Antrag vom 27. Juli 2025:  Direkte Bürgerbeteiligung – Ratsbegehren zum Projekt Ortsmitte

Sehr geehrter Herr Gleich,

für den Erfolg des Projektes Ortsmitte ist eine breite Zustimmung in der Bevölkerung der wesentlichste Baustein.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Der Gemeinderat Bonstetten initiiert ein Ratsbegehren (gem. Art.18a Abs. 2 BayGo) zum Projekt Ortsmitte und legt somit die zukünftige Entwicklung im Projekt Ortsmitte der Bürgerschaft zur Entscheidung vor.
  1. Der Gemeinderat erarbeitet auf Basis des Vorschlages der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten (siehe Anlage I) eine zielorientierte Fragestellung.

Begründung:

Im Rahmen eines Ratsbegehrens erhält die Bürgerschaft die Möglichkeit über die Zukunft des Projekts Ortsmitte direkt zu entscheiden .

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz und Daniel Schmid

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Gemeinde Bonstetten

Ratsbegehren nach Art. 18a Bayerische Gemeindeordnung (GO)


Fragestellung:

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Bonstetten die derzeitigen Planungen für den Bau der neuen Ortsmitte inklusive Rathaus und Feuerwehrhaus mit einem Kostenvolumen von ca. 14 Millionen weiterführt?“


Begründung des Ratsbegehrens:

Bei dem Projekt „neue Ortsmitte“ handelt es sich um ein Projekt, das für Generationen entscheidend für die weitere Entwicklung der Gemeinde Bonstetten ist.

Im Gemeinderat wurden vielfach Chancen und Risiken des Projektes diskutiert. Der Gemeinderat ringt seit geraumer Zeit um eine mehrheitliche Meinung, insbesondere zur Finanzierbarkeit des Projektes. Im Planungsprozess spielte die Bürgerbeteiligung eine große Rolle.

Im Hinblick auf das „Generationenprojekt“ sollten die Bürger entscheiden, ob Sie ein Projekt in der Größenordnung von 15 Mio mit der derzeitigen Planung befürworten.


Ziel des Ratsbegehrens:

Ziel ist die Beteiligung der Bürgerschaft am Projekt Ortsmitte

Antrag vom 2.03.2025:  Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindliche Liegenschaft – Bahnhofstraße 4

Sehr geehrter Herr Gleich,

gemäß der aktuellen Beschlusslage im Gemeinderat soll eine Weiternutzung der gemeindlichen Liegenschaft – Bahnhofstraße 4 geprüft werden.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt Sanierungsgutachten mit Bestandsaufnahme gem. § 33 HOAI für die gemeindliche Liegenschaft Bahnhofstraße 4 mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung des Energieeinsparpotenzials
  3. Mögliche Varianten des Wärmeschutzes
  4. Überschlägige Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen
  5. Fördermöglichkeiten der Gebäudesanierung
  6. weitere entscheidungsrelevanten Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Ergebnisse der Prüfung und der Ausweisevorschlag werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8 Bebauter Grundbesitz; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindlichen Liegenschaft Bahnhofstraße 4 wird der Sanierungsbedarf objektiv festgestellt und dokumentiert. Zusätzlich erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen       

Mit freundlichen Grüßen

Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 24.09.2024: Bestandsaufnahme gemeindlicher Ersatz- und Ausgleichsflächen

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Aktion „Gelbes Band“ wurde in Bonstetten sehr rege genutzt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt eine Bestandsaufnahme der gemeindlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung des Nachpflanzungsbedarfes und möglicher Optimierungs-/Erweiterungspotenziale
  3. Erstellung eines Pflegepflegeplanes
  4. Überschlägige Kostenschätzung
  5. Weitere entscheidungsrelevante Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Haushalts Einzelplan: 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung ; Unterabschnitt: 7000 Abwasserbeseitigung erfolgen.

Begründung:

Mit Bestandsaufnahme der gemeindlichen Ersatz- und Ausgleichsflächen wird der Nachpflanzungsbedarf und mögliche Optimierungspotenziale ermittelt und die Vitalität der Flächen langfristig sichergestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid

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Antrag vom 16.06.2024: Sanierungskonzept öffentliches Kanalnetz auf dem ehemaligen Brauereigelände

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 die Fortsetzung der Entwicklung Ortsmitte beschlossen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Sanierungskonzept für das öffentliche Kanalnetz auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung von Optimierungspotenzialen (z.B. Umlegung bzw. Zusammenlegungen von Leitungen, Dimensionierung der Leitungen, Haltungen und Schächten etc.)
  3. Entwicklung eines Sanierungsplanes mit Ausweisung von Bauabschnitten
  4. Überschlägige Kostenschätzung
  5. Weitere entscheidungsrelevante Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung ; Unterabschnitt: 7000 Abwasserbeseitigung erfolgen.

