduziert werden. Eine Studie zum sicheren Schuldbetrieb in der „Corona-Pandemie“ der Bundeswehruniversität München hat ergeben, dass er Einsatz von Luftreinigern in Herbst und Winter gegenüber ande­rer Techniken (z.B. Lüften) die sicherste Maßnahme darstellt um die Aerosolbelastung in Räumen zu reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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