Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde in der Sitzung am 18.07.2022 mit 11:0 Stimmen angenommen.
Sehr geehrter Herr Gleich,
die Bundesregierung empfiehlt Unternehmen der kritischen Infrastruktur aufgrund einer möglichen Gaskrise die Anschaffung von Notstromaggregaten. Auch das Landesamt für Umwelt empfiehlt bei seiner Veröffentlichung zur Mindestausstattung von kleinen und mittleren Wasserversorgungsunternehmen die Vorhaltung eines Notstromaggregates (siehe Merkblatt Nr. 1.3/2 Eigenüberwachung von Wasserversorgungsanlagen; technische Mindestausstattung von Wasserversorgungsanlagen; Stand 09/2000).
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
- Die Gemeinde Bonstetten beschafft für die Trinkwasserversorgung ein Notstromaggregat
- Die Verwaltung klärt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die Rahmenbedingungen (z.B. technische Vorrausetzung, benötigte Leistung, benötigtes Zubehör etc.) für die Anschaffung unter Berücksichtigung der Hinweise für die Sicherheit für die Trinkwasserversorgung (Teil 1: Risikoanalyse Punkt 6.6.1 Stromversorgung + Teil 2: Notfall-vorsorgeplanung Punkt 6.6. Notstromaggregate) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz (BBK) ab und erarbeitet einen Vergabevorschlag.
- Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann durch Umschichtungen im Vermögenshaushalt erfolgen, da verschiedene bereits geplante Ausgaben nicht anfallen werden.
Begründung:
Durch die Anschaffung eines Notstromaggregats wird die Versorgung der Bürger mit Trinkwasser auch bei einer längeren Unterbrechung der Stromversorgung sichergestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid