Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.
Sehr geehrter Herr Gleich,
der Gemeinderat Bonstetten hat in seiner Sitzung am 25.04.2022 die Förderantragstellung für das Fördervorhaben „Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement gemäß Nr. 2.1.6 RZWas 2021“ beschlossen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
Die Finanzierung der anfallenden Kosten des kommunale Sturzflut-Risikomanagements erfolgt abweichend von der am 28.03.2022 beschlossen Haushaltssatzung 2022 aus Mitteln des Einzelplanes 6 (Bau- und Wohnungswesen, Verkehr, Unterabschnitt 6900 Wasserläufe, Wasserbau).
Begründung
Die im Fachvortrag der Firma Spekter GmbH (TOP 3; Gemeinderatsitzung 25.04.2022) vorgestellte Konzeptermittlung hat nur einen sehr geringen Bezug zur kommunalen Abwasserbeseitigung und dient vorrangig der Erstellung einer Starkregen-Gefahrenkarte bzw. dem Aufbau eines Starkregen-Frühwarnsystems. Eine Umlage der anfallenden Kosten auf die Gebührenzahler der Abwasserbeseitigung ist deshalb nicht verursachungsgerecht.
Mit freundlichen Grüßen Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Sehr geehrter Herr Gleich,
der Gemeinderat Bonstetten wird in seiner Sitzung am 28.03.2022 über die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2022 beschließen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb zur vorgelegten Haushaltsatzung folgenden Änderungsantrag:
Die dem Gemeinderat vorgelegte Haushaltsatzung wird im Vermögenshaushalt um die Investitionsposition Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens St. Stephan in Höhe von 40.000,00 € ergänzt und schließt für das Haushaltsjahr 2022 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.250.250 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.809.900 €.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Grundsteuer B für sonstige Grundstücke und die Gewerbesteuer entsprechen jeweils 330 %.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2022 rückwirkend in Kraft.
Begründung
Mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens St. Stephan leistet die Gemeinde Bonstetten einen wichtigen Beitrag zum regionalen Kilmaschutz und zur Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen in der Energieversorgung.
Mit freundlichen Grüßen Werner Halank, Hannes Merz und Daniel Schmid
Sehr geehrter Herr Gleich, zur aktuellen Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2022 schlagen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten die folgenden Ausgaben/Investitionen zur Aufnahme in den Haushalt der Gemeinde Bonstetten vor:
Online-Meetings haben viele Vorteile: kein Zeitverlust durch An- und Abreise, keine räumlichen Beschränkungen, leichtere Einbindung der Gesprächspartner und letztlich geringere Kosten. Für die erfolgreiche Durchführung der anstehenden Projekte sind kurzfristige und effiziente Abstimmungen zwingend notwendig.
Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeugs (LF 8/6) der Feuerwehr Bonstetten
Die Ausfalltage des 1994 beschafften Löschgruppenfahrzeugs (LF 8/6) steigen die letzten Jahre stetig an. Lieferzeit für ein Feuerwehrfahrzeug kann bis zu 2 Jahre betragen, deshalb sollte 2022 mit der Planung der Ersatzbeschaffung begonnen werden.
Systemtrenner für die Feuerwehr Bonstetten
Systemtrenner sichern Standrohren oder Hydranten gegen Rückdrücken von Löschwasser in das Trinkwasserleitungsnetz ab und reduzieren somit das Risiko einer Trinkwassersverunreinigung.
Fahrbahnbegrenzung Hohe Straße
Ausstattung der Gefahrenstelle Hohe Straße mit einer Fahrbahnbegrenzung, die alte Begrenzung wurde inzwischen abgebaut.
Fitnessinseln
Die bestehenden Rundwanderwege (Geologischer Lehrpfad und Landart) sollen durch verschiedene Outdoorfitnessgeräte für Jung und Alt ergänzt werden. Alternativ könnte im Dorfpark eine Fitnessinsel entstehen.
