Antrag vom 10.07.2023: Förderantrag zur kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie (KRL)

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.11.2023 übernommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

Im 4. Quartal 2023 wird der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschieden. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die kommunale Wärmeplanung.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten stellt einen Förderantrag zur kommunalen Wärmeplanung gem. Punkt 4.1.11 der Kommunalrichtlinie(KRL) bei der
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin
  1. Das technische Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Welden wir gebeten, die für die Antragstellung notwendigen Angebote bei Fachbüros einzuholen.

Begründung:

Mit der Förderantragstellung zur kommunalen Wärmeplanung sichert sich die Gemeinde Bonstetten den attraktiven Fördersatz von 90%. Voraussetzung ist eine Antragsstellung noch im Kalenderjahr 2023.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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