Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.09.2023 mit 10:0 Stimmen angenommen.
Sehr geehrter Herr Gleich,
das Kindergartenjahr 2023 / 2024 beginnt zum 01. September 2023.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
- Die Gemeinde Bonstetten führt gemäß den Leitlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (siehe Anlage I) für das Kindergartenjahr 2024 / 2025 eine kommunale Bedarfsplanung nach Artikel 7 BayKiBiG durch. Die Ergebnisse der Bedarfsplanung sollen noch im Kalenderjahr 2023 vorgestellt werden.
- Die Verwaltung erstellt auf Grundlage des Musters des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales einen Elternfragebogen (siehe Anlage II) zur Abfrage des Bedarfes und erhebt mit Unterstützung des Kindergartenträgers – der Katholischen Kirchstiftung St. Stephan und der Verwaltungsgemeinschaft Welden – die notwendigen Daten.
- Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 4 Soziale Sicherung; Unterabschnitt: 4640 Tageseinrichtung für Kinder erfolgen.
Begründung:
Mit einer örtlichen Bedarfsplanung wird der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen festgestellt und die Gemeinde Bonstetten als verantwortlicher Aufgabenträger kann rechtzeitig notwendige Maßnahmen einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid