Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Vorschläge bei der Bauausschussitzung eingereicht.
Sehr geehrter Herr Gleich,
am 22.11.2021 hat der Gemeinderat Bonstetten die Konzepterstellung für die neue Ortsmitte an den Bauausschuss zur Beratung übergeben. Die Gemeinderäte der Freien Wähler schlagen deshalb die folgenden Maßnahmen zur Optimierung der bisherigen Planung vor:
Überprüfung des Förderprogramms
Nach der Festlegung der Entwicklungsziele sollte die Auswahl des Förderprogramms (aktuell: Städtebauförderung) überprüft werden. Mit welchem Förderprogramm können die Ziele der Gemeinde Bonstetten bestmöglich umgesetzt werden?
Mögliche Alternativen zur Städtebauförderung (Förderquote: 60 %) könnten sein:
Dorferneuerung (Förderquote: 60% – 70 %).
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (Förderquote: 90 %)
KfW-Förderungen (Förderquote: 35% – 50%)
Ergebnisoffene Standortsuche Feuerwehrhaus
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Topographie) ist die Überplanung des Geländes eine große Herausforderung und führt bei der Bauausführung zu erheblichen Kostensteigerungen. Deshalb sollte durch ein Fachbüro für Brandschutztechnik und Ortskundigen eine ergebnisoffene Standortsuche für das Feuerwehrhaus im Ortsgebiet Bonstetten durchgeführt werden. Außerdem sollten für die Mitglieder des Gemeinderates eine Besichtigungsfahrt zu vergleichbaren Feuerwehrhäusern (mit 3 Stellplätzen) angeboten werden. Bei der ersten Fahrt am 10.07.2020 wurde kein Feuerwehrhaus besichtigt.
In dem bisherigen Beteiligungsprozess wurden schwerpunktmäßig Vereine/Verbände und Anlieger miteinbezogen. Zur Klärung der Entwicklungsziele Ortsmitte sollte für die gesamte Bürgerschaft ein breitgefächerter, mehrstufiger Beteiligungsprozess durchgeführt werden.
Als Vorbild könnte die Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung eines integrierten Ortsentwicklungskonzept (IOEK) der Gemeinde Tiefenbach im Landkreis Landshut dienen. (siehe S. 6 der Kurzdokumentation „Entwicklung eines ganzheitlichen integrierten Ortsentwicklungskonzepts für die Gemeinde Tiefenbach im Landkreis Landshut“).
Die Bürgerbeteiligung könnte aus den folgenden Prozesschritten bestehen:
Bürgerversammlung
Erläuterung der Vorgehensweise, Ziele Bürgerbeteiligungen, Haushaltsbefragung
Haushaltsumfrage
Beteiligung aller Haushalte um Zufriedenheit der Bewohner mit bestehenden und fehlenden Angeboten zu analysieren
Auftaktveranstaltung
Erste Ergebnisse Haushaltsbefragung Stärken – Schwächen – Analyse
Ortstermin
Besichtigung des Geländes Hauptstraße 4
Zukunftskonferenz
Ziele für künftige Entwicklung Bonstettens, Verteilung verschiedener Nutzungen auf der Ortsmitte aufgrund erster Projektideen
Abschlussveranstaltung
Vorstellung der Ergebnisse und Maßnahmen, Erläuterung des weiteres Vorgehen
Erweiterung des Realisierungsteiles um das bestehende Lagergebäude (Wasserabfüllbetrieb)
Aktuell wird nur der der nördliche und südliche Teil des Grundstücks Hauptstraße 14 überplant. Die Mietverträge der Abfüllhalle laufen 2025 aus. Deshalb sollte eine Planung für das gesamte Grundstück erstellt werden. Durch den Wegfall des Schwerlastverkehrs ergeben sich erhebliche Entwicklungs- und Einsparpotenziale.
Umlegung des Regenwasserkanals
Zur Verbesserung des Baufensters sollte der Regenwasserkanal umgelegt werden. Der Kanal sollte zukünftig mit dem Mischwasserkanal auf einer gemeinsamen Trasse das Grundstück durchqueren.
Grunderwerb + Verlegung Trafostation
Zur Verbesserung des Baufensters im Bereich Ortsmitte sollte das Grundstück der Trafostation Nr. 390 (wie geplant) erworben werden und anschließend die Trafostation verlegt werden.
Sanierungskonzept Bestandsimmobilien
Mit der Erstellung eines Sanierungskonzepts für die Bestandsimmobilien der Gemeinde Bonstetten erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage und einen Gesamtüberblick bei der Entscheidung über die zukünftige Verwendung der Immobilien. Im Konzept sollten die Kosten einer Sanierung und mögliche Fördermittel aufgeführt werden. Die folgenden Immobilien sollten untersucht werden:
Rathaus (Bahnhofstraße 4)
Bauhof (Reuteweg 5)
Ehem. Lagerhaus (Hauptstraße 28)
Überarbeitung Raumprogramm
Das geplante Raumprogramm sollte auf Grundlage der Ergebnisse der erneuten Bürgerbeteiligung überarbeitet und ggfs. angepasst werden.
Beispiel: Die Sitzungen des Gemeinderates können weiterhin im Bürgersaal (Hasenbergstraße) stattfinden, deshalb kann der geplante Sitzungssaal entfallen. Ebenso können die Amtsgeschäfte weiterhin in der Bahnhofstraße 4 erfolgen.
Eine Contracting-Orientierungsberatung identifiziert und erschließt mögliche Energieeinsparpotenziale einer Zusammenarbeit mit einem Energiedienstleister im Bereich der Gebäudetechnik. Der Energiedienstleister tätigt in den meisten Fällen auch die Investitionen. Der Fördersatz der Maßnahme beträgt ca. 80 %.
Standortsuche Wertstoffhoff
Zur Steigerung der Nutzerfreundlichkeit (z.B. bessere Parkmöglichkeiten; Sortimentserweiterung) und Verbesserung des Betriebsablaufs sollte der örtliche Wertstoffhoff verlegt werden. Die Verlegung des Wertstoffhofes in den Bereich Ortsmitte sollte im Planungsprozess geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
ein außergewöhnliches und bedeutsames Jahr ging zu Ende. Ein Jahr voller Ereignisse, Höhen und Tiefen.
Wir hoffen alle, dass wir die Corona-Pandemie im Jahr 2022 hinter uns lassen können.
Auf höchster politischer Ebene war das Jahr 2021 die Bundestagswahl und für unsere Gemeinde das Bürgerbegehren wegweisend.
Wir setzen uns 2022 weiter für Sie und ein Bauwerk mit Maß und Ziel ein, damit es auch später noch heißt:
„Hier lässt sich´s leben“
Der Jahreswechsel bietet auch immer Gelegenheit um Bilanz zu ziehen. Die Freie Wählergemeinschaft Bonstetten hat sich im vergangenen Kalenderjahr im Gemeinderat mit verschiedene Ideen an der Weiterentwicklung unserer Heimatgemeinde beteiligt . Über den Umfang können Sie sich gerne auf der Rückseite informieren.
Für Ihre Wünsche, Anregungen oder auch Kritik haben wir stets ein offenes Ohr.
Wir freuen uns auf ein weiteres interessantes Jahr im Gemeinderat.
Die Freie Wählergemeinschaft Bonstetten wünscht Ihnen und Ihren Familien für das Jahr 2022 viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.
Bleiben Sie Gesund!
Ihre Vertreter im Gemeinderat
Anträge / Anfragen der Freien Wählergemeinschaft (Behandlung) im Kalenderjahr 2021: (weitere Informationen und den gesamten Text der Anträge / Anfragen finden Sie hier auf unserer Homepage)
Nachdem 2020 die Jahreshauptversammlung pandemiebedingt leider ausfallen musste, traf sich die Freie Wähler Gemeinschaft am 18.11.2021 im Sportheim zur Jahreshauptversammlung.
Der Vorstand W. Halank begrüßte die erschienenen Mitglieder und gab seiner großen Freude darüber Ausdruck, dass eine Versammlung in Präsenz mit 2G-Regel stattfinden kann.
Im Anschluss berichtete der Kassierer über die finanzielle Entwicklung im Kalenderjahr 2020. Aktuelle Informationen zur Arbeit im Gemeinderat erhielten die Mitglieder von den anwesenden Gemeinderäten. Dabei wurden die Anträge des abgelaufenen Jahres ausführlich vorgestellt.
