Anfrage vom 18.07.2022: Grundstückssuche – regionale Einkaufsmöglichkeit

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Nachfrage nach regionalen Erzeugnissen und Waren steigt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Gemeindeordnung des Gemeinderates Bonstetten:

  1. Hat die Gemeinde Bonstetten eine Grundstücksanfrage zur Schaffung einer regionalen Einkaufsmöglichkeit (Verkaufsbox) vorliegen?

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 14.07.2022 zur Geschäftsordnung: Änderung der Tagesordnung am 18.07.2022

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Bundesregierung empfiehlt Unternehmen der kritischen Infrastruktur aufgrund einer möglichen Gaskrise die Anschaffung von Notstromaggregaten.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Tagesordnung der Gemeinderatsitzung am 18.07.2022 wird aufgrund der Dringlichkeit gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates um den Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten „Anschaffung eines Notstromaggregates für die Trinkwasserversorgung Bonstetten“ vom 07.07.2022 ergänzt.

Begründung:

Die Wahrscheinlichkeit einer längeren Unterbrechung der Stromversorgung ist aufgrund der Gaskrise erheblich angestiegen. Deshalb sollte die anstehende Sommerpause für die Planung der Anschaffung genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Anfrage vom 11.07.2022: Betriebskosten (Ist) Abwasserbeseitigung 2021

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

in der Kalkulation der Schmutzwassergebühr für den Zeitraum 2021 – 2024  wurde für das Kalenderjahr 2021 mit Betriebskosten der Abwasserbeseitigung in Höhe von 169.100,00 €  geplant.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Gemeindeordnung des Gemeinderates Bonstetten:

  1. Wie hoch waren die  Betriebskosten (Ist) der Abwasserbeseitigung im Kalenderjahr 2021?
  2. Welche Betriebskosten (Ist) sind im Bereich der Abwasserbeseitigung im Kalenderjahr 2022 bis zum 30.06.2022 aufgelaufen?
  3. Zu welchem Ergebnis  kam die Nachkalkulation der Schmutzwassergebühr für das Kalenderjahr 2021?
  4. Welchen Auswirkungen hat das Ergebnis der Gebührennachschau für das Kalenderjahr 2021 auf die Sanierungsmaßnahmen der Abwasserbeseitigung  im verbleibendem Gebührenzeitraum 2022 – 2024?

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Anfrage vom 11.07.2022: Betriebskosten (Ist) Wasserversorgung 2021

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

in der Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr für den Zeitraum 2021 – 2024  wurde für das Kalenderjahr 2021 mit Betriebskosten der Abwasserbeseitigung in Höhe von 80.000,00 € geplant.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Gemeindeordnung des Gemeinderates Bonstetten:

  1. Wie hoch waren die  Betriebskosten (Ist) der Wasserversorgung im Kalenderjahr 2021?
  2. Welche Betriebskosten (Ist) sind im Bereich der Wasserversorgung im Kalenderjahr 2022 bis zum 30.06.2022 aufgelaufen?
  3. Zu welchem Ergebnis  kam die Nachkalkulation der Wasserverbrauchsgebühr für das Kalenderjahr 2021?
  4. Welchen Auswirkungen hat das Ergebnis der Gebührennachschau für das Kalenderjahr 2021 auf die Sanierungsmaßnahmen der Wasserversorgung  im verbleibendem Gebührenzeitraum 2022 – 2024?

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 07.07.2022: Anschaffung eines Notstromaggregates für die Trinkwasserversorgung Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde in der Sitzung am 18.07.2022 mit 11:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Bundesregierung empfiehlt Unternehmen der kritischen Infrastruktur aufgrund einer möglichen Gaskrise die Anschaffung von Notstromaggregaten. Auch das Landesamt für Umwelt empfiehlt bei seiner Veröffentlichung zur Mindestausstattung von kleinen und mittleren Wasserversorgungsunternehmen die Vorhaltung eines Notstromaggregates (siehe Merkblatt Nr. 1.3/2 Eigenüberwachung von Wasserversorgungsanlagen; technische Mindestausstattung von Wasserversorgungsanlagen; Stand 09/2000).

