Antrag vom 01.07.2020: Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Freiwillige Feuerwehr Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 27.07.2020 mit 5:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Architektenwettbewerb zur Entwicklung der „neuen Ortsmitte Bonstetten“ ist seit wenigen Tagen beendet. Im geplanten Gemeinschaftshaus sind auch ca. 400 m² für das Feuerwehrgerätehaus vorgesehen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Fachbüro mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes (nach Ziff. 1.1 VollzBekBayFWG) für die Freiwillige Feuerwehr Bonstetten
  1. Folgenden Bereiche sind bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes zu bearbeiten:
  • Erstellung einer Gefährdungsanlayse
  • Erstellung einer Risikoanlayse
  • Bestimmung eines Schutzzieles
  • Festlegung der Ausstattung der Feuerwehr zur Erfüllung des Schutzzieles

Die örtlichen Fachleute, wie die Feuerwehrkommandanten und die Führungsdienstgrade, sind bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes zu beteiligen.

  1. Das Honorar des Fachbüros kann aus den Mitteln der Haushaltsstelle 94200 Planungskosten Gemeinschaftshäuser im Vermögenshaushalt erfolgen.

Begründung:

Durch einen Feuerwehrbedarfsplan wird objektiv festgestellt, wie gemeindliche Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen. Außerdem können für die anstehende Detailplanung des neuen Feuerwehrgerätehauses wichtige Erkenntnisse gewonnen werden und das Risiko einer Fehlplanung / Fehlinvestition deutlich reduziert werden. Ein weiterer Gesichtspunkt ist, dass der Feuerwehrbedarfsplan für den Gemeinderat eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Beratung und Abstimmung über zukünftige Anschaffungen sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

<< Orginalen Antrag herunterladen >>