Antrag vom 18.02.2023: Einberufung einer Gemeinderatsitzung: Offene Anträge der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten beantragen deshalb gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates die Einberufung einer Gemeinderatssitzung mit folgenden Beratungsgegenständen:
1. Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 17.10.2022: „Durchführung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse für gemeindliche Liegenschaften“

Begründung:

Gemäß § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates sollen rechtzeitig eingehende Anträge möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatsitzung gesetzt werden. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt .

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 20.11.2022 – Einberufung einer Gemeinderatsitzung: Offene Anträge der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

gemäß  § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates sollen rechtzeitig eingehende Anträge möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatsitzung  gesetzt werden. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt .

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten beantragen deshalb gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates die Einberufung einer Gemeinderatssitzung mit folgenden Beratungsgegenständen:

  1. Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 17.05.2022:
    „Kostentragung kommunales Sturzflut-Risikomanagement“
  1. Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 26.08.2022:
    „Errichtung eines Trinkbrunnes im Dorfpark Bonstetten“
  1. Antrag der Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 05.10.2022:
    „Neuberechnung der Herstellungsbeiträge (Wasserversorgung)“
  1. Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten vom 17.10.2022:
    „Durchführung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse für gemeindliche Liegenschaften“

Begründung:

Gemäß  § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates sollen rechtzeitig eingehende Anträge möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatsitzung  gesetzt werden. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 17.10.2022: Beantragung der Weiterverwendung der nicht mehr genutzten Wassergewinnungsanlage in Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

am 25.05.2014 haben rund 70 Prozent der Bonstetter Bürger für einen Verzicht auf einem Notverbund mit der Gemeinde Adelsried gestimmt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beantragt bei den zuständigen Gesundheits- und Rechtsbehörden die Weiterverwendung der ehemaligen Fassung der öffentlichen Wasserversorgung in der Bahnhofstraße als „Behelfsbrunnen“ gemäß Nummer 5 des Merkblattes Nr. 1.1/3 des Bayerischen Landesamts für Umwelt (siehe Anlage)
  1. Die Verwaltung stellt mit Unterstützung eines Fachbüros die benötigten Unterlagen zusammen und erstellt ein Konzept für die zusätzlich benötigten Sicherungsmaßnahmen.
  1. Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2023 im Vermögenshaushalt zu berücksichtigen.

Begründung:

Durch die Beantragung einer Weiternutzung der nicht mehr genutzten Wassergewinnungsanlage in der Bahnhofstraße wird für die Gebührenzahler eine kostengünstige Alternative zu einer Verbundleitung mit der Gemeinde Adelsried geschaffen und der Gemeinderat erhält eine fundierte Entscheidungsgrundlage bei zukünftigen Investitionsentscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 12.10.2022: Durchführung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse für gemeindliche Liegenschaften

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Der Antrag wurde in der Sitzung am 27.03.2023 mit 13:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,
der Strompreis an der Leipziger EEX-Börse hat im August einen neuen Höchstwert erreicht.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt einen Fachplaner mit der Erstellung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse (Frei- und Dachflächenanlagen) für die folgende gemeindlichen Liegenschaften:
    1. Kindertagesstätte (Hasenbergstraße 8)
    2. Rathaus (Bahnhofstraße 4)
    3. Bauhof (Reuteweg 5)
    4. Brauereihalle (Hauptstraße 14)
    5. Lagerhaus (Hauptstraße 28)
    6. Hochbehälter (Hohe Straße)Trinkwasserbrunnen (Hohe Straße)
    7. Schützenheim (Hohe Straße)
    8. Hochbehälter (Pfarrer-Vöst-Weg 2)
    9. Tennisheim (Sportplatzstraße)
    10. Regenrückhaltebecken
    11. weitere geeignete gemeindlichen Liegenschaften
  1. Die Verwaltung stellt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die benötigten Unterlagen (Stromverbräuche, Baupläne etc.) zusammen und regt im Abwasserzweckverband Adelsried-Bonstetten die Durchführung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse an.
  1. Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2023 im Vermögenshaushalt zu berücksichtigen.

Begründung:

Mit der Erstellung einer Photovoltaik-Potenzialanalyse können zusätzliche Einsparmöglichkeiten im Bereich der Betriebskosten offengelegt werden und der Gemeinderat erhält eine fundierte Entscheidungsgrundlage bei zukünftigen Investitionsentscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Mit freundlichen Grüßen

Antrag vom 5.10.2022: Neuberechnung der Herstellungsbeiträge (Wasserversorgung)

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die letzte Anpassung der Herstellungsbeiträge (Wasserversorgung) erfolgte im Kalenderjahr 2013.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt die Verwaltungsgemeinschaft Welden mit der Neuberechnung der Herstellungsbeiträge (Wasserversorgung).
  • Die anfallenden Kosten sind bereits in der Verwaltungskostenumlage der Verwaltungsgemeinschaft Welden enthalten.