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beschafft für die Trinkwasserversorgung ein Notstromaggregat
  2. Die Verwaltung klärt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die Rahmenbedingungen (z.B. technische Vorrausetzung, benötigte Leistung, benötigtes Zubehör etc.) für die Anschaffung unter Berücksichtigung der Hinweise für die Sicherheit für die Trinkwasserversorgung (Teil 1: Risikoanalyse Punkt 6.6.1 Stromversorgung + Teil 2: Notfall-vorsorgeplanung Punkt 6.6. Notstromaggregate) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz (BBK) ab und erarbeitet einen Vergabevorschlag.
  3. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann durch Umschichtungen im Vermögenshaushalt erfolgen, da verschiedene bereits geplante Ausgaben nicht anfallen werden.

Begründung:

Durch die Anschaffung eines Notstromaggregats wird die Versorgung der Bürger mit Trinkwasser auch bei einer längeren Unterbrechung der Stromversorgung  sichergestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 17.05.2022: Kostentragung kommunales Sturzflut-Risikomanagement

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten hat in seiner Sitzung am 25.04.2022 die Förderantragstellung für das Fördervorhaben „Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement gemäß Nr. 2.1.6 RZWas 2021“ beschlossen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten des kommunale Sturzflut-Risikomanagements erfolgt abweichend von der am 28.03.2022 beschlossen Haushaltssatzung 2022 aus Mitteln des Einzelplanes 6 (Bau- und Wohnungswesen, Verkehr, Unterabschnitt 6900 Wasserläufe, Wasserbau).

Begründung

Die im Fachvortrag der Firma Spekter GmbH (TOP 3; Gemeinderatsitzung 25.04.2022) vorgestellte Konzeptermittlung hat nur einen sehr geringen Bezug zur kommunalen Abwasserbeseitigung und dient vorrangig der Erstellung einer Starkregen-Gefahrenkarte bzw. dem Aufbau eines Starkregen-Frühwarnsystems. Eine Umlage der anfallenden Kosten auf die Gebührenzahler der Abwasserbeseitigung ist deshalb nicht verursachungsgerecht.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 27.03.2022: Änderungsantrag zur Haushaltsatzung 2022

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten wird in seiner Sitzung am 28.03.2022 über die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2022 beschließen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb zur vorgelegten Haushaltsatzung folgenden Änderungsantrag:

Die dem Gemeinderat vorgelegte Haushaltsatzung wird im Vermögenshaushalt um die Investitionsposition Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens St. Stephan in Höhe von 40.000,00 € ergänzt und schließt für das Haushaltsjahr 2022 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.250.250 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.809.900 €.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Grundsteuer B für sonstige Grundstücke und die Gewerbesteuer entsprechen jeweils 330 %.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2022 rückwirkend in Kraft.

Begründung

Mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens St. Stephan leistet die Gemeinde Bonstetten einen wichtigen Beitrag zum regionalen Kilmaschutz und zur Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen in der Energieversorgung.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz und Daniel Schmid

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Antrag vom 13.12.2021: Investitionen / Ausgaben für den Haushalt der Gemeinde Bonstetten 2022

Sehr geehrter Herr Gleich,
zur aktuellen Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2022 schlagen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten die folgenden Ausgaben/Investitionen zur Aufnahme in den Haushalt der Gemeinde Bonstetten vor:

Vermögenshaushalt:

UnterabschnittMaßnahmeAnsatz 2022
1Einrichtungen für die Verwaltung (0600)Softwarelizenzen Online-Meeting-Plattform2.000,00 €
2Brandschutz (1300)Ersatzbeschaffung LF 8/6 (Planungskosten)4.000,00 €
3Brandschutz (1300)Systemtrenner2.500,00 €
4Gemeindestraßen (6300)Fahrbahnbegrenzung Hohe Straße3.500,00 €
5Sonst. Erholungseinr. (5900)Fitnessinsel im Dorfpark10.000,00 €
6Gemeindestraßen (6300)Fahrradabstellplätze Bushaltestellen5.000,00 €
7Bauhof (7710)E-Transporter + Ladeinfrastruktur25.000,00 €
8Bauhof (7710)Anschaffung eines Hochgrasmähers (Traktor)5.000,00 €
9GlasfaserversorgungPlanungskosten Ausbau Glasfaserversorgung30.000,00 €
10GlasfaserversorgungTiefbauarbeiten Glasfaserversorgung50.000,00 €
11Wertstoffhof (7200)Standortsuche Wertstoffhof5.000,00 €
12Abwasserbeseitigung (7000)Energieeinsparmaßnahmen75.000,00 €
13Wasserversorgung (8150)Energieeinsparmaßnahmen25.000,00 €
14Wasserversorgung (8150)Notstromversorgung8.000,00 €
15Gemeinschaftshäuser (7640)Contracting-Orientierungsberatung Neubau Ortsmitte3.000,00 €
16StromerzeugungsanlagenPhotovoltaikanlage Kindergarten St. Stephan40.000,00 €
17Gemeindestraßen (6300)Verbesserung Radweganschluss30.000,00 €
18Sonst. Erholungseinr. (5900)Ladeinfrastruktur für E-Bikes im Dorfpark5.000,00 €
19Gemeinschaftshäuser (7640)Planungskosten15.000,00 €
20Gemeinschaftshäuser (7640)Grunderwerb + Verlegung Trafostation50.000,00 €

