Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag wurde am 26.10.2021 mit 10:0 Stimmen angenommen.
Sehr geehrter Herr Gleich,
in der TV-öD-Tarifrunde 2020 haben die Tarifvertragsparteien erstmals einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) abgeschlossen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
Die Gemeinde Bonstetten beschließ den Abschluss eines Leasingrahmenvertrages mit einem Fahrradanbieter und unterbreitet seinen Mitarbeitern ein Angebot zum Fahrradleasing gem. TV-Fahrradleasing (siehe Anlage)
Die Verwaltung wird mit dem Abschluss des Leasingrahmenvertrages und der Erstellung einer Muster-Überlassungs-vereinbarung für die Fahrradüberlassung an die Mitarbeiter beauftragt und regt im Bürgermeisterausschuss der Verwaltungs-gemeinschaft Welden den Abschluss eines Leasingrahmenvertrages (gem. TV-Fahrradleasing) für alle Mitarbeiter Verwaltungsgemeinschaft an.
Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln der Haushaltstelle 41400 Dienstbezüge und dergleichen tariflich Beschäftigte Verwaltungshaushalt in den Einzelplänen 5, 6 und 7 erfolgen.
Begründung
Durch die Einführung eines Fahrradleasingangebotes leistet die Gemeinde Bonstetten einen wichtigen Beitrag sowohl zur Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter als auch zum Schutz der Umwelt und steigert somit seine Attraktivität als Arbeitgeber.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. In der Sitzung vom 27.09.2021 wurde die Beschaffung eines Defibrillators beschlossen
Sehr geehrter Herr Gleich,
der plötzliche Herztod zählt zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. Jährlich sterben hierdurch ca. 65.000 Menschen. Das sind 20% aller durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachten Todesfälle.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
Die Gemeinde Bonstetten beschafft für die Ortsgemeinschaft Bonstetten zwei Defibrillatoren für folgende Einsatzzwecke: 1.1 Fest installiert an einem Standort (z.B. Rathaus oder Bräustüble) 1.2 „mobil“ – für Veranstaltungen der örtlichen Vereine/Organisationen
Die Verwaltung klärt mit dem Fördergeber und dem Landkreis Augsburg die Teilnahme an der AED-Förderrichtlinie (siehe Anlage) ab. Die Förderhöhe beträgt 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Als förderfähige Ausgaben sind höchstens 1.800,00 € je AED ansatzfähig.
Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln der Haushaltstelle 9400 Vermögenshaushalt (Einzelplan 7 – Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Unterabschnitt: 7640 Gemeinschaftshäuser) erfolgen.
Die Betreuung und die Organisation der Ausbildung könnte durch die örtliche Rot-Kreuz-Bereitschaft übernommen werden.
Begründung:
Durch die Bereitstellung von Defibrillatoren leistet die Gemeinde Bonstetten einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz seiner Bürger und unterstützt die örtlichen Organisationen / Vereine bei der Durchführung ihrer Veranstaltungen.
Mit freundlichen Grüßen Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.
Sehr geehrter Herr Gleich, der Gemeinderat Bonstetten hat im Haushaltsplan 2021 eine Summe von 150.000,00 € für Straßenerneuerungen eingeplant. Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Bonstetten:
Teilfläche – Kreuzung Fliederstraße / Ginsterweg
Wer war der Auftraggeber für die Straßenoberflächenwiederherstellung?
Welche Fachfirma hat die Straßenoberflächenwiederherstellung durchgeführt?
Ist die Gewährleistungsdauer bereits ausgelaufen?
Wurde eine Gewährleistungsabnahme gemäß § 13 VOB/B durchgeführt?
Teilfläche – Bahnhofstraße (Abzweigung Am Anger)
Wer war der Auftraggeber für die Straßenoberflächenwiederherstellung?
Welche Fachfirma hat die Straßenoberflächenwiederherstellung durchgeführt?
Ist die Gewährleistungsdauer bereits ausgelaufen?
Wurde eine Gewährleistungsabnahme gemäß § 13 VOB/B durchgeführt?
Teilfläche – Hauptstraße (Bushaltestelle)
Wer war der Auftraggeber für die Straßenoberflächenwiederherstellung?
Welche Fachfirma hat die Straßenoberflächenwiederherstellung durchgeführt?
Ist die Gewährleistungsdauer bereits ausgelaufen?
Wurde eine Gewährleistungsabnahme gemäß § 13 VOB/B durchgeführt?
Allgemein:
Werden Baumaßnahmen mit Eingriff in die Straßenoberfläche in Gemeindegebiet Bonstetten durch die Gemeinde Bonstetten überwacht?
