Antrag zur Geschäftsordnung: Änderung der Tagesordnung am 19.04.2021

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 19.04.2022 mit 5:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Inzidenzwert an Corona-Neuinfektionen im Landkreis Augsburg liegt aktuell bei über 170, zusätzlich hat das Robert-Koch-Institut die Regelung zur häuslichen Absonderung (Quarantäne) geändert (siehe Anlage I).

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

  1. Die Tagesordnungspunkte:

    2. Sanierungsmaßnahmen für die Abwasserkanäle 2021
    3. Anlegen von Blühwiesen, Ökoflächen, und Grünflächen in Baugebieten
    6. Berichte von
    1. Verwaltungsgemeinschaftsversammlung
    2. Schulverband Adelsried / Bonstetten
    3. Abwasserzweckverband Adelsried / Bonstetten
    7. Verschiedenes

der Gemeinderatsitzung am 19.04.2021 werden aufgrund der aktuellen Infektionslage abgesetzt und bei der nächsten Gemeinderatsitzung behandelt.

Begründung

Mit der Verkleinerung der Tagesordnung leistet der Gemeinderat Bonstetten einen wichtigen Beitrag zum besonderen Schutz der Risikogruppen und zur Eindämmung des Infektionsgeschehen. Außerdem wird der Gemeinderat seiner Vorbildfunktion ge­genüber der Bevölkerung auch in Zeiten der Corona-Pandemie gerecht.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Anlage I

(Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html)
Wann und wie lange muss man in Quarantäne?
Eine Quarantäne (häusliche Absonderung) wird dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich (z.B. mit SARS-CoV-2) angesteckt hat und dadurch zu einer Verbreitung des Krankheitserregers beitragen könnte. Bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko und man wird als enge Kontaktperson eingestuft:

  1. Enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (= Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
  2. Gespräch mit dem Fall (unabhängig von dessen Dauer) ohne adäquaten Schutz (= Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
  3. Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske (außerhalb des Arbeitsschutzes) getragen wurde.

Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt im Einzelfall dem zuständigen Gesundheitsamt.

Das RKI empfiehlt für enge Kontaktpersonen eine häusliche Absonderung (Quarantäne) für 14 Tage – gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer zu dem Zeitpunkt infektiösen Person. Eine Testung der engen Kontaktpersonen dient der frühen Erkennung von asymptomatischen Infektionen.

Am vierzehnten Tag sollte vor Entlassung aus der Quarantäne ein Antigentest durchgeführt werden und die Aufhebung der Quarantäne nur im Fall eines negativen Testergebnisses und ohne Erkrankungssymptome erfolgen. Wenn Symptome/Krankheitszeichen während der Quarantäne auftreten, muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden und eine diagnostische Klärung erfolgen.

Für weitere Informationen siehe auch RKI-Empfehlungen zum Management von Kontaktpersonen.

Stand: 01.04.2021

29 – 365 – 4

Die Lösung unseres kleinen Rätsels:

29 = Anträge / Ideen

365 = 1 Jahr nach der konstituierenden Sitzung

4 = Gemeinderatsmitglieder der Freien Wählergemeinschaft

Es wurden 29 Anträge / Ideen innerhalb der letzten 365 Tage (01.05.2020 – 01.05.2021) von den 4 Gemeinderatsmitgliedern der Freien Wählergemeinschaft für Sie eingebracht.

Gerne bleiben wir für Sie auch weiterhin so aktiv. Unsere Homepage befindet sich immer auf dem neuesten Stand. Dort können Sie sich auch weiterhin über Aktuelles aus dem Gemeinderat informieren.

Ideen, Wünsche und Anregungen Ihrerseits sind bei uns jederzeit willkommen.

Sprechen Sie uns an!

Ihre Vertreter im Gemeinderat

Antrag vom 19.04.2021: Änderungsantrag zur Haushaltssatzung

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 19.04.2021 mit 5:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten wird in seiner Sitzung am 19. April 2021 über die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2021 beschließen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb zur vorgelegten Haushaltsatzung folgenden Änderungsantrag:

Die dem Gemeinderat vorgelegte Haushaltsatzung wird im Vermögenshaushalt (Einzelplan 3, Unterabschnitt 3700) um die Position Zuschuss für die Kath. Kirchenstiftung St. Stephan in Höhe von 10.000,00 € zum Austausch der Heizungsanlage ergänzt und schließt für das Haushaltsjahr 2021 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.107.800 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.002.350 €.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Grundsteuer B für sonstige Grundstücke und die Gewerbesteuer entsprechen jeweils 330 %.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2021 rückwirkend in Kraft.

