Antrag vom 19.04.2021: Änderungsantrag zur Haushaltssatzung

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 19.04.2021 mit 5:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten wird in seiner Sitzung am 19. April 2021 über die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2021 beschließen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb zur vorgelegten Haushaltsatzung folgenden Änderungsantrag:

Die dem Gemeinderat vorgelegte Haushaltsatzung wird im Vermögenshaushalt (Einzelplan 3, Unterabschnitt 3700) um die Position Zuschuss für die Kath. Kirchenstiftung St. Stephan in Höhe von 10.000,00 € zum Austausch der Heizungsanlage ergänzt und schließt für das Haushaltsjahr 2021 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.107.800 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.002.350 €.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Grundsteuer B für sonstige Grundstücke und die Gewerbesteuer entsprechen jeweils 330 %.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2021 rückwirkend in Kraft.

Begründung

Die Kath. Kirchenstiftung St. Stephan unterstützt die Gemeinde Bonstetten seit Jahrzehnten beim Betrieb des örtlichen Kindergartens, deshalb sollte sich die Kommune bei der Finanzierung der Investition beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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