Wer ist für die Überwachung verantwortlich?
Findet eine Abnahme durch die Gemeinde Bonstetten bei Straßenoberflächenwiederherstellungen statt?
Falls ja, wer ist für die Abnahme der Straßenoberflächenwiederherstellungen verantwortlich?
Findet eine Gewährleistungsabnahme gemäß § 13 VOB/B bei Straßenoberflächenwiederherstellungen statt?
Falls ja, wer ist für Gewährleistungsabnahme gemäß § 13 VOB/B bei Straßenoberflächenwiederherstellungen verantwortlich?
Wird bei Baumaßnahmen mit Eingriff in die Straßenoberfläche grundsätzlich eine Mitverlegung von Leerrohren geprüft?
Mit freundlichen Grüßen Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.
Sehr geehrter Herr Gleich,
der Gemeinderat Adelsried hat in seiner Sitzung vom 01.06.2021 die teilweise Übernahme der Elternbeiträge der Mittagsbetreuung in der Grundschule Adelsried beschlossen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Bonstetten:
Hat die Gemeinde Bonstetten ebenfalls einen Antrag der AWO OV Adelsried erhalten?
Welche Kosten würden der Gemeinde Bonstetten bei einer teilweisen Übernahme der Elternbeiträge entstehen?
Ist auch eine teilweise Übernahme der Elternbeiträge im Kindergarten St. Stephan geplant? Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag wurde am 18.01.2021 ohne Abstimmung übernommen.
Sehr geehrter Herr Gleich,
der Gemeinderat Bonstetten wird im Kalenderjahr 2021 ein digitales Ratsinformationssystem einführen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
Die Gemeinde Bonstetten richtet im Bürgersaal Bonstetten ein leistungsfähiges WLAN-Netzwerk ein und beauftragt das Technische Bauamt der VG Welden mit der Planung und Umsetzung des Netzwerkes.
Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln der Haushaltstelle 5000 Unterhalt Bürgersaal im Verwaltungshaushalt (Einzelplan 7 – Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung) und erhöhte Mieteinnahmen erfolgen.
Begründung
Eine WLAN-Lösung im Bürgersaal Bonstetten ermöglicht den Gemeinderatsmitgliedern während den Gemeinderatsitzungen Informationen abzurufen und somit die Diskussionsqualität im Gemeinderat zu steigern. Außerdem wird die Attraktivität des Bürgersaals für Veranstaltungen durch das zusätzliche Angebot gesteigert und die Volkshochschule kann ihr Kursangebot aufgrund der Internetanbindung erweitern. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag wurde am 19.04.2022mit 5:7 Stimmen abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Gleich,
der Inzidenzwert an Corona-Neuinfektionen im Landkreis Augsburg liegt aktuell bei über 170, zusätzlich hat das Robert-Koch-Institut die Regelung zur häuslichen Absonderung (Quarantäne) geändert (siehe Anlage I).
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Tagesordnungspunkte:
2. Sanierungsmaßnahmen für die Abwasserkanäle 2021 3. Anlegen von Blühwiesen, Ökoflächen, und Grünflächen in Baugebieten 6. Berichte von 1. Verwaltungsgemeinschaftsversammlung 2. Schulverband Adelsried / Bonstetten 3. Abwasserzweckverband Adelsried / Bonstetten 7. Verschiedenes
der Gemeinderatsitzung am 19.04.2021 werden aufgrund der aktuellen Infektionslage abgesetzt und bei der nächsten Gemeinderatsitzung behandelt.
Begründung
Mit der Verkleinerung der Tagesordnung leistet der Gemeinderat Bonstetten einen wichtigen Beitrag zum besonderen Schutz der Risikogruppen und zur Eindämmung des Infektionsgeschehen. Außerdem wird der Gemeinderat seiner Vorbildfunktion gegenüber der Bevölkerung auch in Zeiten der Corona-Pandemie gerecht.
Mit freundlichen Grüßen Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
(Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html) Wann und wie lange muss man in Quarantäne? Eine Quarantäne (häusliche Absonderung) wird dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich (z.B. mit SARS-CoV-2) angesteckt hat und dadurch zu einer Verbreitung des Krankheitserregers beitragen könnte. Bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko und man wird als enge Kontaktperson eingestuft:
Enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (= Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
Gespräch mit dem Fall (unabhängig von dessen Dauer) ohne adäquaten Schutz (= Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske (außerhalb des Arbeitsschutzes) getragen wurde.
Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt im Einzelfall dem zuständigen Gesundheitsamt.