Diskutiert wurde danach der Ausgang des Bürgerbegehrens für die „Neue Ortsmitte“, welcher erst wenige Tage zurücklag. Der positive und klare Ausgang der Abstimmung für das Bürgerbegehren wurde erfreut kommentiert, nachdem die Freie Wähler Gemeinschaft das Bürgerbegehren mehrheitlich unterstützt hatte.
Es wurden Vorschläge, Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten erörtert, um bei einer Fortsetzung des Projektes die Gemeinde nicht finanziell zu überfordern und einen Mehrwert für die Bürger zu schaffen.
Die Mitglieder diskutierten weiter intensiv die Investitionen/Ausgaben für den gemeindlichen Haushalt 2022. Das Ergebnis ist unter: www.fwg-bonstetten.de zu finden.
Abschließend wurde über die aktuelle Corona-Situation gesprochen. Das Ergebnis war eine Spendenaktion, die jährlich wiederholt werden soll. Mit der ersten Spende in Höhe von 150 € aus dem Sitzungsgeld der Gemeinderäte W. Halank, H. Merz und D. Schmid wird der Kindergarten Sankt Stephan bedacht.
Zum Abschluss der Versammlung bedankte sich der Vorstand bei den Mitgliedern sowie allen Unterstützern und brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass 2022 wieder Normalität ohne Pandemieeinschränkungen einkehren möge.
Für Ihre Wünsche, Anregungen oder auch Kritik haben wir weiterhin ein offenes Ohr. Die Freie Wähler Gemeinschaft freut sich auf ein weiteres interessantes Jahr im Gemeinderat.
Sehr geehrter Herr Gleich, zur aktuellen Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2022 schlagen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten die folgenden Ausgaben/Investitionen zur Aufnahme in den Haushalt der Gemeinde Bonstetten vor:
Online-Meetings haben viele Vorteile: kein Zeitverlust durch An- und Abreise, keine räumlichen Beschränkungen, leichtere Einbindung der Gesprächspartner und letztlich geringere Kosten. Für die erfolgreiche Durchführung der anstehenden Projekte sind kurzfristige und effiziente Abstimmungen zwingend notwendig.
Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeugs (LF 8/6) der Feuerwehr Bonstetten
Die Ausfalltage des 1994 beschafften Löschgruppenfahrzeugs (LF 8/6) steigen die letzten Jahre stetig an. Lieferzeit für ein Feuerwehrfahrzeug kann bis zu 2 Jahre betragen, deshalb sollte 2022 mit der Planung der Ersatzbeschaffung begonnen werden.
Systemtrenner für die Feuerwehr Bonstetten
Systemtrenner sichern Standrohren oder Hydranten gegen Rückdrücken von Löschwasser in das Trinkwasserleitungsnetz ab und reduzieren somit das Risiko einer Trinkwassersverunreinigung.
Fahrbahnbegrenzung Hohe Straße
Ausstattung der Gefahrenstelle Hohe Straße mit einer Fahrbahnbegrenzung, die alte Begrenzung wurde inzwischen abgebaut.
Fitnessinseln
Die bestehenden Rundwanderwege (Geologischer Lehrpfad und Landart) sollen durch verschiedene Outdoorfitnessgeräte für Jung und Alt ergänzt werden. Alternativ könnte im Dorfpark eine Fitnessinsel entstehen.
Fahrradabstellplätze Bushaltestellen
Durch Schaffung von Fahrradabstellplätzen an den Bushaltestellen soll die Attraktivität der Angebote des öffentlichen Nahverkehrs gesteigert werden.
Anschaffung eines gebrauchten E-Transporter (inkl. Ladeinfrastruktur)
Zur Entlastung des Fuhrparks und zur Verbesserung der Umweltbilanz sollte ein E-Transporter angeschafft werden.
Anschaffung eines Hochgrasmähers (Traktor)
Mit der Anschaffung eines Hochgrasmähers können die gemeindliche Grünlagen und Blühwiesen effizienter bewirtschaftet werden.
