Drei Bürger*innen wollen die Kostenentwicklung mit einem Bürgerentscheid an einen finanziell vertretbaren Rahmen binden.
„Neue Ortsmitte ja, doch mit finanziellem Augenmaß“. Unter dieses Motto stellen die drei vertretungsberechtigten Bürger*innen Daniela Gruhler, Werner Halank (FW Ratsmitglied) und Gertrud Wagner (Ratsmitglied Grüne) das mittlerweile vierte Bürgerbegehren in der Gemeinde. Wie die AZ Anfang April 2021 berichtete, soll das „Bonstetter Gemeindehaus doppelt so teuer werden“. Der Gemeinderat hatte in der von der CSU/UW Mehrheit getragenen Entscheidung den geschätzten Kostenrahmen gerade um etliche Millionen gegenüber den bisher kommunizierten Zahlen auf 9,5 Mio. Euro erweitert.
Noch im Mai 2021 sammelte daher Daniela Gruhler mit einigen Mitstreitern Unterschriften für einen Bürgerantrag, um mehr Licht in die sprunghaft gestiegenen Kosten des Projekts zu bringen. 165 Bürger*innen hatten dafür votiert, dass ein unabhängiges Planungsbüro eine verbindliche Kostenaufstellung ermittelt und das Ergebnis baldmöglichst den Bürgern*innen bei einer Bürgerversammlung vorgestellt wird.
Doch dieser Bürgerantrag wurde im Gemeinderat mit der Mehrheit von Bürgermeister und CSU/UW im Juni 2021 abgelehnt. Seitens des Bürgermeisters wurde zwar eine Bürgerversammlung, „sobald es die Coronavorschriften erlauben“, sowie ersatzweise ein Informationsschreiben aus dem Rathaus zugesichert. Doch weder ein Termin für eine Bürgerversammlung vor der drohenden vierten Coronawelle im Herbst noch ein Informationsschreiben ist zwei Monate später in Sicht.
Offenbar spiele der Bürgermeister auf Zeit, statt die Bürger*innen bei den finanziell folgenschweren Entscheidungen aufzuklären und mitzunehmen. Deshalb war den Vertretungsberechtigten klar, dass nur ein Bürgerbegehren das Projekt Ortsmitte in überschaubare finanzielle Bahnen lenken könnte, bevor kostspielige Bauverträge geschlossen und notwendige Rückabwicklungen teuer werden. So lautet die Fragestellung zur Durchführung eines Bürgerentscheid: Sind Sie dafür, dass die aktuellen Planungen und Vergaben für das Projekt „Ortsmitte“ (Gebäude und Außenanlage) sofort gestoppt werden und der Planungsauftrag dahingehend geändert wird, dass bei der Kostenberechnung nach DIN 276 für Planung, Gebäude sowie Außenanlagen der Betrag von 6,2 Mio. Euro nicht überschritten wird?
Knapp 235 Bürger*innen unterstützen dieses Bürgerbegehren, das nach Prüfung der Zulässigkeit spätestens in 4 Monaten zur Entscheidung ansteht.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag wurde am 19.04.2022mit 5:7 Stimmen abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Gleich,
der Inzidenzwert an Corona-Neuinfektionen im Landkreis Augsburg liegt aktuell bei über 170, zusätzlich hat das Robert-Koch-Institut die Regelung zur häuslichen Absonderung (Quarantäne) geändert (siehe Anlage I).
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Tagesordnungspunkte:
2. Sanierungsmaßnahmen für die Abwasserkanäle 2021 3. Anlegen von Blühwiesen, Ökoflächen, und Grünflächen in Baugebieten 6. Berichte von 1. Verwaltungsgemeinschaftsversammlung 2. Schulverband Adelsried / Bonstetten 3. Abwasserzweckverband Adelsried / Bonstetten 7. Verschiedenes
der Gemeinderatsitzung am 19.04.2021 werden aufgrund der aktuellen Infektionslage abgesetzt und bei der nächsten Gemeinderatsitzung behandelt.
