Faktencheck Bürgerversammlung

Sehr geehrte Bürgerinnen,
sehr geehrte Bürger,

am 24.11.2023 fand die jährliche Bürgerversammlung statt. Bei dieser werden Rückblicke und zukünftige Projekte der Gemeinde Bonstetten vorgestellt und besprochen.

„realisierte Projektideen der Freien Wähler Gemeinschaft“

„ zukünftige Projektideen der Freien Wähler Gemeinschaft“

(bereits durch den Gemeinderat beschlossen)

Neue Mitte“

„Einkaufmöglichkeiten am Ort“

Die Freie Wählergemenschaft Bonstetten

Anfrage vom 9.10.2023: Resturlaubstage, Gleitzeit- und Überstundenstände Angestellten der Gemeinde Bonstetten

Sehr geehrter Herr Gleich,

im Kalenderjahr 2022 wurden von Arbeitnehmenden in Deutschland rund 583 Millionen bezahlte und ca. 702 Millionen unbezahlte Überstunden geleistet.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Bonstetten:

  1. Wie viele Mitarbeiter sind aktuell bei der Gemeinde Bonstetten angestellt (Bitte Köpfe und Vollzeitäquivalente angeben):
    1. Vollzeitbeschäftigte?
    2. Teilzeitbeschäftigte?
    3. kurzfristig Beschäftigte?
    4. geringfügig Beschäftigte?
  1. Wie viele Mitarbeiter waren zum 30.06.2023 bei der Gemeinde Bonstetten angestellt

(Bitte Köpfe und Vollzeitäquivalente angeben):

  1. Vollzeitbeschäftigte?
  2. Teilzeitbeschäftigte?
  3. kurzfristig Beschäftigte?
  4. geringfügig Beschäftigte?
  1. Bestehen aktuell noch Resturlaubstage aus Vorjahren?
  1. Wie viele Resturlaubstage bestanden zum 31.12.2022 und zum 30.09.2023:
    1. Vollzeitbeschäftigte?
    2. Teilzeitbeschäftigte?
    3. kurzfristig Beschäftigte?
    4. geringfügig Beschäftigte
  1. Wie viele Gleitzeitstunden bestanden zum 31.12.2022 und zum 30.09.2023:
    1. Vollzeitbeschäftigte?
    2. Teilzeitbeschäftigte?
    3. kurzfristig Beschäftigte?
    4. geringfügig Beschäftigte?
  1. Wie viele Überstunden bestanden zum 31.12.2022 und zum 30.09.2023:
    1. Vollzeitbeschäftigte?
    2. Teilzeitbeschäftigte?
    3. kurzfristig Beschäftigte?
    4. geringfügig Beschäftigte?
  1. Welche Regelung besteht für die Angestellten der Gemeinde Bonstetten im Bereich der Rufbereitschaft (z.B. Winterdienst, Entstörungsdienst bei Wasserrohrbrüchen)?
  1. Wie sind die Regelungen zum Freizeitausgleich im Bereich Rufbereitschaft dokumentiert?

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 10.10.2023: Errichtung eines Sonnensegel auf dem Spielplatz im Dorfplatz

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 6.11.2023 mit 12:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

aktuell findet die Neugestaltung des Spielplatzes im Dorfpark Bonstetten statt. Durch das neuerrichtete Wasserspielgerät wird die Attraktivität des Spielplatzes besonders in den Sommermonaten steigen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet am Spielplatz Bonstetten ein Sonnensegel.
  1. Die Verwaltung klärt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Sonnensegels am Spielplatz im Dorfpark ab und holt für die ermittelte Ausgangslage Angebote bei Fachfirmen ein.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Vermögenshaushaltes Einzelplan: 5Gesundheit, Sport, Erholung; Unterabschnitt: 95001Neuanlage Spielplatz Dorfparkerfolgen.

Begründung:

Durch die Errichtung eines Sonnensegels am Spielplatz wird die Attraktivität des bestehenden Dorfparks Bonstetten gesteigert und zusätzlich ein Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität von Familien und Kindern der Gemeinde geleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Spielplätze

Sehr geehrte Bürgerinnen,

sehr geehrte Bürger,

liebe Kinder der Gemeinde Bonstetten,

die Arbeiten am Spielplatz in der Dorfmitte und in der Steinhalde neigen sich erfreulicherweise dem Ende zu. Von der Sperrung im August 2022 bis zur voraussichtlichen Eröffnung im Dezember 2023 war es ein langer und steiniger Weg, nicht nur für uns, auch für die Kinder, die den Spielplatz sehr vermissten.

Bereits im August 2022 riefen wir, die Freie Wählergemeinschaft eine Gemeinderatssitzung ein, um den Prozess der Planung zu beschleunigen. Im ersten Schritt wurden die grundlegenden Vorgaben zur Gestaltung des Spielplatzes festgelegt. Hierbei war es uns sehr wichtig, die Jüngsten unserer Gemeinde bei der Gestaltung des Spielplatzes mit einzubeziehen. Aufgrund dessen, erfolgte vorab eine Umfrage bei den Kindern der Gemeinde Bonstetten. Hierbei kristallisierte sich der Wunsch nach einer Seilbahn und einem Matschspielplatz heraus.

Deshalb haben wir hierfür im Gemeinderat gekämpft, denn die Zukunft unserer Gemeinde sind unsere Kinder und auch sie sollen gehört werden.

Diesen Wünschen kam der Gemeinderat nach und beschloss mehrheitlich den Bau eines Spielplatzes mit Matschspielplatz und Seilbahn.

Unverständlicherweise wurde in der nächsten Planungsphase, durch die Stimmen der CSU/UW einheitlich die gewünschte Seilbahn wieder abgelehnt.

Weshalb? Warum? Kosten? Kinderlärm? Desinteresse an den Wünschen der Kinder?

Wir wissen es nicht und bedauern sehr, dass trotz perfekter Gegebenheiten, letztendlich nicht auf den Wunsch der Kinder eingegangen wurde.

Dennoch wünschen wir allen Kindern viel Spaß und Freude am neuen Spielplatz.

Die Freie Wählergemenschaft

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

Antrag vom 14.08.2023: Sperrung der Ortsdurchfahrt Bonstetten für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen

Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.09.2023 mit 10:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten hat in seiner Sitzung vom 14.09.2015 ohne Gegenstimme die Begrenzung der Nutzung der Ortsstraßen durch LKW über 3,50 Tonnen beschlossen (Abstimmungsergebnis 12:0). Die Sperrung der Ortsdurchfahrt wurde damals von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Augsburg abgelehnt. Durch die Freigabe der Ortsumfahrung Adelsried (St2032) hat sich das Verkehrsaufkommen der Ortsdurchfahrt Bonstetten (Haupt- und Bahnhofstraße) verändert.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Prüfantrag:

  1. Der Gemeinderat Bonstetten beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung einer Sperrung der Ortsdurchfahrt Bonstetten (Haupt- und Bahnhofstraße) für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen mit Hilfe des Verkehrszeichens Z 253 StVO und dem Zusatz „Anlieger frei“.
  • Die Verwaltung klärt mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Augsburg, der VG Welden und mit der Verkehrspolizeiinspektion Augsburg die Voraussetzungen für Sperrung der Haupt- und Bahnhofstraße für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen ab und regt bei der Gemeinde Adelsried und dem Markt Welden eine Sperrung der ehemaligen Staatsstraße 2032 für den LKW-Durchgangsverkehr über 3,5 Tonnen vor.
  • Die Detailprüfung, ob die Voraussetzungen für eine Sperrung für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 2+3 StVO (Verhütung außerordentlicher Schäden an Straßen / Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgase) und gem. § 45 Abs. 9 Satz 5 StVO (Mautausweichverkehr) erfüllt sind und die Erhebung der hierfür benötigten Daten (Verkehrszählung, Ermittlung der Lärm- und Abgasbelastung, Beurteilung des baulichen Zustands der Straßen) soll durch ein Ingenieurbüro erfolgen. Das Ergebnis der Prüfung soll in einem Kurzgutachten zusammengefasst werden.

Begründung:

Mit der Freigabe der Ortsumfahrung Adelsried hat sich das Verkehrsaufkommen verändert. Fuhrunternehmen nutzen die Ortsdurchfahrt Bonstetten vermehrt als Abkürzungsstrecke zu den Kiesgruben im Schmuttertal.  Durch die Sperrung für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen wird die Lärm- und Abgasbelastung für die Anwohner der Bahnhof- und Hauptstraße gesenkt und die Lebensdauer des Straßenbelags der Ortsdurchfahrt kann deutlich verlängert werden. Außerdem kann die Verkehrssicherheit für Fußgän­ger und Radfahrer, besonders für Senioren und Kinder, deutlich erhöht werden. Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2024 im Verwaltungshaushalt (Einzelplan: 6, Unterabschnitt: Gemeindestraßen 6300) zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Die Kinderfeuerwehr ist uns eine Herzensangelegenheiten

Unter dem Stichwort „Herzensangelegenheiten“ hat die FWG eine Spendenaktion gestartet, mit der einmal jährlich Vereine gefördert werden.

Nach der letztjährigen Spende an den Kindergarten freute sich über die diesjährige Spende die Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten.

Deren Leiterin Frau Stefanie Bartels erhielt die Spende i.H.v. 200 € , für die die Gemeinderäte der FWG Mittel aus ihren Sitzungsgeldern zur Verfügung stellten, aus den Händen der Gemeinderäte der FWG Bonstetten.

An alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bonstetten

Liebe Bonstetterinnen und Bonstetter,

das Jahr 2023 geht bereits in die zweite Hälfte. Wir möchten Sie kurz und knapp über unseren Einsatz für Sie anhand der wichtigsten Tätigkeiten in der ersten Jahreshälfte informieren.

Für die Haushaltsplanung 2023 erstellten wir Anfang des Jahres eine wohldurchdachte Liste mit 50 Investitionen.

Wie Sie alle wissen, ist der Klimawandel und die damit verbundenen extremen Wetterlagen ein aktuelles und zentrales Thema. Uns ist wichtig, die Einwohner Bonstettens möglichst gut zu schützen. Deshalb wurde auf Initiative der Freien Wählergemeinschaft die Umsetzung des kommunalen Sturzflut-Risikomanagements als bedeutsame Investitionsmaßnahme in die Haushaltsplanungen aufgenommen.

Zudem wurden unter anderem auf Vorschlag der Freien Wählergemeinschaft die Neubeschaffung des Löschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr und die Notstromversorgung für den Wasserhochbehälter und den Bürgersaal auf den Weg gebracht. Ebenfalls wurde die Erstellung von Energieeinsparkonzepten mit Hilfe einer Photovoltaik-Potenzialanalyse in der Haushaltsplanung mit berücksichtigt. Diese wird zur Zeit durchgeführt.

Ein weiterer wichtiger Punkt, war der Antrag im Abwasserzweckverband Adelsried/Bonstetten zur Nutzung von regenerativer Energie, um die Abwassergebühren nachhaltig zu reduzieren.

Als großen Erfolg unserer Arbeit, ist auch der Beschluss zum Bau eines Trinkbrunnens in der Ortsmitte, der für jeden zugänglich sein wird, zu erwähnen.

Sicher ist Ihnen bekannt, dass Anfang des Jahres der Spielplatz in der Ortsmitte rückgebaut wurde. Wir haben uns von Anfang an für einen zügigen Neubau eingesetzt und bereits am 21.08.2022 einen Antrag gestellt, eine außerplanmäßige Gemeinderatssitzung einzuberufen, um die Sanierung bzw. Neugestaltung des Spielplatzes im Dorfpark möglichst schnell umzusetzen. Eine Kinderbefragung ergab, dass ein großer Wunsch eine Seilbahn ist. Hierfür setzte sich die Freie Wählergemeinschaft stark ein. Zunächst wurde die Errichtung einer Seilbahn im Gemeinderat beschlossen, vier Wochen später wurde der Bau durch die CSU/Unabhängige Wähler mehrheitlich wieder abgelehnt.

Um die Zusammenarbeit des gesamten Gemeinderates zu verbessern, schlugen wir eine gemeinsame Klausurtagung vor. Leider kam von Seiten der CSU/Unabhängige Wähler bisher keine Reaktion.

Ihre Vertreter im Gemeinderat
Werner Halank Hannes Merz Petra Zinnert-Fassl Daniel Schmid

Werden Sie Mitglied bei der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten (FWG) und gestalten Sie aktiv die Zukunft Ihrer Heimatgemeinde mit!

Antrag vom 10.07.2023: Förderantrag zur kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie (KRL)

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.11.2023 übernommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

Im 4. Quartal 2023 wird der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschieden. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die kommunale Wärmeplanung.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten stellt einen Förderantrag zur kommunalen Wärmeplanung gem. Punkt 4.1.11 der Kommunalrichtlinie(KRL) bei der
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin
  1. Das technische Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Welden wir gebeten, die für die Antragstellung notwendigen Angebote bei Fachbüros einzuholen.

Begründung:

Mit der Förderantragstellung zur kommunalen Wärmeplanung sichert sich die Gemeinde Bonstetten den attraktiven Fördersatz von 90%. Voraussetzung ist eine Antragsstellung noch im Kalenderjahr 2023.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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