Begründung:

Mit Erstellung eines Sanierungskonzepts für das öffentliche Kanalnetz auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei wird der Sanierungsbedarf objektiv festgestellt und dokumentiert. Zusätzlich erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen und das Projekt Ortsmitte kann ohne weitere Verzögerung starten.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid
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Antrag vom 12.05.2024: Kostenübernahme zum Erwerb der Führerscheinklasse C zum Führen eines Löschfahrzeuges

Sehr geehrter Herr Gleich,

seit der Einführung der neuen Führerscheinklassen und dem Wegfall der Wehrpflicht sinkt die Anzahl der Fahrer mit LkW-Führerschein bei der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten kontinuierlich.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten übernimmt jährlich die Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse C für bis zu zwei Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten. Mit der Bitte, dass die Zuschussempfänger weitere zehn Jahre im aktiven Feuerwehrdienst verbleiben.
  1. Die Kosten für die regelmäßig notwendigen Führerscheinverlängerungen der Mitglieder im aktiven Feuerwehrdienst mit LkW-Führerschein werden ebenfalls von der Gemeinde Bonstetten übernommen.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Unterabschnitt: 1300 Brandschutz erfolgen.

Begründung:

Mit der Regelung zur Kostenübernahme der Führerscheinklasse C und zur Führerscheinverlängerung stellt die Gemeinde Bonstetten die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten langfristig sicher und leistet einen wichtigen Beitrag zur Motivation der aktiven Feuerwehrdienstleistenden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid


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Antrag vom 15.04.2024:  Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die gemeindliche Liegenschaft – Reuteweg 5

Sehr geehrter Herr Gleich,

zur Erreichung der Klimaziele ist eine umfassende Sanierung des Gebäudebestandes notwendig.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Sanierungskonzept mit Bestandsaufnahme gem. § 33 HOAI für die gemeindliche Liegenschaft Reuteweg 5 mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung des Anpassungsbedarfs aufgrund aktueller arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen

(Annahme Beschäftigtenzahl: 4 männliche / weibliche Mitarbeiter )

  1. Ermittlung des Energieeinsparpotenzials
  2. Entwicklung verschiedener Sanierungsvarianten
  3. Überschlägige Kostenschätzung  der Sanierungsvarianten
  4. Fördermöglichkeiten der Gebäudesanierung
  5. weitere entscheidungsrelevanten Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8 Bebauter Grundbesitz; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindlichen Liegenschaft Reuteweg 5 wird der Sanierungsbedarf objektiv festgestellt und dokumentiert. Zusätzlich erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen   

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid


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Willkommen

Liebe Bonstetterinnen und Bonstetter,

ein außergewöhnliches und bedeutsames Jahr neigt sich dem Ende zu. Ein Jahr voller Ereignisse, Höhen und Tiefen.

Wir hoffen alle auf ein friedvolles und harmonisches Jahr 2024.

2023 war der Neubau des Spielplatzes und der Beginn des Glasfaserausbaus wegweisend für unsere Gemeinde.

2024 setzen wir uns weiter für Sie und unser Bonstetten mit Maß und Ziel ein, damit es auch in Zukunft zu Recht heißt:

 „Hier lässt sich´s leben“

Der Jahreswechsel bietet immer Gelegenheit um Bilanz zu ziehen.
Die Freie Wählergemeinschaft Bonstetten hat im vergangenen Kalenderjahr im
Gemeinderat mit einer Vielzahl von Anträgen und Anfragen aktiv viele Initiativen und  Anstöße zur Weiterentwicklung unserer Heimatgemeinde gegeben.
Dabei sind die Verbesserung des Zivilschutzes, die aktive Beteiligung der Gemeinde an regenerativer Energie, die kommunale Wärmeplanung und die Erhaltung des Straßennetzes unserer Gemeinde nur einige Eckpunkte unseres Einsatzes für Sie. Zudem begrüßen wir sehr, dass nach einer teilweisen Ablehnung unseres Antrages zur Errichtung von Defibrillatoren dieser nach und nach ausgeführt wird. Gleiches gilt für die fragmentarische Umsetzung unseres 10 Punkte – Plans vom 10.01.2022 zur weiteren Vorgehensweise in der Ortsmitte.