Begründung:

Aufgrund der Baupreisentwicklung der letzten Jahre ist eine Anpassung der Herstellungsbeiträge Wasser dringend erforderlich, um eine Ungleichbehandlung der Gebührenzahler zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 26.08.2022: Errichtung eines Trinkbrunnes im Dorfpark Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Bundesregierung will den Bürger und Bürgerinnen mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes den Zugang qualitativ hochwertigen Trinkwassers im öffentlichen Raum ermöglichen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet im Dorfpark einen Trinkbrunnen und beantragt die Förderung „Kommunale Trinkbrunnen“ nach Nr. 2.4 RZWAS 2021 des Freistaates Bayern.
  1. Die Verwaltung klärt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Trinkbrunnens im Dorfpark ab und erarbeitet eine Kostenschätzung.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann durch das Sonderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ (Förderquote: 90% der zuwendungsfähigen Kosten) und Umschichtungen im Vermögenshaushalt erfolgen, da verschiedene bereits geplante Ausgaben nicht anfallen werden.

Begründung:

Durch die Errichtung eines Trinkbrunnens wird die Attraktivität des bestehenden Dorfparks Bonstetten gesteigert und zusätzlich ein klimafreundlicher Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität der Gemeinde geleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 21.08.2022: Einberufung einer Gemeinderatsitzung: Sanierung / Neugestaltung des Spielplatzes im Dorfpark

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,
aufgrund der Ergebnisse der jüngsten Sicherheitsüberprüfung wurde der Spielplatz im Dorfpark zur Benutzung gesperrt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten beantragen deshalb gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates die Einberufung einer Gemeinderatssitzung mit folgendem Beratungsgegenstand:

Sanierung / Neugestaltung des Spielplatzes im Dorfpark“

Begründung:

Der Spielplatz im Dorfpark ist für viele Bonstetter Familien ein wichtiger sozialer Treffpunkt und fester Bestandteil in der Freizeitgestaltung. Auch von den Besucher des Landart-Kunstpfades und des geologischen Lehrpfades wird der Spielplatz regelmäßig genutzt. Deshalb sollte die Entscheidung über die Zukunft des Spielplatzes kurzfristig getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 14.07.2022 zur Geschäftsordnung: Änderung der Tagesordnung am 18.07.2022

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Bundesregierung empfiehlt Unternehmen der kritischen Infrastruktur aufgrund einer möglichen Gaskrise die Anschaffung von Notstromaggregaten.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Tagesordnung der Gemeinderatsitzung am 18.07.2022 wird aufgrund der Dringlichkeit gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates um den Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten „Anschaffung eines Notstromaggregates für die Trinkwasserversorgung Bonstetten“ vom 07.07.2022 ergänzt.

Begründung:

Die Wahrscheinlichkeit einer längeren Unterbrechung der Stromversorgung ist aufgrund der Gaskrise erheblich angestiegen. Deshalb sollte die anstehende Sommerpause für die Planung der Anschaffung genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 07.07.2022: Anschaffung eines Notstromaggregates für die Trinkwasserversorgung Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde in der Sitzung am 18.07.2022 mit 11:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Bundesregierung empfiehlt Unternehmen der kritischen Infrastruktur aufgrund einer möglichen Gaskrise die Anschaffung von Notstromaggregaten. Auch das Landesamt für Umwelt empfiehlt bei seiner Veröffentlichung zur Mindestausstattung von kleinen und mittleren Wasserversorgungsunternehmen die Vorhaltung eines Notstromaggregates (siehe Merkblatt Nr. 1.3/2 Eigenüberwachung von Wasserversorgungsanlagen; technische Mindestausstattung von Wasserversorgungsanlagen; Stand 09/2000).

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beschafft für die Trinkwasserversorgung ein Notstromaggregat
  2. Die Verwaltung klärt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die Rahmenbedingungen (z.B. technische Vorrausetzung, benötigte Leistung, benötigtes Zubehör etc.) für die Anschaffung unter Berücksichtigung der Hinweise für die Sicherheit für die Trinkwasserversorgung (Teil 1: Risikoanalyse Punkt 6.6.1 Stromversorgung + Teil 2: Notfall-vorsorgeplanung Punkt 6.6. Notstromaggregate) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz (BBK) ab und erarbeitet einen Vergabevorschlag.
  3. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann durch Umschichtungen im Vermögenshaushalt erfolgen, da verschiedene bereits geplante Ausgaben nicht anfallen werden.

Begründung:

Durch die Anschaffung eines Notstromaggregats wird die Versorgung der Bürger mit Trinkwasser auch bei einer längeren Unterbrechung der Stromversorgung  sichergestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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