Fahrradabstellplätze Bushaltestellen
Durch Schaffung von Fahrradabstellplätzen an den Bushaltestellen soll die Attraktivität der Angebote des öffentlichen Nahverkehrs gesteigert werden.
Anschaffung eines gebrauchten E-Transporter (inkl. Ladeinfrastruktur)
Zur Entlastung des Fuhrparks und zur Verbesserung der Umweltbilanz sollte ein E-Transporter angeschafft werden.
Anschaffung eines Hochgrasmähers (Traktor)
Mit der Anschaffung eines Hochgrasmähers können die gemeindliche Grünlagen und Blühwiesen effizienter bewirtschaftet werden.
Planungskosten Ausbau Glasfaserversorgung
Im Kalenderjahr 2022 soll die Umsetzungsplanung für das Projekt Breitbandausbau Bonstetten (FFTH) beginnen.
Tiefbau Glasfaserversorgung
Nach Ausschreibung und Planung sollten die Tiefbaumaßnahmen Ende 2022 starten.
Standortsuche Wertstoffhoff
Zur Steigerung der Nutzerfreundlichkeit (z.B. bessere Parkmöglichkeiten; Sortimentserweiterung) und Verbesserung des Betriebsablauf sollte der örtliche Wertstoffhoff verlegt werden.
Energieeinsparmaßnahmen Abwasserbeseitigung
Technische und bauliche Maßnahmen des Energieeinsparkonzepts (z.B. Einbau neuer Pumpen, Errichtung einer Photovoltaikanlage, Einbau eines Stromspeichers etc.). Zusätzlich sollte zur Reduzierung der Stromkosten auf dem Gelände der Verbandskläranlage eine Photovoltaikanlage errichtet werden.
Energieeinsparmaßnahmen Wasserversorgung
Technische und bauliche Maßnahmen des Energieeinsparkonzepts (z.B. Einbau neuer Pumpen, Errichtung einer Photovoltaikanlage, Einbau eines Stromspeichers etc.).
Notstromversorgung Wasserversorgung
Technische und bauliche Maßnahmen des Notstromkonzepts der Wasserversorgung (z.B. Anpassung der Stromverteilung)
Eine Contracting-Orientierungsberatung identifiziert und erschließt mögliche Energieeinsparpotenziale einer Zusammenarbeit mit einem Energiedienstleister im Bereich der Gebäudetechnik. Der Energiedienstleister tätigt in den meisten Fällen auch die Investitionen. Der Fördersatz der Maßnahme beträgt ca. 80 %.
Photovoltaikanlage Kindergarten St. Stephan
Die bereits vom Gemeinderat beschlossene Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens sollte im Kalenderjahr 2022 realisiert werden.
Die Anbindung an den Weldenbahn-Radweg am Regenrückhaltebecken enthält mehrere Gefahrenstellen (u.a. unbefestigter Untergrund, Engstellen, Schlaglöcher). Durch den Ausbau der Radweganbindung soll die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert werden.
Ladeinfrastruktur für E-Bikes im Dorfpark
Zur Förderung der Attraktivität des Radverkehrs sollte auf dem Gelände des Dorfparks eine Ladeinfrastruktur für E-Bikes geschaffen werden.
Planungskosten Gemeinschaftshäuser
Grunderwerb + Verlegung Trafostation
Zur Flächenoptimierung im Bereich der Ortsmitte sollte das Grundstück der Trafostation Nr. 390 erworben werden und anschließend die Trafostation verlegt werden.
Anlage 1.2. Verwaltungshaushalt
Anpassung der Kommandantenentschädigung
Die Anforderung an die Leitung einer Feuerwehr haben die letzten Jahre stark zugenommen, deshalb sollte die Aufwandsentschädigung angehoben werden.
Kostenfreie musikalische Früherziehung im Kindergarten St. Stephan
Einführung einer kostenfreien musikalische Früherziehung während der Kindergartenzeit im Kindergarten St. Stephan in Kooperation mit der Musikschule im Holzwinkel.