Den gesamten Umfang unserer Arbeit im Jahr 2023 im Gemeinderat sehen Sie > hier <

Zukünftig werden wir Sie nicht nur wie bisher auf unserer Homepage www. fwg-bonstetten.de, sondern zusätzlich in unserem Schaukasten in der Ortsmitte über die Tätigkeiten im Gemeinderat informieren.

Für Ihre Wünsche, Anregungen oder auch Kritik haben wir stets ein offenes Ohr.

Wir freuen uns auf ein weiteres interessantes Jahr im Gemeinderat.

Die Freie Wählergemeinschaft Bonstetten

 wünscht Ihnen und Ihrer Familie für das Jahr 2024

viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.

Bleiben Sie gesund!

Ihre Vertreter im Gemeinderat

Werner Halank                Hannes Merz               Petra Zinnert-Fassl          Daniel Schmid

Antrag vom 15.10.2023: Anpassung der Öffnungszeiten des Kindergartens St. Stephan zum Kindergartenjahr 2024 / 2025

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 6.11.2023 mit 12:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

aufgrund der Arbeitszeiten in vielen Branchen und Berufen sind die aktuellen Öffnungszeiten des Kindergartens St. Stephan von

07:30 Uhr – 16:00 Uhr für einen Teil der berufstätigen Eltern als nicht ausreichend anzusehen. Insbesondere besteht in der Elternschaft der Wunsch auf Anpassung der Betreuungszeit ab 07:00 Uhr.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beantragt in der nächsten Sitzung des Kindergartenausschusses eine Anpassung der der Betreuungszeit auf 07:00 Uhr – 16:00 Uhr.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 4 Soziale Sicherung; Unterabschnitt: 4640 Tageseinrichtungen für Kinder erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit der Anpassung der Öffnungszeiten des Kindergartens St. Stephan wird die Betreuungszeit auf die aktuellen Bedürfnisse der Elternschaft angepasst und zusätzlich ein wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 10.10.2023: Errichtung eines Sonnensegel auf dem Spielplatz im Dorfplatz

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 6.11.2023 mit 12:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

aktuell findet die Neugestaltung des Spielplatzes im Dorfpark Bonstetten statt. Durch das neuerrichtete Wasserspielgerät wird die Attraktivität des Spielplatzes besonders in den Sommermonaten steigen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet am Spielplatz Bonstetten ein Sonnensegel.
  1. Die Verwaltung klärt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Sonnensegels am Spielplatz im Dorfpark ab und holt für die ermittelte Ausgangslage Angebote bei Fachfirmen ein.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Vermögenshaushaltes Einzelplan: 5Gesundheit, Sport, Erholung; Unterabschnitt: 95001Neuanlage Spielplatz Dorfparkerfolgen.

Begründung:

Durch die Errichtung eines Sonnensegels am Spielplatz wird die Attraktivität des bestehenden Dorfparks Bonstetten gesteigert und zusätzlich ein Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität von Familien und Kindern der Gemeinde geleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 10.07.2023: Stellenneuschaffung im Bereich Bauhof

Sehr geehrter Herr Gleich,

durch das Schaffen von Baugebieten (z.B. Heuberg und Steinhalde) in unserer Gemeinde nahmen die Flächen, die sich im Unterhalt des Bauhofes befindet stetig zu. Ebenso sind die Grünpflege in den vegetationsreichen Monaten durch die angestrebte Biodiversität und der Winterdienst ein großer zeitaufwendiger Bestandteil der Bauhofmitarbeiter.

Um unter anderem die oben genannten Aufgaben erfüllen zu können, stellen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten folgenden Antrag:

1. Die Gemeinde Bonstetten stellt einen/eine Bauhofmitarbeiter/in in Vollzeit ein.

2. Die Gemeinde Bonstetten prüft die Umsetzung mit Hilfe der Personalabteilung der VG und erstellt nach Prüfung eine

Stellenausschreibung und veröffentlicht diese regional (print und online).

3. Die Mittel für die Finanzierung der anfallenden Kosten in Höhe von ca. 47.000 € p.a. werden im Haushaltsjahr 2024 zur

Verfügung gestellt und im Haushaltsplan mit aufgenommen.

Begründung:

Durch die Stellenneuschaffung und der damit verbundenen Einstellung eines/einer zusätzlichen Mitarbeiter/in, werden die vorhandenen Bauhofmitarbeiter entlastet und die Vertretung bei Urlaub und/oder Krankheit sichergestellt. Zudem kann hierdurch die die Fremdvergabe reduziert und der Bürgerservice erhöht werden. Ein weiterer positiver Effekt ist die Versorgungssicherheit im Bereich der Wasserversorgung.

Mit freundlichen GrüßenPetra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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