Summe: 393.000,00 €

Verwaltungshaushalt

Unterabschnitt Maßnahme Ansatz 2022
1Brandschutz (1300)Anpassung der Kommandantenentschädigung1.200,00 €
2Tageseinrichtung f. Kinder (4640)Kostenfreie musikalische Früherziehung im Kindergarten3.000,00 €
3Tageseinrichtung f. Kinder (4640)Verlängerung der Kindergartenöffnungszeiten25.000,00 €
4Hauptverwaltung (0200)Bürgerhaushalt10.000,00 €
5Naturschutz (3610)Photovoltaik-Bündelaktion2.500,00 €
6Einricht. der Jugendarbeit (4601)Einstieg in die gemeindliche Jugendsozialarbeit15.000,00 €
7Gemeindestraßen (6300)Rahmenvertrag Straßenbau (Laufzeit: 5 Jahre)15.000,00 €
8Abwasserbeseitigung (7000)Rahmenvertrag Kanalbauarbeiten (Laufzeit: 5 Jahre)10.000,00 €
9Abwasserbeseitigung (7000)Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes2.000,00 €
10Sonstige Wirtschaftsförderung (7910)Ansiedlung eines Wochenmarktes500,00 €
11Wasserversorgung (8150)Rahmenvertrag Wasserversorgung (Laufzeit: 5 Jahre)15.000,00 €
12Wasserversorgung (8150)Aufstellung eines Notstromkonzeptes2.000,00 €
13Wasserversorgung (8150)Neuberechnung Herstellungsbeiträge Wasser2.500,00 €
14Wasserversorgung (8150)Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes2.000,00 €
15LiegenschaftenPhotovoltaik-Potenzialermittlung1.000,00 €

Summe: 106.700,00 €

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid


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Anlage 1.1. Vermögenshaushalt

  1. Softwarelizenzen Online-Meeting-Plattform

Online-Meetings haben viele Vorteile: kein Zeitverlust durch An- und Abreise, keine räumlichen Beschränkungen, leichtere Einbindung der Gesprächspartner und letztlich geringere Kosten. Für die erfolgreiche Durchführung der anstehenden Projekte sind kurzfristige und effiziente Abstimmungen zwingend notwendig.

  1. Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeugs (LF 8/6) der Feuerwehr Bonstetten

Die Ausfalltage des 1994 beschafften Löschgruppenfahrzeugs (LF 8/6) steigen die letzten Jahre stetig an. Lieferzeit für ein Feuerwehrfahrzeug kann bis zu 2 Jahre betragen, deshalb sollte 2022 mit der Planung der Ersatzbeschaffung begonnen werden.

  1. Systemtrenner für die Feuerwehr Bonstetten

Systemtrenner sichern Standrohren oder Hydranten gegen Rückdrücken von Löschwasser in das Trinkwasserleitungsnetz ab und reduzieren somit das Risiko einer Trinkwassersverunreinigung.

  1. Fahrbahnbegrenzung Hohe Straße

Ausstattung der Gefahrenstelle Hohe Straße mit einer Fahrbahnbegrenzung, die alte Begrenzung wurde inzwischen abgebaut.

  1. Fitnessinseln

Die bestehenden Rundwanderwege (Geologischer Lehrpfad und Landart) sollen durch verschiedene Outdoorfitnessgeräte für Jung und Alt ergänzt werden. Alternativ könnte im Dorfpark eine Fitnessinsel entstehen.

