Antrag vom 14.08.2023: Sperrung der Ortsdurchfahrt Bonstetten für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen

Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.09.2023 mit 10:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten hat in seiner Sitzung vom 14.09.2015 ohne Gegenstimme die Begrenzung der Nutzung der Ortsstraßen durch LKW über 3,50 Tonnen beschlossen (Abstimmungsergebnis 12:0). Die Sperrung der Ortsdurchfahrt wurde damals von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Augsburg abgelehnt. Durch die Freigabe der Ortsumfahrung Adelsried (St2032) hat sich das Verkehrsaufkommen der Ortsdurchfahrt Bonstetten (Haupt- und Bahnhofstraße) verändert.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Prüfantrag:

  1. Der Gemeinderat Bonstetten beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung einer Sperrung der Ortsdurchfahrt Bonstetten (Haupt- und Bahnhofstraße) für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen mit Hilfe des Verkehrszeichens Z 253 StVO und dem Zusatz „Anlieger frei“.
  • Die Verwaltung klärt mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Augsburg, der VG Welden und mit der Verkehrspolizeiinspektion Augsburg die Voraussetzungen für Sperrung der Haupt- und Bahnhofstraße für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen ab und regt bei der Gemeinde Adelsried und dem Markt Welden eine Sperrung der ehemaligen Staatsstraße 2032 für den LKW-Durchgangsverkehr über 3,5 Tonnen vor.
  • Die Detailprüfung, ob die Voraussetzungen für eine Sperrung für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 2+3 StVO (Verhütung außerordentlicher Schäden an Straßen / Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgase) und gem. § 45 Abs. 9 Satz 5 StVO (Mautausweichverkehr) erfüllt sind und die Erhebung der hierfür benötigten Daten (Verkehrszählung, Ermittlung der Lärm- und Abgasbelastung, Beurteilung des baulichen Zustands der Straßen) soll durch ein Ingenieurbüro erfolgen. Das Ergebnis der Prüfung soll in einem Kurzgutachten zusammengefasst werden.

Begründung:

Mit der Freigabe der Ortsumfahrung Adelsried hat sich das Verkehrsaufkommen verändert. Fuhrunternehmen nutzen die Ortsdurchfahrt Bonstetten vermehrt als Abkürzungsstrecke zu den Kiesgruben im Schmuttertal.  Durch die Sperrung für Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen wird die Lärm- und Abgasbelastung für die Anwohner der Bahnhof- und Hauptstraße gesenkt und die Lebensdauer des Straßenbelags der Ortsdurchfahrt kann deutlich verlängert werden. Außerdem kann die Verkehrssicherheit für Fußgän­ger und Radfahrer, besonders für Senioren und Kinder, deutlich erhöht werden. Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2024 im Verwaltungshaushalt (Einzelplan: 6, Unterabschnitt: Gemeindestraßen 6300) zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

⬇ Orginalen Antrag herunterladen