Verlängerung der Kindergartenöffnungszeiten
In der aktuellen Elternbefragung (Juni 2021) des Kindergartens St. Stephan wurde der Bedarf nach längeren Öffnungszeiten gemeldet. Zum Start des neuen Kindergartenjahrs im September sollten die Öffnungszeiten bedarfsgerecht angepasst werden.
Einrichtung eines Bürgerhaushaltes
Bürgerhaushalte stärken die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimatgemeinde und erhöhen das bürgerliche Engagement durch mehr Beteiligung und tatsächlichen Gestaltungsspielraum.
Photovoltaik-Bündelaktion für die Einwohner
Eine Bündelaktion für Photovoltaik bietet fachkundige, unabhängige Beratung und Sicherheit bei der Umsetzung. Zusätzlich können die Kosten gesenkt werden
Einstieg in die gemeindliche Jugendsozialarbeit
Die gemeindliche Jugendarbeit soll durch den Einsatz eines Sozialarbeiters ausgebaut und verbessert werden.
Abschluss eines Rahmenvertrages Straßenbauarbeiten
Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Straßenbau soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von
5 Jahren abgeschlossen werden. Durch eine gemeinsame Ausschreibung mit den Nachbargemeinden könnten zusätzliche Einsparungspotenziale gehoben werden.
Abschluss eines Rahmenvertrages Kanalbauarbeiten
Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Kanalbau soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von
5 Jahren abgeschlossen werden. Durch eine gemeinsame Ausschreibung mit den Nachbargemeinden könnten zusätzliche Einsparungspotenziale gehoben werden.
Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes für die Abwasserbeseitigung
In der aktuellen Kalkulation der Abwasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 2.500,00 € enthalten, um den Gebührenzahler im nächsten Kalkulationszeitraum entlasten zu können sollen mögliche Einsparpotenziale ermittelt werden.
Ansiedlung eines Wochenmarktes
Zur Verbesserung der Nahversorgung soll in Bonstetten ein Wochenmarkt angesiedelt werden.
Abschluss eines Rahmenvertrages Wasserversorgung
Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Wasserversorgung soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen werden. Durch eine gemeinsame Ausschreibung mit den Nachbargemeinden könnten zusätzliche Einsparungspotenziale gehoben werden.
Aufstellung eines Notstromkonzeptes
Die Versorgungsicherheit der Wasserversorgung soll durch die Aufstellung eines Notstromkonzept gesteigert werden.
Neuberechnung Herstellungsbeiträge Wasser
Die letzte Anpassung der Herstellungsbeiträge erfolgte im Jahr 2013. Eine Anpassung der Beiträge könnten den Gebührenzahler bei der nächsten Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren entlasten.
Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes für die Wasserversorgung
In der aktuellen Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 12.000,00 € enthalten. Um den Gebührenzahler im nächsten Kalkulationszeitraum entlasten zu können sollen mögliche Einsparpotenziale
Photovoltaik-Potenzialermittlung
Für alle gemeindlichen Liegenschaften sollte das Potenzial der Photovoltaik ermittelt werden.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag wurde am 7.03.2022mit 4:7 Stimmen abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Gleich,
die Einschränkungen der Corona Pandemie hatten auch große Auswirkungen auf den Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten. Die Übungen fanden nur in festen Kleingruppen statt und die halbjährlichen Einladungen der Gemeinde an den Abschlussübungen zur Brotzeit mussten leider ausfallen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
Die Gemeinde Bonstetten gewährt als Anerkennung für die ehrenamtliche Tätigkeit während der Corona Pandemie jedem aktiven Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten einen Gutschein vom Bräustüble Bonstetten in Höhe von 20,00 €. Die Ausgabe der Gutscheine soll von den Führungskräften der aktiven Wehr übernommen werden.
Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln der Haushaltstelle 65800 Geschäftsausgaben sonstige Geschäftsausgaben im Verwaltungshaushalt des Einzelplanes 1 erfolgen.
Begründung
Durch die Gewährung von Gutscheinen honoriert die Gemeinde Bonstetten das ehrenamtliche Engagement der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten und unterstützt die Leitung der Feuerwehr bei der Steigerung der Mitarbeitermotivation.
Mit freundlichen Grüßen Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag wurde am 26.10.2021 mit 10:0 Stimmen angenommen.
Sehr geehrter Herr Gleich,
in der TV-öD-Tarifrunde 2020 haben die Tarifvertragsparteien erstmals einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) abgeschlossen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
Die Gemeinde Bonstetten beschließ den Abschluss eines Leasingrahmenvertrages mit einem Fahrradanbieter und unterbreitet seinen Mitarbeitern ein Angebot zum Fahrradleasing gem. TV-Fahrradleasing (siehe Anlage)
Die Verwaltung wird mit dem Abschluss des Leasingrahmenvertrages und der Erstellung einer Muster-Überlassungs-vereinbarung für die Fahrradüberlassung an die Mitarbeiter beauftragt und regt im Bürgermeisterausschuss der Verwaltungs-gemeinschaft Welden den Abschluss eines Leasingrahmenvertrages (gem. TV-Fahrradleasing) für alle Mitarbeiter Verwaltungsgemeinschaft an.
Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln der Haushaltstelle 41400 Dienstbezüge und dergleichen tariflich Beschäftigte Verwaltungshaushalt in den Einzelplänen 5, 6 und 7 erfolgen.
Begründung
Durch die Einführung eines Fahrradleasingangebotes leistet die Gemeinde Bonstetten einen wichtigen Beitrag sowohl zur Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter als auch zum Schutz der Umwelt und steigert somit seine Attraktivität als Arbeitgeber.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. In der Sitzung vom 27.09.2021 wurde die Beschaffung eines Defibrillators beschlossen
Sehr geehrter Herr Gleich,
der plötzliche Herztod zählt zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. Jährlich sterben hierdurch ca. 65.000 Menschen. Das sind 20% aller durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachten Todesfälle.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
Die Gemeinde Bonstetten beschafft für die Ortsgemeinschaft Bonstetten zwei Defibrillatoren für folgende Einsatzzwecke: 1.1 Fest installiert an einem Standort (z.B. Rathaus oder Bräustüble) 1.2 „mobil“ – für Veranstaltungen der örtlichen Vereine/Organisationen
Die Verwaltung klärt mit dem Fördergeber und dem Landkreis Augsburg die Teilnahme an der AED-Förderrichtlinie (siehe Anlage) ab. Die Förderhöhe beträgt 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Als förderfähige Ausgaben sind höchstens 1.800,00 € je AED ansatzfähig.
Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln der Haushaltstelle 9400 Vermögenshaushalt (Einzelplan 7 – Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Unterabschnitt: 7640 Gemeinschaftshäuser) erfolgen.
Die Betreuung und die Organisation der Ausbildung könnte durch die örtliche Rot-Kreuz-Bereitschaft übernommen werden.
Begründung:
Durch die Bereitstellung von Defibrillatoren leistet die Gemeinde Bonstetten einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz seiner Bürger und unterstützt die örtlichen Organisationen / Vereine bei der Durchführung ihrer Veranstaltungen.
Mit freundlichen Grüßen Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag wurde am 18.01.2021 ohne Abstimmung übernommen.
Sehr geehrter Herr Gleich,
der Gemeinderat Bonstetten wird im Kalenderjahr 2021 ein digitales Ratsinformationssystem einführen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
Die Gemeinde Bonstetten richtet im Bürgersaal Bonstetten ein leistungsfähiges WLAN-Netzwerk ein und beauftragt das Technische Bauamt der VG Welden mit der Planung und Umsetzung des Netzwerkes.
Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln der Haushaltstelle 5000 Unterhalt Bürgersaal im Verwaltungshaushalt (Einzelplan 7 – Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung) und erhöhte Mieteinnahmen erfolgen.
