Antrag vom 27.03.2022: Änderungsantrag zur Haushaltsatzung 2022

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten wird in seiner Sitzung am 28.03.2022 über die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2022 beschließen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb zur vorgelegten Haushaltsatzung folgenden Änderungsantrag:

Die dem Gemeinderat vorgelegte Haushaltsatzung wird im Vermögenshaushalt um die Investitionsposition Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens St. Stephan in Höhe von 40.000,00 € ergänzt und schließt für das Haushaltsjahr 2022 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.250.250 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.809.900 €.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Grundsteuer B für sonstige Grundstücke und die Gewerbesteuer entsprechen jeweils 330 %.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2022 rückwirkend in Kraft.

Begründung

Mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens St. Stephan leistet die Gemeinde Bonstetten einen wichtigen Beitrag zum regionalen Kilmaschutz und zur Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen in der Energieversorgung.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz und Daniel Schmid

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