Antrag vom 20.07.2020: Aufstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzepts (Ortsmitte + Kindergarten)

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 25.01.2021 ohne Abstimmung übernommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Planungen zur Entwicklung der „neuen Ortsmitte Bonstetten“ schreiten voran. Einer der größten Kostenfaktoren für den Unterhaltsaufwand des zukünftigen Gemeinschaftshauses sind die Energiekosten für Strom und Wärme.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten erstellt ein integriertes energetisches Quartierskonzept für die Liegenschaften Ortsmitte und an der Hasenbergstraße gem. dem KFW-Programm 432 Quartierskonzepte / Sanierungskonzepte. Mit den folgenden Bausteinen:
  • Bestands- und Potenzialanalyse
  • Handlungskonzept
  • Kostenermittlung
  • Finanzierungskonzept
  • Umsetzungsstrategie
  • Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
  • Sanierungsmanagement
  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Erstellung des energetischen Quartierskonzepts (Ortsmitte + Kindergarten) und mit der Beantragung/Abwicklung der Förderung.
  1. Die anfallenden Honorare/Kosten können aus den Mitteln der Haushaltsstelle 94200 Planungskosten Gemeinschaftshäuser im Vermögenshaushalt erfolgen. Die Konzepterstellung wird mit 65 % von der KfW gefördert und kann mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden. Die maximale Förderung beträgt 85 % der anfallenden Kosten.

Begründung:

Mit einem integrierten energetischen Quartierskonzept für den Bereich Ortsmitte/Kindergarten werden die Potenziale zur Senkung von Energieverbrauch, -kosten und CO2-Emissionen und die Möglichkeiten zu vermehrten Nutzung von regenerativen bzw. CO2-armen Tech­nologien zur Energiebereitstellung auf Basis der örtlichen Gegebenheiten ermittelt. Durch die Bündelung der Einzelmaßnahmen in ei­nem Konzept kann eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz sowie höhere Kohlendioxid-Minderungen und eine größere Reduzie­rung der Energiekosten erzielt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 01.07.2020: Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Freiwillige Feuerwehr Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 27.07.2020 mit 5:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Architektenwettbewerb zur Entwicklung der „neuen Ortsmitte Bonstetten“ ist seit wenigen Tagen beendet. Im geplanten Gemeinschaftshaus sind auch ca. 400 m² für das Feuerwehrgerätehaus vorgesehen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Fachbüro mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes (nach Ziff. 1.1 VollzBekBayFWG) für die Freiwillige Feuerwehr Bonstetten
  1. Folgenden Bereiche sind bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes zu bearbeiten:
  • Erstellung einer Gefährdungsanlayse
  • Erstellung einer Risikoanlayse
  • Bestimmung eines Schutzzieles
  • Festlegung der Ausstattung der Feuerwehr zur Erfüllung des Schutzzieles

Die örtlichen Fachleute, wie die Feuerwehrkommandanten und die Führungsdienstgrade, sind bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes zu beteiligen.

  1. Das Honorar des Fachbüros kann aus den Mitteln der Haushaltsstelle 94200 Planungskosten Gemeinschaftshäuser im Vermögenshaushalt erfolgen.

Begründung:

Durch einen Feuerwehrbedarfsplan wird objektiv festgestellt, wie gemeindliche Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen. Außerdem können für die anstehende Detailplanung des neuen Feuerwehrgerätehauses wichtige Erkenntnisse gewonnen werden und das Risiko einer Fehlplanung / Fehlinvestition deutlich reduziert werden. Ein weiterer Gesichtspunkt ist, dass der Feuerwehrbedarfsplan für den Gemeinderat eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Beratung und Abstimmung über zukünftige Anschaffungen sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 25.05.2020: Vermeidung von Verwahrentgelten und Negativzinsen

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 22.06.2020 mit 13:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

Im Haushalt der Gemeinde Bonstetten für das Kalenderjahr 2020 sind Ausgaben in Höhe von 18.000,00 € für Verwahrentgelte bzw. Negativzinsen eingeplant.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung beauftragt ein Finanzdienstleistungsinstitut (Finanzmakler) mit der Vermittlung einer Tages- oder Ter­mingeldanlage bei einer Landesbank, Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank, Hypothekenbank oder einlagengesicherte Privat- und Geschäftsbank. Die Bank sollte unter dem Schutz der Institutssicherung des Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) bzw. des Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) stehen.
  2. Die Bezahlung der Maklercourtage kann aus den Mittel der Haushaltsstelle 80.700 Zinsausgaben im Verwaltungshaushalt erfolgen.

Begründung:

Durch die veränderte Geldanlagestrategie kann die Gemeinde Bonstetten bei gleichbleibenden Risiko die Bezahlung von Verwah­rentgelten und/oder Negativzinsen verhindern bzw. reduzieren. Die Leitgedanken der Sparsamkeit / Wirtschaftlichkeit und der Risi­kominimierung der Haushaltsführung werden eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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