Planungskosten Ausbau Glasfaserversorgung
Im Kalenderjahr 2022 soll die Umsetzungsplanung für das Projekt Breitbandausbau Bonstetten (FFTH) beginnen.
Tiefbau Glasfaserversorgung
Nach Ausschreibung und Planung sollten die Tiefbaumaßnahmen Ende 2022 starten.
Standortsuche Wertstoffhoff
Zur Steigerung der Nutzerfreundlichkeit (z.B. bessere Parkmöglichkeiten; Sortimentserweiterung) und Verbesserung des Betriebsablauf sollte der örtliche Wertstoffhoff verlegt werden.
Energieeinsparmaßnahmen Abwasserbeseitigung
Technische und bauliche Maßnahmen des Energieeinsparkonzepts (z.B. Einbau neuer Pumpen, Errichtung einer Photovoltaikanlage, Einbau eines Stromspeichers etc.). Zusätzlich sollte zur Reduzierung der Stromkosten auf dem Gelände der Verbandskläranlage eine Photovoltaikanlage errichtet werden.
Energieeinsparmaßnahmen Wasserversorgung
Technische und bauliche Maßnahmen des Energieeinsparkonzepts (z.B. Einbau neuer Pumpen, Errichtung einer Photovoltaikanlage, Einbau eines Stromspeichers etc.).
Notstromversorgung Wasserversorgung
Technische und bauliche Maßnahmen des Notstromkonzepts der Wasserversorgung (z.B. Anpassung der Stromverteilung)
Eine Contracting-Orientierungsberatung identifiziert und erschließt mögliche Energieeinsparpotenziale einer Zusammenarbeit mit einem Energiedienstleister im Bereich der Gebäudetechnik. Der Energiedienstleister tätigt in den meisten Fällen auch die Investitionen. Der Fördersatz der Maßnahme beträgt ca. 80 %.
Photovoltaikanlage Kindergarten St. Stephan
Die bereits vom Gemeinderat beschlossene Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens sollte im Kalenderjahr 2022 realisiert werden.
Die Anbindung an den Weldenbahn-Radweg am Regenrückhaltebecken enthält mehrere Gefahrenstellen (u.a. unbefestigter Untergrund, Engstellen, Schlaglöcher). Durch den Ausbau der Radweganbindung soll die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert werden.
Ladeinfrastruktur für E-Bikes im Dorfpark
Zur Förderung der Attraktivität des Radverkehrs sollte auf dem Gelände des Dorfparks eine Ladeinfrastruktur für E-Bikes geschaffen werden.
Planungskosten Gemeinschaftshäuser
Grunderwerb + Verlegung Trafostation
Zur Flächenoptimierung im Bereich der Ortsmitte sollte das Grundstück der Trafostation Nr. 390 erworben werden und anschließend die Trafostation verlegt werden.
Anlage 1.2. Verwaltungshaushalt
Anpassung der Kommandantenentschädigung
Die Anforderung an die Leitung einer Feuerwehr haben die letzten Jahre stark zugenommen, deshalb sollte die Aufwandsentschädigung angehoben werden.
Kostenfreie musikalische Früherziehung im Kindergarten St. Stephan
Einführung einer kostenfreien musikalische Früherziehung während der Kindergartenzeit im Kindergarten St. Stephan in Kooperation mit der Musikschule im Holzwinkel.
Verlängerung der Kindergartenöffnungszeiten
In der aktuellen Elternbefragung (Juni 2021) des Kindergartens St. Stephan wurde der Bedarf nach längeren Öffnungszeiten gemeldet. Zum Start des neuen Kindergartenjahrs im September sollten die Öffnungszeiten bedarfsgerecht angepasst werden.
Einrichtung eines Bürgerhaushaltes
Bürgerhaushalte stärken die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimatgemeinde und erhöhen das bürgerliche Engagement durch mehr Beteiligung und tatsächlichen Gestaltungsspielraum.
Photovoltaik-Bündelaktion für die Einwohner
Eine Bündelaktion für Photovoltaik bietet fachkundige, unabhängige Beratung und Sicherheit bei der Umsetzung. Zusätzlich können die Kosten gesenkt werden
Einstieg in die gemeindliche Jugendsozialarbeit
Die gemeindliche Jugendarbeit soll durch den Einsatz eines Sozialarbeiters ausgebaut und verbessert werden.