Begründung
Eine WLAN-Lösung im Bürgersaal Bonstetten ermöglicht den Gemeinderatsmitgliedern während den Gemeinderatsitzungen Informationen abzurufen und somit die Diskussionsqualität im Gemeinderat zu steigern. Außerdem wird die Attraktivität des Bürgersaals für Veranstaltungen durch das zusätzliche Angebot gesteigert und die Volkshochschule kann ihr Kursangebot aufgrund der Internetanbindung erweitern. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag wurde am 19.04.2022mit 5:7 Stimmen abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Gleich,
der Inzidenzwert an Corona-Neuinfektionen im Landkreis Augsburg liegt aktuell bei über 170, zusätzlich hat das Robert-Koch-Institut die Regelung zur häuslichen Absonderung (Quarantäne) geändert (siehe Anlage I).
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Tagesordnungspunkte:
2. Sanierungsmaßnahmen für die Abwasserkanäle 2021 3. Anlegen von Blühwiesen, Ökoflächen, und Grünflächen in Baugebieten 6. Berichte von 1. Verwaltungsgemeinschaftsversammlung 2. Schulverband Adelsried / Bonstetten 3. Abwasserzweckverband Adelsried / Bonstetten 7. Verschiedenes
der Gemeinderatsitzung am 19.04.2021 werden aufgrund der aktuellen Infektionslage abgesetzt und bei der nächsten Gemeinderatsitzung behandelt.
Begründung
Mit der Verkleinerung der Tagesordnung leistet der Gemeinderat Bonstetten einen wichtigen Beitrag zum besonderen Schutz der Risikogruppen und zur Eindämmung des Infektionsgeschehen. Außerdem wird der Gemeinderat seiner Vorbildfunktion gegenüber der Bevölkerung auch in Zeiten der Corona-Pandemie gerecht.
Mit freundlichen Grüßen Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
(Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html) Wann und wie lange muss man in Quarantäne? Eine Quarantäne (häusliche Absonderung) wird dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich (z.B. mit SARS-CoV-2) angesteckt hat und dadurch zu einer Verbreitung des Krankheitserregers beitragen könnte. Bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko und man wird als enge Kontaktperson eingestuft:
Enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (= Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
Gespräch mit dem Fall (unabhängig von dessen Dauer) ohne adäquaten Schutz (= Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske (außerhalb des Arbeitsschutzes) getragen wurde.
Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt im Einzelfall dem zuständigen Gesundheitsamt.
Das RKI empfiehlt für enge Kontaktpersonen eine häusliche Absonderung (Quarantäne) für 14 Tage – gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer zu dem Zeitpunkt infektiösen Person. Eine Testung der engen Kontaktpersonen dient der frühen Erkennung von asymptomatischen Infektionen.
Am vierzehnten Tag sollte vor Entlassung aus der Quarantäne ein Antigentest durchgeführt werden und die Aufhebung der Quarantäne nur im Fall eines negativen Testergebnisses und ohne Erkrankungssymptome erfolgen. Wenn Symptome/Krankheitszeichen während der Quarantäne auftreten, muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden und eine diagnostische Klärung erfolgen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag wurde am 19.04.2021mit 5:7 Stimmen abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Gleich,
der Gemeinderat Bonstetten wird in seiner Sitzung am 19. April 2021 über die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2021 beschließen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb zur vorgelegten Haushaltsatzung folgenden Änderungsantrag:
Die dem Gemeinderat vorgelegte Haushaltsatzung wird im Vermögenshaushalt (Einzelplan 3, Unterabschnitt 3700) um die Position Zuschuss für die Kath. Kirchenstiftung St. Stephan in Höhe von 10.000,00 € zum Austausch der Heizungsanlage ergänzt und schließt für das Haushaltsjahr 2021 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.107.800 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.002.350 €.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Grundsteuer B für sonstige Grundstücke und die Gewerbesteuer entsprechen jeweils 330 %.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2021 rückwirkend in Kraft.
