Antrag vom 27.07.2025:  Feuerwehrhaus mit Zukunft – Anpassung der Planungsgrundlagen des Feuerwehrhauses

Sehr geehrter Herr Gleich,

ein zukunftsorientiertes Feuerwehrgerätehaus ist die wichtigste Aufgabe für das Projekt Ortsmitte.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Planungsgrundlagen des neuen Feuerwehrgerätehauses in der Dorfmitte werden in den folgenden Punkten angepasst:
  • Die Umkleideräume werden auf folgenden Bedarf ausgelegt:
    • 70 aktive Einsatzkräfte
    • 30 Einsatzkräfte Jugendfeuerwehr
  • Der Flächenbedarf der Umkleideräume beträgt je aktive Einsatzkraft und Einsatzkraft Jugendfeuerwehr min. 1,50 m²

(siehe auch DIN 14092-1:2024-06 – 5.1 Übersicht Raum- und Flächenbedarf – Tabelle 1 Raum- und Flächenbedarf)

  • Die Breite der Doppelspinde beträgt je aktive Einsatzkraft und Einsatzkraft Jugendfeuerwehr max. 80 cm
  • Die lichte Breite der Laufwege, die dem Einsatzablauf dienen, muss mindestens 1,80 m betragen (nach DIN 14092-1:2024-06 – 4.2  Anforderung an Verkehrswege)
  • Lagerflächen für sämtliche einsatzrelevanten Gerätschaften werden im Erdgeschoss  vorgehalten.
  • Die Anzahl der Alarmparkplätze beträgt 21.
  • Die Alarmparkplätze werden als Schrägparkplätze geplant.
  • Für die Errichtung eines zusätzlichen Stellplatzes und einer Schlauchpflegeanlage sind außerhalb der Alarmstellplätze Erweiterungsflächen vorzusehen.

Begründung:

Mit der Überarbeitung der Planungsgrundlagen wird die Zukunftsfähigkeit des geplanten Feuerwehrhauses deutlich gesteigert und  der der Gemeinderat erhält vor Beginn der Leistungsphase 3 eine fundierte Entscheidungsgrundlage für weitere Entscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen       

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz und Daniel Schmid

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Antrag vom 27. Juli 2025:  Direkte Bürgerbeteiligung – Ratsbegehren zum Projekt Ortsmitte

Sehr geehrter Herr Gleich,

für den Erfolg des Projektes Ortsmitte ist eine breite Zustimmung in der Bevölkerung der wesentlichste Baustein.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Der Gemeinderat Bonstetten initiiert ein Ratsbegehren (gem. Art.18a Abs. 2 BayGo) zum Projekt Ortsmitte und legt somit die zukünftige Entwicklung im Projekt Ortsmitte der Bürgerschaft zur Entscheidung vor.
  1. Der Gemeinderat erarbeitet auf Basis des Vorschlages der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten (siehe Anlage I) eine zielorientierte Fragestellung.

Begründung:

Im Rahmen eines Ratsbegehrens erhält die Bürgerschaft die Möglichkeit über die Zukunft des Projekts Ortsmitte direkt zu entscheiden .

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz und Daniel Schmid

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Gemeinde Bonstetten

Ratsbegehren nach Art. 18a Bayerische Gemeindeordnung (GO)


Fragestellung:

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Bonstetten die derzeitigen Planungen für den Bau der neuen Ortsmitte inklusive Rathaus und Feuerwehrhaus mit einem Kostenvolumen von ca. 14 Millionen weiterführt?“


Begründung des Ratsbegehrens:

Bei dem Projekt „neue Ortsmitte“ handelt es sich um ein Projekt, das für Generationen entscheidend für die weitere Entwicklung der Gemeinde Bonstetten ist.

Im Gemeinderat wurden vielfach Chancen und Risiken des Projektes diskutiert. Der Gemeinderat ringt seit geraumer Zeit um eine mehrheitliche Meinung, insbesondere zur Finanzierbarkeit des Projektes. Im Planungsprozess spielte die Bürgerbeteiligung eine große Rolle.

Im Hinblick auf das „Generationenprojekt“ sollten die Bürger entscheiden, ob Sie ein Projekt in der Größenordnung von 15 Mio mit der derzeitigen Planung befürworten.


Ziel des Ratsbegehrens:

Ziel ist die Beteiligung der Bürgerschaft am Projekt Ortsmitte

Antrag vom 25.02.2025: Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Ortskern Bonstetten

Sehr geehrter Herr Gleich,

durch die Einführung von Tempo 30 können Gewinne bei der Verkehrssicherheit, Lärm- und Luftschadstoffminderung und bei der Aufenthaltsqualität erzielt werden.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten richtet eine Tempo-30-Zone im Ortskern Bonstetten (inkl. Ausfahrt Feuerwehrgerätehaus) ein.
  • Die  Straßenverkehrsbehörde  der  VG Welden erarbeitet einen Vorschlag für eine Tempo-30-Zone  im Ortskern Bonstetten.
  • Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr ; Unterabschnitt: 6300 Gemeindestraßen erfolgen.

Begründung:

Mit der Einführung von Tempo 30 im Ortskern wird die Verkehrssicherheit deutlich gesteigert und die Belastung für die Anwohner spürbar reduziert.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid

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Antrag vom 2.03.2025:  Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindliche Liegenschaft – Bahnhofstraße 4

Sehr geehrter Herr Gleich,

gemäß der aktuellen Beschlusslage im Gemeinderat soll eine Weiternutzung der gemeindlichen Liegenschaft – Bahnhofstraße 4 geprüft werden.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt Sanierungsgutachten mit Bestandsaufnahme gem. § 33 HOAI für die gemeindliche Liegenschaft Bahnhofstraße 4 mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung des Energieeinsparpotenzials
  3. Mögliche Varianten des Wärmeschutzes
  4. Überschlägige Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen
  5. Fördermöglichkeiten der Gebäudesanierung
  6. weitere entscheidungsrelevanten Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Ergebnisse der Prüfung und der Ausweisevorschlag werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8 Bebauter Grundbesitz; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Erstellung eines Sanierungsgutachtens für die gemeindlichen Liegenschaft Bahnhofstraße 4 wird der Sanierungsbedarf objektiv festgestellt und dokumentiert. Zusätzlich erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen       

Mit freundlichen Grüßen

Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 22.09.2024: Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses gem. DIN 14092-1

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 21.10.2024 mit 5:7 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Gleich,

nachdem die durchgeführte Kostenschätzungen für die Entwicklung der Ortsmitte Gesamtkosten in Höhe von 10,9 – 12,2 Mio. € ergeben haben.

Stellen die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet unabhängig vom Projekt Ortsmitte ein Feuerwehrgerätehaus gemäß DIN 14092-1
  1. Zur finalen Entscheidungsfindung über den Standort des Feuerwehrhauses und zur Entscheidung Umnutzung eines Bestandsgebäudes oder Neubau wird eine finale Machbarkeitsstudie beauftragt.
  1. Die Verwaltung nimmt Kontakt zu den Eigentümern der nach der Standortbewertung der Firma IBG geeigneten Grundstücke auf und klärt die Verfügbarkeit der Grundstücke ab.
  1. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sollen je verfügbaren Standort die folgenden Punkte enthalten sein:
  1. Mögliche Lösungen für die Zu- und Ausfahrtsituation
  2. Erstellung eines finalen Raumprogrammes
  3. Verortung der Alarmstellplätze
  4. Kostenschätzung nach DIN 276 – 12-2018
  5. Flächennachweis
  6. Aktualisierung des bestehenden Raumprogramm
  7. sonstige entscheidungsrelevanten Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates / der Feuerwehr
  1. Bei der Erstellung des Raumprogrammes ist die Führung der Freiwilligen Feuerwehr Bonstetten einzubeziehen. Mögliche Meinungsverschiedenheiten bei der Ausarbeitung des Raumprogrammes werden dem Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt und final entschieden.
  2. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatsitzung vorgestellt.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 8 Bebauter Grundbesitz; erfolgen und in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit Grundsatz Entscheidung für die Errichtung des Feuerwehrhauses wird der jahrelange Stillstand beendet und die Planungen des dringend benötigten Feuerwehrhauses kann beginnen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid

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Antrag vom 24.09.2024: Bestandsaufnahme gemeindlicher Ersatz- und Ausgleichsflächen

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Aktion „Gelbes Band“ wurde in Bonstetten sehr rege genutzt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt eine Bestandsaufnahme der gemeindlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung des Nachpflanzungsbedarfes und möglicher Optimierungs-/Erweiterungspotenziale
  3. Erstellung eines Pflegepflegeplanes
  4. Überschlägige Kostenschätzung
  5. Weitere entscheidungsrelevante Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Haushalts Einzelplan: 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung ; Unterabschnitt: 7000 Abwasserbeseitigung erfolgen.