Begründung

Die Kath. Kirchenstiftung St. Stephan unterstützt die Gemeinde Bonstetten seit Jahrzehnten beim Betrieb des örtlichen Kindergartens, deshalb sollte sich die Kommune bei der Finanzierung der Investition beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Termine 2021

Liebe Mitglieder der Freien Wähler Gemeinschaft Bonstetten,
liebe Bonstetterinnen und Bonstetter,

für das Kalenderjahr 2021 plant die FWG Bonstetten vorbehaltlich der Infektionslage die folgenden Veranstaltungen:

Datum:           Beginn:           Veranstaltung:
08.07.2021      19.30 Uhr        Bürgerforum (Open-Air)
05.09.2021      10:30 Uhr        Bürgerfrühschoppen
21.10.2021      19.30 Uhr        Bürgerforum
18.11.2021      19:30 Uhr        Jahreshauptversammlung

Der Veranstaltungsort der jeweiligen Veranstaltung wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Änderungen vorbehalten!

Wir freuen uns Sie bei unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen!

Für Ihre Anregungen und Anliegen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.

Aktuelle Informationen über unserer Arbeit im Gemeinderat finden Sie unter www.fwg-bonstetten.de

Bleiben Sie gesund!

Für die Freie Wähler Gemeinschaft Bonstetten

Ihre Gemeinderäte

Vorschlag vom 10.01.2021: Investitionen / Ausgaben für den Haushalt der Gemeinde Bonstetten 2021

Sehr geehrter Herr Gleich,

zur aktuellen Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2021 schlagen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten die folgenden Ausgaben/Investitionen zur Aufnahme in den Haushalt der Gemeinde Bonstetten vor:

Vermögenshaushalt:

Nr.UnterabschnittMaßnahmeAnsatz 2021
1.Einrichtungen für die Verwaltung (0600)Softwarelizenzen Online-Meeting-Plattform2.000,00 €
2.Brandschutz (1300)Notstromaggregat GW-L12.000,00 €
3.Gemeindestraßen (6300)Fahrbahnbegrenzung Hohe Straße3.500,00 €
4.Gemeindestraßen (6300)Bushaltestellen Bahnhofstraße/Steinhalde100.000,00 €
5.GlasfaserversorgungKlärung Rahmenbedingungen Breitbandausbau3.000,00 €
6.GlasfaserversorgungPlanungskosten Ausbau Glasfaserversorgung15.000,00 €
135.500,00 €

Verwaltungshaushalt

Nr.UnterabschnittMaßnahmeAnsatz 2021
1.Brandschutz (1300)Übernahme Apager-App. Jahresgebühr250,00 €
2.Kirchen (3700)Zuweisung Pfarrei St. Stephan Heizungsanlagen10.000,00 €
3.Gemeindestraßen (6300)Rahmenvertrag Straßenbau (Laufzeit: 3 Jahre)15.000,00 €
4.Abwasserbeseitigung (7000)Rahmenvertrag Kanalbauarbeiten (Laufzeit: 3 Jahre)10.000,00 €
5.Abwasserbeseitigung (7000)Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes2.000,00 €
6.Bauhof (7710)Fortbildung im Bereich Wasserversorgung2.500,00 €
7.Sonstige Wirtschaftsförderung (7910)Wohnortnahe Bargeldversorgung1.000,00 €
8.Sonstige Wirtschaftsförderung (7910)Ansiedlung eines Wochenmarktes500,00 €
9.Wasserversorgung (8150)Rahmenvertrag Wasserversorgung (Laufzeit: 3 Jahre)10.000,00 €
10.Wasserversorgung (8150)Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes2.000,00 €
53.250,00 €

Anlage 1.1.  Vermögenshaushalt

1. Softwarelizenzen  Online-Meeting-Plattform

Online-Meetings haben viele Vorteile: kein Zeitverlust durch An- und Abreise, keine räumlichen Beschränkungen, leichtere Einbindung der Gesprächspartner und letztlich geringere Kosten. Für die erfolgreiche Durchführung der anstehenden Projekte sind kurzfristige und effiziente Abstimmungen zwingend notwendig.

2. Notstromaggregat  für den Gerätewagens-Logistik (GW-L) der Feuerwehr Bonstetten

 Das Notstromaggregat des Gerätewagens-Logistik (GW-L) entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen und muss ausgetauscht werden.

3. Fahrbahnbegrenzung Hohe Straße

4. Bushaltestellen Bahnhofstraße/Steinhalde

Mit Schreiben vom 01.12.2020  haben die Gemeinderäte der FWG Bonstetten zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und zur Erhöhung der Schulwegsicherheit die Errichtung einer Bushaltestelle im Bereich der Bahnhofstraße / Steinhalde beantragt.

5. Klärung der Rahmenbedingungen des Breitbandausbaus

Mit Schreiben vom 01.07.2020 haben die Gemeinderäte der FWG Bonstetten die Klärung der Rahmenbedingung des Breitbandausbaus (FTTH) beantragt. Hierbei sollen die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen der möglichen Ausbauvarianten begutachtet werden.

6. Planungskosten Ausbau Glasfaserversorgung

Im Kalenderjahr 2021 soll die Umsetzungsplanung für das Projekt Breitbandausbau Bonstetten (FFTH) beginnen.

Anlage 1.2. Verwaltungshaushalt

1. Übernahme der Jahresgebühr der aPager Pro App für Feuerwehrdienstleistende

Mit der Zusatzalarmierungsapp aPager Pro wird die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten durch zusätzliche            Funktionalitäten verbessert. Die jährliche Servicegebühr pro Nutzer beträgt 4,49 €.

2. Zuweisung an die Pfarrei St. Stephan Bonstetten für den Austausch der Heizungsanlagen

Die Heizungsanlagen der Kirche und des Pfarrheims müssen gemäß der EnEV im Sommer 2021 ausgetauscht werden

3. Abschluss eines Rahmenvertrages Straßenbauarbeiten

 Für die  Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Straßenbau soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit  von

3 Jahren abgeschlossen werden.

4. Abschluss eines Rahmenvertrages Kanalbauarbeiten

 Für die  Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Kanalbau soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit  von 3 Jahren abgeschlossen werden.

5. Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes für die Abwasserbeseitigung

In der aktuellen Kalkulation der Abwasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 2.500,00 € enthalten, um den Gebührenzahler im nächsten Kalkulationszeitraum entlasten zu können sollen mögliche Einsparpotenziale ermittelt werden.

6. Fortbildung des Bauhofpersonals im Bereich der Wasserversorgung

Zur Vertiefung des bestehenden Fachwissens sollte jährlich eine Fortbildungsveranstaltung besucht werden z.B. „Einführungsseminar für das technische Personal der Wasserversorgungsanlagen“ der Bayer. Gemeindetag Kommunal.

7. Schaffung einer wohnortnahe Bargeldversorgung

Mit Schreiben vom 16.05.2020 haben die Gemeinderäte der FWG Bonstetten die Schaffung einer wohnortnahen Bargeldversorgung in Bonstetten beantragt.

8. Ansiedlung eines Wochenmarktes

 Zur Verbesserung der Nahversorgung soll in Bonstetten ein Wochenmarkt angesiedelt werden.

9. Abschluss eines Rahmenvertrages Wasserversorgung

Für die  Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Wasserversorgung soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen werden

10. Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes für die Wasserversorgung

In der aktuellen Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 12.000,00 € enthalten. Um den Gebührenzahler im nächsten Kalkulationszeitraum entlasten zu können sollen mögliche Einsparpotenziale ermittelt werden.


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Antrag vom 19.01.2021: Aufstellung eines Energieeinsparkonzepts / Energieaudits für die Wasser- und Abwasserversorgung Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde am 26.10.2021 übernommen und vertagt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

in der aktuellen Kalkulation der Wasser-/Abwasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 14.500,00 €  enthalten. Insgesamt betragen die Kosten für Betriebsstrom im Kalkulationszeitraum 2021 – 2024 rund 58.000,00 €.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Der Gemeinderat Bonstetten beschließt die Aufstellung eines Energieeinsparkonzepts / Energieaudits für die gemeindliche Wasser- /Abwasserversorgung mit den Prüfungsschwerpunkten/ -inhalten:
  • Effizienzsteigerung
  • Energieeinsparung
  • Einsatzmöglichkeit von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien
  • Grundlagenermittlung für anstehende bzw. geplante Investitionsentscheidungen

Zur Erhöhung der Potenziale der Anlagen zur Stromeigennutzung sollte in die Untersuchung auch die gemeindliche Liegenschaft auf dem Stauffersberg (ehemaliges US-Gelände) einbezogen werden.