  1. Fahrradabstellplätze Bushaltestellen

Durch Schaffung von Fahrradabstellplätzen an den Bushaltestellen soll die Attraktivität der Angebote des öffentlichen Nahverkehrs gesteigert werden.

  1. Anschaffung eines gebrauchten E-Transporter (inkl. Ladeinfrastruktur)

Zur Entlastung des Fuhrparks und zur Verbesserung der Umweltbilanz sollte ein E-Transporter angeschafft werden.

  1. Anschaffung eines Hochgrasmähers (Traktor)

Mit der Anschaffung eines Hochgrasmähers können die gemeindliche Grünlagen und Blühwiesen effizienter bewirtschaftet werden.

  1. Planungskosten Ausbau Glasfaserversorgung

Im Kalenderjahr 2022 soll die Umsetzungsplanung für das Projekt Breitbandausbau Bonstetten (FFTH) beginnen.

  1. Tiefbau Glasfaserversorgung

Nach Ausschreibung und Planung sollten die Tiefbaumaßnahmen Ende 2022 starten.

  1. Standortsuche Wertstoffhoff

Zur Steigerung der Nutzerfreundlichkeit (z.B. bessere Parkmöglichkeiten; Sortimentserweiterung) und Verbesserung des Betriebsablauf sollte der örtliche Wertstoffhoff verlegt werden.

  1. Energieeinsparmaßnahmen Abwasserbeseitigung

Technische und bauliche Maßnahmen des Energieeinsparkonzepts (z.B. Einbau neuer Pumpen, Errichtung einer Photovoltaikanlage, Einbau eines Stromspeichers etc.). Zusätzlich sollte zur Reduzierung der Stromkosten auf dem Gelände der Verbandskläranlage eine Photovoltaikanlage errichtet werden.

  1. Energieeinsparmaßnahmen Wasserversorgung

Technische und bauliche Maßnahmen des Energieeinsparkonzepts (z.B. Einbau neuer Pumpen, Errichtung einer Photovoltaikanlage, Einbau eines Stromspeichers etc.).

  1. Notstromversorgung Wasserversorgung

Technische und bauliche Maßnahmen des Notstromkonzepts der Wasserversorgung (z.B. Anpassung der Stromverteilung)

  1. Contracting-Orientierungsberatung Neubau Ortsmitte

Eine Contracting-Orientierungsberatung identifiziert und erschließt mögliche Energieeinsparpotenziale einer Zusammenarbeit mit einem Energiedienstleister im Bereich der Gebäudetechnik. Der Energiedienstleister tätigt in den meisten Fällen auch die Investitionen. Der Fördersatz der Maßnahme beträgt ca. 80 %.

  1. Photovoltaikanlage Kindergarten St. Stephan

Die bereits vom Gemeinderat beschlossene Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens sollte im Kalenderjahr 2022 realisiert werden.

  1. Verbesserung Radwegeanschluss (Regenrückhaltebecken)

Die Anbindung an den Weldenbahn-Radweg am Regenrückhaltebecken enthält mehrere Gefahrenstellen (u.a. unbefestigter Untergrund, Engstellen, Schlaglöcher). Durch den Ausbau der Radweganbindung soll die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert werden.

  1. Ladeinfrastruktur für E-Bikes im Dorfpark

Zur Förderung der Attraktivität des Radverkehrs sollte auf dem Gelände des Dorfparks eine Ladeinfrastruktur für E-Bikes geschaffen werden.

  1. Planungskosten Gemeinschaftshäuser
  1. Grunderwerb + Verlegung Trafostation

Zur Flächenoptimierung im Bereich der Ortsmitte sollte das Grundstück der Trafostation Nr. 390 erworben werden und anschließend die Trafostation verlegt werden.

Anlage 1.2. Verwaltungshaushalt

  1. Anpassung der Kommandantenentschädigung

Die Anforderung an die Leitung einer Feuerwehr haben die letzten Jahre stark zugenommen, deshalb sollte die Aufwandsentschädigung angehoben werden.

  1. Kostenfreie musikalische Früherziehung im Kindergarten St. Stephan

Einführung einer kostenfreien musikalische Früherziehung während der Kindergartenzeit im Kindergarten St. Stephan in Kooperation mit der Musikschule im Holzwinkel.