Abschluss eines Rahmenvertrages Straßenbauarbeiten
Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Straßenbau soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von
5 Jahren abgeschlossen werden. Durch eine gemeinsame Ausschreibung mit den Nachbargemeinden könnten zusätzliche Einsparungspotenziale gehoben werden.
Abschluss eines Rahmenvertrages Kanalbauarbeiten
Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Kanalbau soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von
5 Jahren abgeschlossen werden. Durch eine gemeinsame Ausschreibung mit den Nachbargemeinden könnten zusätzliche Einsparungspotenziale gehoben werden.
Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes für die Abwasserbeseitigung
In der aktuellen Kalkulation der Abwasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 2.500,00 € enthalten, um den Gebührenzahler im nächsten Kalkulationszeitraum entlasten zu können sollen mögliche Einsparpotenziale ermittelt werden.
Ansiedlung eines Wochenmarktes
Zur Verbesserung der Nahversorgung soll in Bonstetten ein Wochenmarkt angesiedelt werden.
Abschluss eines Rahmenvertrages Wasserversorgung
Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Wasserversorgung soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen werden. Durch eine gemeinsame Ausschreibung mit den Nachbargemeinden könnten zusätzliche Einsparungspotenziale gehoben werden.
Aufstellung eines Notstromkonzeptes
Die Versorgungsicherheit der Wasserversorgung soll durch die Aufstellung eines Notstromkonzept gesteigert werden.
Neuberechnung Herstellungsbeiträge Wasser
Die letzte Anpassung der Herstellungsbeiträge erfolgte im Jahr 2013. Eine Anpassung der Beiträge könnten den Gebührenzahler bei der nächsten Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren entlasten.
Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes für die Wasserversorgung
In der aktuellen Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 12.000,00 € enthalten. Um den Gebührenzahler im nächsten Kalkulationszeitraum entlasten zu können sollen mögliche Einsparpotenziale
Photovoltaik-Potenzialermittlung
Für alle gemeindlichen Liegenschaften sollte das Potenzial der Photovoltaik ermittelt werden.
Der Bürgerentscheid wurde mit ca. 70% zu 30% für das Bürgerbegehren entschieden. Nähere Ergebnisse folgen. Wir setzten uns auch in Zukunft für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Ortsmitte ein!
Rechtzeitig zum Start ins neue Schuljahr wurde der Antrag der Freien Wähler Gemeinschaft Bonstetten zur Errichtung einer neuen Schulbushaltestelle in der Nähe des Baugebietes Steinhalde umgesetzt.
Wir wünschen allen Schülern einen guten Start ins neue Schuljahr!
Update: Natürlich setzten wir uns noch für die richtige Schreibweise ein!
Drei Bürger*innen wollen die Kostenentwicklung mit einem Bürgerentscheid an einen finanziell vertretbaren Rahmen binden.
„Neue Ortsmitte ja, doch mit finanziellem Augenmaß“. Unter dieses Motto stellen die drei vertretungsberechtigten Bürger*innen Daniela Gruhler, Werner Halank (FW Ratsmitglied) und Gertrud Wagner (Ratsmitglied Grüne) das mittlerweile vierte Bürgerbegehren in der Gemeinde. Wie die AZ Anfang April 2021 berichtete, soll das „Bonstetter Gemeindehaus doppelt so teuer werden“. Der Gemeinderat hatte in der von der CSU/UW Mehrheit getragenen Entscheidung den geschätzten Kostenrahmen gerade um etliche Millionen gegenüber den bisher kommunizierten Zahlen auf 9,5 Mio. Euro erweitert.
Noch im Mai 2021 sammelte daher Daniela Gruhler mit einigen Mitstreitern Unterschriften für einen Bürgerantrag, um mehr Licht in die sprunghaft gestiegenen Kosten des Projekts zu bringen. 165 Bürger*innen hatten dafür votiert, dass ein unabhängiges Planungsbüro eine verbindliche Kostenaufstellung ermittelt und das Ergebnis baldmöglichst den Bürgern*innen bei einer Bürgerversammlung vorgestellt wird.