Begründung
Mit der Verkleinerung der Tagesordnung leistet der Gemeinderat Bonstetten einen wichtigen Beitrag zum besonderen Schutz der Risikogruppen und zur Eindämmung des Infektionsgeschehen. Außerdem wird der Gemeinderat seiner Vorbildfunktion gegenüber der Bevölkerung auch in Zeiten der Corona-Pandemie gerecht.
Mit freundlichen Grüßen Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
(Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html) Wann und wie lange muss man in Quarantäne? Eine Quarantäne (häusliche Absonderung) wird dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich (z.B. mit SARS-CoV-2) angesteckt hat und dadurch zu einer Verbreitung des Krankheitserregers beitragen könnte. Bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko und man wird als enge Kontaktperson eingestuft:
Enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (= Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
Gespräch mit dem Fall (unabhängig von dessen Dauer) ohne adäquaten Schutz (= Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske (außerhalb des Arbeitsschutzes) getragen wurde.
Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt im Einzelfall dem zuständigen Gesundheitsamt.
Das RKI empfiehlt für enge Kontaktpersonen eine häusliche Absonderung (Quarantäne) für 14 Tage – gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer zu dem Zeitpunkt infektiösen Person. Eine Testung der engen Kontaktpersonen dient der frühen Erkennung von asymptomatischen Infektionen.
Am vierzehnten Tag sollte vor Entlassung aus der Quarantäne ein Antigentest durchgeführt werden und die Aufhebung der Quarantäne nur im Fall eines negativen Testergebnisses und ohne Erkrankungssymptome erfolgen. Wenn Symptome/Krankheitszeichen während der Quarantäne auftreten, muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden und eine diagnostische Klärung erfolgen.
4 = Gemeinderatsmitglieder der Freien Wählergemeinschaft
Es wurden 29 Anträge / Ideen innerhalb der letzten 365 Tage (01.05.2020 – 01.05.2021) von den 4 Gemeinderatsmitgliedern der Freien Wählergemeinschaft für Sie eingebracht.
Gerne bleiben wir für Sie auch weiterhin so aktiv. Unsere Homepage befindet sich immer auf dem neuesten Stand. Dort können Sie sich auch weiterhin über Aktuelles aus dem Gemeinderat informieren.
Ideen, Wünsche und Anregungen Ihrerseits sind bei uns jederzeit willkommen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag wurde am 19.04.2021mit 5:7 Stimmen abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Gleich,
der Gemeinderat Bonstetten wird in seiner Sitzung am 19. April 2021 über die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2021 beschließen.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb zur vorgelegten Haushaltsatzung folgenden Änderungsantrag:
Die dem Gemeinderat vorgelegte Haushaltsatzung wird im Vermögenshaushalt (Einzelplan 3, Unterabschnitt 3700) um die Position Zuschuss für die Kath. Kirchenstiftung St. Stephan in Höhe von 10.000,00 € zum Austausch der Heizungsanlage ergänzt und schließt für das Haushaltsjahr 2021 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.107.800 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.002.350 €.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Grundsteuer B für sonstige Grundstücke und die Gewerbesteuer entsprechen jeweils 330 %.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2021 rückwirkend in Kraft.
Begründung
Die Kath. Kirchenstiftung St. Stephan unterstützt die Gemeinde Bonstetten seit Jahrzehnten beim Betrieb des örtlichen Kindergartens, deshalb sollte sich die Kommune bei der Finanzierung der Investition beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
In der heutigen Gemeinderatssitzung wurde der Antrag vom 1.12.2020 zur Einrichtung einer Schulbushaltestelle / Bushaltestelle im Bereich Bahnhofstraße / Steinhalde mit 13:0 Stimmen angenommen. <Link zum Antrag>
zur aktuellen Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2021 schlagen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten die folgenden Ausgaben/Investitionen zur Aufnahme in den Haushalt der Gemeinde Bonstetten vor:
Online-Meetings haben viele Vorteile: kein Zeitverlust durch An- und Abreise, keine räumlichen Beschränkungen, leichtere Einbindung der Gesprächspartner und letztlich geringere Kosten. Für die erfolgreiche Durchführung der anstehenden Projekte sind kurzfristige und effiziente Abstimmungen zwingend notwendig.
2. Notstromaggregat für den Gerätewagens-Logistik (GW-L) der Feuerwehr Bonstetten
Das Notstromaggregat des Gerätewagens-Logistik (GW-L) entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen und muss ausgetauscht werden.
3. Fahrbahnbegrenzung Hohe Straße
4. Bushaltestellen Bahnhofstraße/Steinhalde
Mit Schreiben vom 01.12.2020 haben die Gemeinderäte der FWG Bonstetten zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und zur Erhöhung der Schulwegsicherheit die Errichtung einer Bushaltestelle im Bereich der Bahnhofstraße / Steinhalde beantragt.
5. Klärung der Rahmenbedingungen des Breitbandausbaus
Mit Schreiben vom 01.07.2020 haben die Gemeinderäte der FWG Bonstetten die Klärung der Rahmenbedingung des Breitbandausbaus (FTTH) beantragt. Hierbei sollen die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen der möglichen Ausbauvarianten begutachtet werden.
6. Planungskosten Ausbau Glasfaserversorgung
Im Kalenderjahr 2021 soll die Umsetzungsplanung für das Projekt Breitbandausbau Bonstetten (FFTH) beginnen.
Anlage 1.2. Verwaltungshaushalt
1. Übernahme der Jahresgebühr der aPager Pro App für Feuerwehrdienstleistende
Mit der Zusatzalarmierungsapp aPager Pro wird die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten durch zusätzliche Funktionalitäten verbessert. Die jährliche Servicegebühr pro Nutzer beträgt 4,49 €.
2. Zuweisung an die Pfarrei St. Stephan Bonstetten für den Austausch der Heizungsanlagen
Die Heizungsanlagen der Kirche und des Pfarrheims müssen gemäß der EnEV im Sommer 2021 ausgetauscht werden
3. Abschluss eines Rahmenvertrages Straßenbauarbeiten
Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Straßenbau soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von
3 Jahren abgeschlossen werden.
4. Abschluss eines Rahmenvertrages Kanalbauarbeiten
Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Kanalbau soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen werden.
5. Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes für die Abwasserbeseitigung
In der aktuellen Kalkulation der Abwasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 2.500,00 € enthalten, um den Gebührenzahler im nächsten Kalkulationszeitraum entlasten zu können sollen mögliche Einsparpotenziale ermittelt werden.
6. Fortbildung des Bauhofpersonals im Bereich der Wasserversorgung
Zur Vertiefung des bestehenden Fachwissens sollte jährlich eine Fortbildungsveranstaltung besucht werden z.B. „Einführungsseminar für das technische Personal der Wasserversorgungsanlagen“ der Bayer. Gemeindetag Kommunal.
7. Schaffung einer wohnortnahe Bargeldversorgung
Mit Schreiben vom 16.05.2020 haben die Gemeinderäte der FWG Bonstetten die Schaffung einer wohnortnahen Bargeldversorgung in Bonstetten beantragt.
8. Ansiedlung eines Wochenmarktes
Zur Verbesserung der Nahversorgung soll in Bonstetten ein Wochenmarkt angesiedelt werden.
9. Abschluss eines Rahmenvertrages Wasserversorgung
Für die Abwicklung kurzfristiger Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Wasserversorgung soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen werden
10. Aufstellung eines Energieeinsparkonzeptes für die Wasserversorgung
In der aktuellen Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 12.000,00 € enthalten. Um den Gebührenzahler im nächsten Kalkulationszeitraum entlasten zu können sollen mögliche Einsparpotenziale ermittelt werden.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag wurde am 26.10.2021 übernommen und vertagt.
Sehr geehrter Herr Gleich,
in der aktuellen Kalkulation der Wasser-/Abwasserverbrauchsgebühren sind jährlich Strombezugskosten in Höhe von 14.500,00 € enthalten. Insgesamt betragen die Kosten für Betriebsstrom im Kalkulationszeitraum 2021 – 2024 rund 58.000,00 €.
Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:
Der Gemeinderat Bonstetten beschließt die Aufstellung eines Energieeinsparkonzepts / Energieaudits für die gemeindliche Wasser- /Abwasserversorgung mit den Prüfungsschwerpunkten/ -inhalten:
Effizienzsteigerung
Energieeinsparung
Einsatzmöglichkeit von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien
Grundlagenermittlung für anstehende bzw. geplante Investitionsentscheidungen
Zur Erhöhung der Potenziale der Anlagen zur Stromeigennutzung sollte in die Untersuchung auch die gemeindliche Liegenschaft auf dem Stauffersberg (ehemaliges US-Gelände) einbezogen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt im Abwasserzweckverband Adelsried-Bonstetten die Erstellungen eines Energieeinsparkonzepts / Energieaudits für die Verbandskläranlage zu beantragen.
Die anfallenden Kosten sind bei der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2021 im Verwaltungshaushalt in Einzelplänen 7 (Abschnitt: 7000 Abwasserbeseitigung) und 8 (Abschnitt: 8150 Wasserversorgung) zu berücksichtigen. Zusätzlich kann der Förderantrag (Bayern Innovativ) zum integrierten energetischen Quartierskonzept um den Baustein Wasserversorgung erweitert werden. Der Freistaat Bayern fördert Energieeinsparkonzepte mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Alternativ bestehen die Förderprogramme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Energieaudit gem. DIN EN 16247) und beim Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH (Kommunalrichtlinie). Hier beträgt die Förderung bis zu 80 % bzw. 60 % der förderfähigen Kosten.
Begründung:
Durch die Aufstellung eines Energieeinsparkonzepts werden die Einsparpotenziale im Bereich der gemeindlichen Wasser- und Abwasserversorgung offengelegt und durch Realisierung der Einsparungen können die Gebührenzahler der Gemeinde Bonstetten deutlich entlastet werden. Der Gemeinderat erhält eine wichtige Entscheidungshilfe für die Beratung und Abstimmung über zukünftige Investitionen im Bereich der Wasser-/Abwasserversorgung.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid
ein außergewöhnliches Jahr voller Herausforderungen, Ängste und Hoffnungen geht zu Ende.
Die Freie Wählergemeinschaft Bonstetten möchte sich nochmals bei allen Unterstützern für das entgegengebrachte Vertrauen bei der Kommunalwahl 2020 bedanken.
Dank Ihrer Entscheidung konnten wir einen weiteren Sitz im Gemeinderat erlangen.
Wir haben die letzten Monate genutzt, um unseren Zielen durch etliche Anträge im Gemeinderat Nachdruck zu verleihen. Eine Aufstellung mit Sachstand finden Sie unten aufgeführt. Für Ihre Wünsche, Anregungen oder Kritik sind wir stets offen. Mit Tatendrang werden wir auch ins neue Jahr gehen.
Die Freie Wählergemeinschaft Bonstetten wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und für das Jahr 2021viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.
Ihre Vertreter im Gemeinderat Werner Halank Petra Zinnert-Fassl Hannes Merz Daniel Schmid
Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2020 wurde kurzfristig geändert und ist in dieser Form nicht im Holzwinkel erschienen. Wir möchten die Möglichkeit nutzen, die Bürger über unser Homepage auf dem Laufenden zu halten.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
Bürgerfrageviertelstunde
Genehmigung der Niederschrift der 12. Gemeinderatssitzung vom 09.11.2020-öffentlicher Teil
Bauanträge 3.1. Neubau eines EFH mit Doppelgarage; Keltenweg 20 3.2. Errichtung einer Stützmauer; Keltenweg 22
Änderung der „Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung“
Änderung/Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Wassersatzung
Ermittlung der Niederschlagswassergebühr wegen gesplitteter Abwassergebühr
Bauliche Veränderung im Kindergarten
Neufassung des Umsetzungsbeschlusses für das Naturfreibad im Holzwinkel
Bau eines Mehrzweckplatzes in der Ortsmitte
Verschiedenes
Im Anschluss daran folgt der nichtöffentliche Teil der Sitzung.
(Änderungen zur Version im Holzwinkel sind rot markiert)
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