Das RKI empfiehlt für enge Kontaktpersonen eine häusliche Absonderung (Quarantäne) für 14 Tage – gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer zu dem Zeitpunkt infektiösen Person. Eine Testung der engen Kontaktpersonen dient der frühen Erkennung von asymptomatischen Infektionen.
Am vierzehnten Tag sollte vor Entlassung aus der Quarantäne ein Antigentest durchgeführt werden und die Aufhebung der Quarantäne nur im Fall eines negativen Testergebnisses und ohne Erkrankungssymptome erfolgen. Wenn Symptome/Krankheitszeichen während der Quarantäne auftreten, muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden und eine diagnostische Klärung erfolgen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag wurde am 19.04.2021mit 5:7 Stimmen abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Gleich,
der Gemeinderat Bonstetten wird in seiner Sitzung am 19. April 2021 über die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2021 beschließen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb zur vorgelegten Haushaltsatzung folgenden Änderungsantrag:
Die dem Gemeinderat vorgelegte Haushaltsatzung wird im Vermögenshaushalt (Einzelplan 3, Unterabschnitt 3700) um die Position Zuschuss für die Kath. Kirchenstiftung St. Stephan in Höhe von 10.000,00 € zum Austausch der Heizungsanlage ergänzt und schließt für das Haushaltsjahr 2021 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.107.800 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.002.350 €.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Grundsteuer B für sonstige Grundstücke und die Gewerbesteuer entsprechen jeweils 330 %.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2021 rückwirkend in Kraft.
Begründung
Die Kath. Kirchenstiftung St. Stephan unterstützt die Gemeinde Bonstetten seit Jahrzehnten beim Betrieb des örtlichen Kindergartens, deshalb sollte sich die Kommune bei der Finanzierung der Investition beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag wurde am 22.06.2022 mit 4:9 Stimmen abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Gleich,
um Besorgungen des täglichen Bedarfs zu erledigen sind viele Mitbürger auf das Auto angewiesen, da der nächste Supermarkt in der Nachbargemeinde Adelsried liegt.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
Der Gemeinderat Bonstetten beschließt die Errichtung eines Nahversorgungspavillion in Modulbauweise (siehe Bilder in der Anlage) in der Dorfmitte bestehend aus den folgenden Komponenten:
zwei Selbstbedienungsautomaten für regionale Produkte (z.B. Fleisch, Wurst, Eier, Milch, o.ä.),
einem Lagerraum und
einer Sitzbank
und legt das zugelassene Warenangebot fest. Änderungen des Warenangebotes sind nur mit der Zustimmung des Gemeinderates möglich.
Die Gemeinde Bonstetten vergibt die Beschickung der Automaten an regionale Gewerbetreibende / Erzeuger und erhält von den Betreibern im Gegenzug eine Umsatzpacht zur Refinanzierung der Investitions- und Unterhaltskosten. Gewerbetreibende / Erzeuger aus Bonstetten werden bei der Vergabe der Automaten vorrangig behandelt.
Die Verwaltung klärt mit möglichen Fördergebern (z.B. Städtebauförderung, Bayerisches Dorfentwicklungsprogramm, Leader, Teilnahme am Programm der Marktplatz der Generationen) die Förderfähigkeit der o.g. Maßnahme ab und informiert die örtlichen Gewerbetreibende / Erzeuger über das Projekt im Rahmen einer Infoveranstaltung. Die Rückmeldungen der Gewerbetreibende / Erzeuger sollen im Planungsprozess berücksichtigt werden.
Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2021 im Vermögenshaushalt im Einzelplan 7 (Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung) zu berücksichtigen.
Begründung:
Durch die Errichtung eines Nahversorgungspavillions in der Dorfmitte wird die Nahversorgung in Bonstetten erheblich verbessert und örtliche /regionale Erzeuger erhalten eine zusätzliche Möglichkeit ihre Produkte zu vermarkten. Außerdem können die Bewohner Bonstetten in fußläufiger Entfernung zusätzliche Dinge des täglichen Bedarfs erwerben und die Notwendigkeit, hierfür ein Auto nutzen zu müssen, entfällt. Aufgrund der Modulbauweise kann die Raumfläche – bei steigendem Flächenbedarf – mit wenig Aufwand erweitert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
zur aktuellen Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2021 schlagen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten die folgenden Ausgaben/Investitionen zur Aufnahme in den Haushalt der Gemeinde Bonstetten vor:
Online-Meetings haben viele Vorteile: kein Zeitverlust durch An- und Abreise, keine räumlichen Beschränkungen, leichtere Einbindung der Gesprächspartner und letztlich geringere Kosten. Für die erfolgreiche Durchführung der anstehenden Projekte sind kurzfristige und effiziente Abstimmungen zwingend notwendig.