  • Die Verwaltung wird beauftragt im Abwasserzweckverband Adelsried-Bonstetten die Erstellungen eines Energieeinsparkonzepts / Energieaudits für die Verbandskläranlage zu beantragen.
  • Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2021 im Verwaltungshaushalt in Einzelplänen 7 (Abschnitt: 7000 Abwasserbeseitigung) und  8 (Abschnitt: 8150 Wasserversorgung) zu berücksichtigen. Zusätzlich kann der För­derantrag (Bayern Innovativ) zum integrierten energetischen Quartierskonzept um den Baustein Wasserversorgung erweitert werden. Der Freistaat Bayern fördert Energieeinsparkonzepte mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.  Alternativ bestehen die Förderprogramme beim  Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Energieaudit  gem. DIN EN 16247) und beim Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH  (Kommunalrichtlinie). Hier beträgt die Förderung bis zu 80 % bzw. 60 % der förderfähigen Kosten.

Begründung:

Durch die Aufstellung eines Energieeinsparkonzepts werden die Einsparpotenziale im Bereich der gemeindlichen Wasser- und Ab­wasserversorgung offengelegt und durch Realisierung der Einsparungen können die Gebührenzahler der Gemeinde Bonstetten deutlich  entlastet werden. Der Gemeinderat erhält eine wichtige Entscheidungshilfe für die Beratung und Abstimmung über  zukünftige Investitionen im Bereich der Wasser-/Abwasserversorgung.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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2020 – Ein Jahr voller Herausforderungen

Liebe Bonstetterinnen und Bonstetter,

ein außergewöhnliches Jahr voller Herausforderungen, Ängste und Hoffnungen geht zu Ende.

Die Freie Wählergemeinschaft Bonstetten möchte sich nochmals bei allen Unterstützern für das entgegengebrachte Vertrauen bei der Kommunalwahl 2020 bedanken.

Dank Ihrer Entscheidung konnten wir einen weiteren Sitz im Gemeinderat erlangen.

Wir haben die letzten Monate genutzt, um unseren Zielen durch etliche Anträge im Gemeinderat Nachdruck zu verleihen. Eine Aufstellung mit Sachstand finden Sie unten aufgeführt. Für Ihre Wünsche, Anregungen oder Kritik sind wir stets offen. Mit Tatendrang werden wir auch ins neue Jahr gehen.

Die Freie Wählergemeinschaft Bonstetten
wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest
und für das Jahr 2021 viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.

Ihre Vertreter im Gemeinderat
Werner Halank Petra Zinnert-Fassl Hannes Merz Daniel Schmid


Geänderte Tagesordnung Gemeinderatssitzung 30.11.2020

Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2020 wurde kurzfristig geändert und ist in dieser Form nicht im Holzwinkel erschienen. Wir möchten die Möglichkeit nutzen, die Bürger über unser Homepage auf dem Laufenden zu halten.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

  1. Bürgerfrageviertelstunde
  2. Genehmigung der Niederschrift der 12. Gemeinderatssitzung vom 09.11.2020-öffentlicher Teil
  3. Bauanträge
    3.1. Neubau eines EFH mit Doppelgarage; Keltenweg 20
    3.2. Errichtung einer Stützmauer; Keltenweg 22
  4. Änderung der „Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung“
  5. Änderung/Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Wassersatzung
  6. Ermittlung der Niederschlagswassergebühr wegen gesplitteter Abwassergebühr
  7. Bauliche Veränderung im Kindergarten
  8. Neufassung des Umsetzungsbeschlusses für das Naturfreibad im Holzwinkel
  9. Bau eines Mehrzweckplatzes in der Ortsmitte
  10. Verschiedenes

Im Anschluss daran folgt der nichtöffentliche Teil der Sitzung.

(Änderungen zur Version im Holzwinkel sind rot markiert)