  1. Verlängerung der Kindergartenöffnungszeiten

In der aktuellen Elternbefragung (Juni 2021) des Kindergartens St. Stephan wurde der Bedarf nach längeren Öffnungszeiten gemeldet. Zum Start des neuen Kindergartenjahrs im September sollten die Öffnungszeiten bedarfsgerecht angepasst werden.

  1. Einrichtung eines Bürgerhaushaltes

Bürgerhaushalte stärken die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimatgemeinde und erhöhen das bürgerliche Engagement durch mehr Beteiligung und tatsächlichen Gestaltungsspielraum.

  1. Photovoltaik-Bündelaktion für die Einwohner

Eine Bündelaktion für Photovoltaik bietet fachkundige, unabhängige Beratung und Sicherheit bei der Umsetzung. Zusätzlich können die Kosten gesenkt werden

  1. Einstieg in die gemeindliche Jugendsozialarbeit

Die gemeindliche Jugendarbeit soll durch den Einsatz eines Sozialarbeiters ausgebaut und verbessert werden.

  1. Abschluss eines Rahmenvertrages Straßenbauarbeiten

Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Straßenbau soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von

5 Jahren abgeschlossen werden. Durch eine gemeinsame Ausschreibung mit den Nachbargemeinden könnten zusätzliche Einsparungspotenziale gehoben werden.

  1. Abschluss eines Rahmenvertrages Kanalbauarbeiten

Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Kanalbau soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von

5 Jahren abgeschlossen werden. Durch eine gemeinsame Ausschreibung mit den Nachbargemeinden könnten zusätzliche Einsparungspotenziale gehoben werden.

  1. Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes für die Abwasserbeseitigung

In der aktuellen Kalkulation der Abwasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 2.500,00 € enthalten, um den Gebührenzahler im nächsten Kalkulationszeitraum entlasten zu können sollen mögliche Einsparpotenziale ermittelt werden.

  1. Ansiedlung eines Wochenmarktes

Zur Verbesserung der Nahversorgung soll in Bonstetten ein Wochenmarkt angesiedelt werden.

  1. Abschluss eines Rahmenvertrages Wasserversorgung

Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Wasserversorgung soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen werden. Durch eine gemeinsame Ausschreibung mit den Nachbargemeinden könnten zusätzliche Einsparungspotenziale gehoben werden.

  1. Aufstellung eines Notstromkonzeptes

Die Versorgungsicherheit der Wasserversorgung soll durch die Aufstellung eines Notstromkonzept gesteigert werden.

  1. Neuberechnung Herstellungsbeiträge Wasser

Die letzte Anpassung der Herstellungsbeiträge erfolgte im Jahr 2013. Eine Anpassung der Beiträge könnten den Gebührenzahler bei der nächsten Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren entlasten.

  1. Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes für die Wasserversorgung

In der aktuellen Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 12.000,00 € enthalten. Um den Gebührenzahler im nächsten Kalkulationszeitraum entlasten zu können sollen mögliche Einsparpotenziale

  1. Photovoltaik-Potenzialermittlung

Für alle gemeindlichen Liegenschaften sollte das Potenzial der Photovoltaik ermittelt werden.

Antrag vom 10.12.2021: Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (Gewährung von Gutscheinen)

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 7.03.2022 mit 4:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Einschränkungen der Corona Pandemie hatten auch große Auswirkungen auf den Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten. Die Übungen fanden nur in festen Kleingruppen statt und die halbjährlichen Einladungen der Gemeinde an den Abschlussübungen zur Brotzeit mussten leider ausfallen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten gewährt als Anerkennung für die ehrenamtliche Tätigkeit während der Corona Pandemie jedem aktiven Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten einen Gutschein vom Bräustüble Bonstetten in Höhe von 20,00 €. Die Ausgabe der Gutscheine soll von den Führungskräften der aktiven Wehr übernommen werden.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln der Haushaltstelle 65800 Geschäftsausgaben sonstige Geschäftsausgaben im Verwaltungshaushalt des Einzelplanes 1 erfolgen.

Begründung

Durch die Gewährung von Gutscheinen honoriert die Gemeinde Bonstetten das ehrenamtliche Engagement der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten und unterstützt die Leitung der Feuerwehr bei der Steigerung der Mitarbeitermotivation.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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