2. Notstromaggregat für den Gerätewagens-Logistik (GW-L) der Feuerwehr Bonstetten
Das Notstromaggregat des Gerätewagens-Logistik (GW-L) entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen und muss ausgetauscht werden.
3. Fahrbahnbegrenzung Hohe Straße
4. Bushaltestellen Bahnhofstraße/Steinhalde
Mit Schreiben vom 01.12.2020 haben die Gemeinderäte der FWG Bonstetten zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und zur Erhöhung der Schulwegsicherheit die Errichtung einer Bushaltestelle im Bereich der Bahnhofstraße / Steinhalde beantragt.
5. Klärung der Rahmenbedingungen des Breitbandausbaus
Mit Schreiben vom 01.07.2020 haben die Gemeinderäte der FWG Bonstetten die Klärung der Rahmenbedingung des Breitbandausbaus (FTTH) beantragt. Hierbei sollen die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen der möglichen Ausbauvarianten begutachtet werden.
6. Planungskosten Ausbau Glasfaserversorgung
Im Kalenderjahr 2021 soll die Umsetzungsplanung für das Projekt Breitbandausbau Bonstetten (FFTH) beginnen.
Anlage 1.2. Verwaltungshaushalt
1. Übernahme der Jahresgebühr der aPager Pro App für Feuerwehrdienstleistende
Mit der Zusatzalarmierungsapp aPager Pro wird die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten durch zusätzliche Funktionalitäten verbessert. Die jährliche Servicegebühr pro Nutzer beträgt 4,49 €.
2. Zuweisung an die Pfarrei St. Stephan Bonstetten für den Austausch der Heizungsanlagen
Die Heizungsanlagen der Kirche und des Pfarrheims müssen gemäß der EnEV im Sommer 2021 ausgetauscht werden
3. Abschluss eines Rahmenvertrages Straßenbauarbeiten
Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Straßenbau soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von
3 Jahren abgeschlossen werden.
4. Abschluss eines Rahmenvertrages Kanalbauarbeiten
Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Kanalbau soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen werden.
5. Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes für die Abwasserbeseitigung
In der aktuellen Kalkulation der Abwasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 2.500,00 € enthalten, um den Gebührenzahler im nächsten Kalkulationszeitraum entlasten zu können sollen mögliche Einsparpotenziale ermittelt werden.
6. Fortbildung des Bauhofpersonals im Bereich der Wasserversorgung
Zur Vertiefung des bestehenden Fachwissens sollte jährlich eine Fortbildungsveranstaltung besucht werden z.B. „Einführungsseminar für das technische Personal der Wasserversorgungsanlagen“ der Bayer. Gemeindetag Kommunal.
7. Schaffung einer wohnortnahe Bargeldversorgung
Mit Schreiben vom 16.05.2020 haben die Gemeinderäte der FWG Bonstetten die Schaffung einer wohnortnahen Bargeldversorgung in Bonstetten beantragt.
8. Ansiedlung eines Wochenmarktes
Zur Verbesserung der Nahversorgung soll in Bonstetten ein Wochenmarkt angesiedelt werden.
9. Abschluss eines Rahmenvertrages Wasserversorgung
Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Wasserversorgung soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen werden
10. Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes für die Wasserversorgung
In der aktuellen Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 12.000,00 € enthalten. Um den Gebührenzahler im nächsten Kalkulationszeitraum entlasten zu können sollen mögliche Einsparpotenziale ermittelt werden.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag wurde am 25.01.2021mit 6:6 Stimmen abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Gleich,
das COVID-19 Virus bestimmt auch im Kalenderjahr 2021 des Zusammenleben in unserer Heimatgemeinde.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
Der Gemeinderat Bonstetten verständigt sich
gemäß der Nr. 2a den Handlungsempfehlungen (Aktenzeichen: B1-1414-11-17) des Bayerischen Staatsministeriums das Innern , für Sport und Integration vom 10.12.2020 (siehe Anlage) die Verkleinerung der Besetzung des Gemeinderates auf sechs Gemeinderatsmitglieder sollte der Inzidenzwert an Corona-Neuinfektionen im Landkreis Augsburg den Wert 150 überschreiten.
Begründung:
Mit der Verkleinerung der Besetzung des Gemeinderates leistet der Gemeinderat Bonstetten einen wichtigen Beitrag zum besonderen Schutz der Risikogruppen und zur Eindämmung des Infektionsgeschehen. Außerdem wird der Gemeinderat seiner Vorbildfunktion gegenüber der Bevölkerung auch in Zeiten der Corona-Pandemie gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
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