Begründung:

Mit Bestandsaufnahme der gemeindlichen Ersatz- und Ausgleichsflächen wird der Nachpflanzungsbedarf und mögliche Optimierungspotenziale ermittelt und die Vitalität der Flächen langfristig sichergestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid

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Anfrage vom 22.09.2024: Überprüfung der gemeindlichen Brückenbauwerke

Sehr geehrter Herr Gleich,

gemäß DIN 1076 ist für Brückenbauwerke alle sechs Jahre eine umfassende Hauptprüfung vorgesehen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Bonstetten:

  1. Wann fand die letzte Überprüfung der gemeindlichen Brückenbauwerke statt?
  2. Welche Bauwerke wurden überprüft?
  3. Wurden Mängel festgestellt?
  4. Falls ja, bitte den Prüfbericht ins Ratsinformationssystem einstellen

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid


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Anfrage vom 23.09.2024: Gebäudeunterhalt gemeindliches Anwesen – Hauptstraße 14

Sehr geehrter Herr Gleich,

für eine fundierte Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Ortsmitte Bonstetten sind die aktuellen laufenden Kosten für das Bestandsgebäude Hauptstraße 14 eine wichtige Entscheidungshilfe.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Bonstetten:

  1. Welche Flüssigkeiten werden durch die beiden Auslässe in den Grund vor den Gebäuden abgelassen

a. Nordseite

b. Westseite

  1. Sind durch die unkontrollierte Versickerung der Flüssigkeiten im Erdreich im Bereich der beiden Auslässe (Nordseite + Westseite) Schäden am Gebäude oder Schäden im Erdreich entstanden?
  2. Werden durch die Mieter in den Gebäuden Gefahrstoffe verwendet? Falls ja, welche Regelungen treffen die jeweiligen Mietverträge hierzu?
  3. Wer ist für die Instandhaltung der Entwässerung des Gebäudes gemäß den Mietverträgen zuständig?
  4. Wer ist für den Heizöleinfülleinrichtung des Gebäudes (Westseite) gemäß den Regelungen der Mietverträge verantwortlich?
  1. Ist durch den defekt am Fallrohr (Nordseite) am Gebäude ein Feuchtigkeitsschaden entstanden?
  1. Wer ist für die Pflege des Grundstücks gemäß den Mietverträgen verantwortlich?
  2. Wer ist für die Pflege des Gebäudes gemäß den Mietverträgen verantwortlich?
  3. Wie hoch waren die Unterhaltkosten des Gebäudes in den letzten 3 Jahren?
    1. für Gebäudeinstandhaltung und Pflege des Grundstücks (z.B. Winterdienst, Mäharbeiten, Baumschnitt)?
    2. für laufende Zwecke (z.B. Wasser, Abwasser, Strom etc.)?
    3. für den Unterhalt des Tiefbrunnens?
  4. Wie hoch waren die abgerechneten Betriebskosten / Nebenkosten an die Mieter des Grundstücks?
  1. Wie hoch ist der Anfahrschaden am Gebäude lt. gutachterlicher Schadensaufnahme (Südseite)?
  1. Sind in den nächsten Jahren wesentliche Sanierungsmaßnahmen am Gebäude und den Erschließungsanlagen notwendig?

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid


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Antrag vom 16.06.2024: Sanierungskonzept öffentliches Kanalnetz auf dem ehemaligen Brauereigelände

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 die Fortsetzung der Entwicklung Ortsmitte beschlossen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beauftragt ein Sanierungskonzept für das öffentliche Kanalnetz auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei mit den folgenden Bestandteilen:
  1. Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme
  2. Ermittlung von Optimierungspotenzialen (z.B. Umlegung bzw. Zusammenlegungen von Leitungen, Dimensionierung der Leitungen, Haltungen und Schächten etc.)
  3. Entwicklung eines Sanierungsplanes mit Ausweisung von Bauabschnitten
  4. Überschlägige Kostenschätzung
  5. Weitere entscheidungsrelevante Daten nach Meinung des Fachbüros / des Gemeinderates
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung ; Unterabschnitt: 7000 Abwasserbeseitigung erfolgen.

Begründung:

Mit Erstellung eines Sanierungskonzepts für das öffentliche Kanalnetz auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei wird der Sanierungsbedarf objektiv festgestellt und dokumentiert. Zusätzlich erhält der Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen und das Projekt Ortsmitte kann ohne weitere Verzögerung starten.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid
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Antrag vom 13.05.2024:  Einsatz eines zusätzlichen Schulbusses zur Schülerbeförderung der Schüler aus Bonstetten und Kruichen

Der Antrag wurde in der Gemeinderatsitzung am 17.06.2024 mit 12:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

zum Schuljahr 2024/2025 werden die Schülerzahlen der Gemeinde Bonstetten im Schulverband Adelsried / Bonstetten weiter ansteigen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beantragt im Schulverband Adelsried / Bonstetten den Einsatz eines zusätzlichen Schulbusses zur morgendlichen Schülerbeförderung der Schüler der Grundschule Adelsried aus Bonstetten und Kruichen.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes Einzelplan: 2 Schulen Unterabschnitt: 2110  Grundschulen erfolgen.

Begründung:

Durch den Einsatz eines weiteren Schulbusses wird die Schulwegsicherheit deutlich gesteigert und die Schülerbeförderung durch „Elterntaxis“ können deutlich reduziert werden.

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank Hannes Merz Daniel Schmid


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