Begründung
Die Kath. Kirchenstiftung St. Stephan unterstützt die Gemeinde Bonstetten seit Jahrzehnten beim Betrieb des örtlichen Kindergartens, deshalb sollte sich die Kommune bei der Finanzierung der Investition beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag wurde am 22.06.2022 mit 4:9 Stimmen abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Gleich,
um Besorgungen des täglichen Bedarfs zu erledigen sind viele Mitbürger auf das Auto angewiesen, da der nächste Supermarkt in der Nachbargemeinde Adelsried liegt.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
Der Gemeinderat Bonstetten beschließt die Errichtung eines Nahversorgungspavillion in Modulbauweise (siehe Bilder in der Anlage) in der Dorfmitte bestehend aus den folgenden Komponenten:
zwei Selbstbedienungsautomaten für regionale Produkte (z.B. Fleisch, Wurst, Eier, Milch, o.ä.),
einem Lagerraum und
einer Sitzbank
und legt das zugelassene Warenangebot fest. Änderungen des Warenangebotes sind nur mit der Zustimmung des Gemeinderates möglich.
Die Gemeinde Bonstetten vergibt die Beschickung der Automaten an regionale Gewerbetreibende / Erzeuger und erhält von den Betreibern im Gegenzug eine Umsatzpacht zur Refinanzierung der Investitions- und Unterhaltskosten. Gewerbetreibende / Erzeuger aus Bonstetten werden bei der Vergabe der Automaten vorrangig behandelt.
Die Verwaltung klärt mit möglichen Fördergebern (z.B. Städtebauförderung, Bayerisches Dorfentwicklungsprogramm, Leader, Teilnahme am Programm der Marktplatz der Generationen) die Förderfähigkeit der o.g. Maßnahme ab und informiert die örtlichen Gewerbetreibende / Erzeuger über das Projekt im Rahmen einer Infoveranstaltung. Die Rückmeldungen der Gewerbetreibende / Erzeuger sollen im Planungsprozess berücksichtigt werden.
Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2021 im Vermögenshaushalt im Einzelplan 7 (Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung) zu berücksichtigen.
Begründung:
Durch die Errichtung eines Nahversorgungspavillions in der Dorfmitte wird die Nahversorgung in Bonstetten erheblich verbessert und örtliche /regionale Erzeuger erhalten eine zusätzliche Möglichkeit ihre Produkte zu vermarkten. Außerdem können die Bewohner Bonstetten in fußläufiger Entfernung zusätzliche Dinge des täglichen Bedarfs erwerben und die Notwendigkeit, hierfür ein Auto nutzen zu müssen, entfällt. Aufgrund der Modulbauweise kann die Raumfläche – bei steigendem Flächenbedarf – mit wenig Aufwand erweitert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
1 x Aluminiumtür mit Oberlicht kippbar, vollverglast
Bodentiefe Fenster
Holzartiges Design an drei Seiten
Maße
Abmessung außen: 6,00m x 2,50m x 3,00m
Innenhöhe beträgt: 2,50 m
Konstruktion
selbsttragender Stahlrahmen aus Rohrprofilen + zusätzlichen Winkeln
Bodenbinder alle 40-120 cm geschweißte Stahlprofile
Außen mit Korrosionsschutzfarbe bedeckt
Wände
Sandwichplatten mit Polyurethan-Kern in 120 mm Stärke
außen Stahlblech (Stärke von 0,45 mm – 0,50 mm)
innen Stahlblech in weiß RAL 9010 (Stärke von 0.45 mm – 0.50 mm)
Fassade aus Kassetten und holzähnlichen Blechen (Front, Seitenwände)
Dach
Sandwichplatten mit Polyurethan-Kern in 120 mm Stärke & T-35-Dachprofil
außen Stahlblech mit einer Stärke von 0,45 mm – 0,50 mm
innen Stahlblech in weiß RAL 9010 (Stärke von 0.45 mm – 0.50 mm)
Boden
Fachwerkträger
Aluzink Trapezblech T-14
Isolationsschicht
18mm Bodenplatte
PVC Lenolium
Sockelleisten
Elektrik
Elektroinstallation mit Steckdosen und Sicherungskasten
limaanlage zum Heizen und Kühlen
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