Doch dieser Bürgerantrag wurde im Gemeinderat mit der Mehrheit von Bürgermeister und CSU/UW im Juni 2021 abgelehnt. Seitens des Bürgermeisters wurde zwar eine Bürgerversammlung, „sobald es die Coronavorschriften erlauben“, sowie ersatzweise ein Informationsschreiben aus dem Rathaus zugesichert. Doch weder ein Termin für eine Bürgerversammlung vor der drohenden vierten Coronawelle im Herbst noch ein Informationsschreiben ist zwei Monate später in Sicht.
Offenbar spiele der Bürgermeister auf Zeit, statt die Bürger*innen bei den finanziell folgenschweren Entscheidungen aufzuklären und mitzunehmen. Deshalb war den Vertretungsberechtigten klar, dass nur ein Bürgerbegehren das Projekt Ortsmitte in überschaubare finanzielle Bahnen lenken könnte, bevor kostspielige Bauverträge geschlossen und notwendige Rückabwicklungen teuer werden. So lautet die Fragestellung zur Durchführung eines Bürgerentscheid: Sind Sie dafür, dass die aktuellen Planungen und Vergaben für das Projekt „Ortsmitte“ (Gebäude und Außenanlage) sofort gestoppt werden und der Planungsauftrag dahingehend geändert wird, dass bei der Kostenberechnung nach DIN 276 für Planung, Gebäude sowie Außenanlagen der Betrag von 6,2 Mio. Euro nicht überschritten wird?
Knapp 235 Bürger*innen unterstützen dieses Bürgerbegehren, das nach Prüfung der Zulässigkeit spätestens in 4 Monaten zur Entscheidung ansteht.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag wurde am 19.04.2022mit 5:7 Stimmen abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Gleich,
der Inzidenzwert an Corona-Neuinfektionen im Landkreis Augsburg liegt aktuell bei über 170, zusätzlich hat das Robert-Koch-Institut die Regelung zur häuslichen Absonderung (Quarantäne) geändert (siehe Anlage I).
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Tagesordnungspunkte:
2. Sanierungsmaßnahmen für die Abwasserkanäle 2021 3. Anlegen von Blühwiesen, Ökoflächen, und Grünflächen in Baugebieten 6. Berichte von 1. Verwaltungsgemeinschaftsversammlung 2. Schulverband Adelsried / Bonstetten 3. Abwasserzweckverband Adelsried / Bonstetten 7. Verschiedenes
der Gemeinderatsitzung am 19.04.2021 werden aufgrund der aktuellen Infektionslage abgesetzt und bei der nächsten Gemeinderatsitzung behandelt.
Begründung
Mit der Verkleinerung der Tagesordnung leistet der Gemeinderat Bonstetten einen wichtigen Beitrag zum besonderen Schutz der Risikogruppen und zur Eindämmung des Infektionsgeschehen. Außerdem wird der Gemeinderat seiner Vorbildfunktion gegenüber der Bevölkerung auch in Zeiten der Corona-Pandemie gerecht.
Mit freundlichen Grüßen Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
(Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html) Wann und wie lange muss man in Quarantäne? Eine Quarantäne (häusliche Absonderung) wird dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich (z.B. mit SARS-CoV-2) angesteckt hat und dadurch zu einer Verbreitung des Krankheitserregers beitragen könnte. Bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko und man wird als enge Kontaktperson eingestuft:
Enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (= Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
Gespräch mit dem Fall (unabhängig von dessen Dauer) ohne adäquaten Schutz (= Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske (außerhalb des Arbeitsschutzes) getragen wurde.
Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt im Einzelfall dem zuständigen Gesundheitsamt.
Das RKI empfiehlt für enge Kontaktpersonen eine häusliche Absonderung (Quarantäne) für 14 Tage – gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer zu dem Zeitpunkt infektiösen Person. Eine Testung der engen Kontaktpersonen dient der frühen Erkennung von asymptomatischen Infektionen.
Am vierzehnten Tag sollte vor Entlassung aus der Quarantäne ein Antigentest durchgeführt werden und die Aufhebung der Quarantäne nur im Fall eines negativen Testergebnisses und ohne Erkrankungssymptome erfolgen. Wenn Symptome/Krankheitszeichen während der Quarantäne auftreten, muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden und eine diagnostische Klärung erfolgen.
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