Anfrage vom 3.09.2022: Kinderbetreuungsplätze Kindergartenjahr 2022 / 2023

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht

Sehr geehrter Herr Gleich,

am 01. September hat das neue Kindergartenjahr 2022 / 2023 begonnen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Gemeindeordnung des Gemeinderates Bonstetten:

  1. Wie viele Kinder werden in Kindertagestätte St. Stephan im Kindergartenjahr 2022 / 2023
    1. im Kindergarten
    2. in der Kinderkrippebetreut?
    betreut
  2. Haben alle angemeldeten Kinder einen Betreuungsplatz erhalten?
  3. Falls nein,
    1. Wie viele Kinder haben keinen Betreuungsplatz erhalten?
    2. Nach welchen Kriterien erfolgte die Vergabe der Betreuungsplätze?
    3. Welche Unterstützung hat die Gemeinde Bonstetten den Familien der abgelehnten Kindern bei der Suche eines Betreuungsplatzes gewährt?

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 26.08.2022: Errichtung eines Trinkbrunnes im Dorfpark Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Bundesregierung will den Bürger und Bürgerinnen mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes den Zugang qualitativ hochwertigen Trinkwassers im öffentlichen Raum ermöglichen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten errichtet im Dorfpark einen Trinkbrunnen und beantragt die Förderung „Kommunale Trinkbrunnen“ nach Nr. 2.4 RZWAS 2021 des Freistaates Bayern.
  1. Die Verwaltung klärt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Trinkbrunnens im Dorfpark ab und erarbeitet eine Kostenschätzung.
  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann durch das Sonderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ (Förderquote: 90% der zuwendungsfähigen Kosten) und Umschichtungen im Vermögenshaushalt erfolgen, da verschiedene bereits geplante Ausgaben nicht anfallen werden.

Begründung:

Durch die Errichtung eines Trinkbrunnens wird die Attraktivität des bestehenden Dorfparks Bonstetten gesteigert und zusätzlich ein klimafreundlicher Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität der Gemeinde geleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 21.08.2022: Einberufung einer Gemeinderatsitzung: Sanierung / Neugestaltung des Spielplatzes im Dorfpark

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,
aufgrund der Ergebnisse der jüngsten Sicherheitsüberprüfung wurde der Spielplatz im Dorfpark zur Benutzung gesperrt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten beantragen deshalb gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates die Einberufung einer Gemeinderatssitzung mit folgendem Beratungsgegenstand:

Sanierung / Neugestaltung des Spielplatzes im Dorfpark“

Begründung:

Der Spielplatz im Dorfpark ist für viele Bonstetter Familien ein wichtiger sozialer Treffpunkt und fester Bestandteil in der Freizeitgestaltung. Auch von den Besucher des Landart-Kunstpfades und des geologischen Lehrpfades wird der Spielplatz regelmäßig genutzt. Deshalb sollte die Entscheidung über die Zukunft des Spielplatzes kurzfristig getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Anfrage vom 18.07.2022: Grundstückssuche – regionale Einkaufsmöglichkeit

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Nachfrage nach regionalen Erzeugnissen und Waren steigt.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Gemeindeordnung des Gemeinderates Bonstetten:

  1. Hat die Gemeinde Bonstetten eine Grundstücksanfrage zur Schaffung einer regionalen Einkaufsmöglichkeit (Verkaufsbox) vorliegen?

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zinnert-Fassl, Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid  

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Antrag vom 14.07.2022 zur Geschäftsordnung: Änderung der Tagesordnung am 18.07.2022

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Bundesregierung empfiehlt Unternehmen der kritischen Infrastruktur aufgrund einer möglichen Gaskrise die Anschaffung von Notstromaggregaten.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Tagesordnung der Gemeinderatsitzung am 18.07.2022 wird aufgrund der Dringlichkeit gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates um den Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten „Anschaffung eines Notstromaggregates für die Trinkwasserversorgung Bonstetten“ vom 07.07.2022 ergänzt.

Begründung:

Die Wahrscheinlichkeit einer längeren Unterbrechung der Stromversorgung ist aufgrund der Gaskrise erheblich angestiegen. Deshalb sollte die anstehende Sommerpause für die Planung der Anschaffung genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Anfrage vom 11.07.2022: Betriebskosten (Ist) Abwasserbeseitigung 2021

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

in der Kalkulation der Schmutzwassergebühr für den Zeitraum 2021 – 2024  wurde für das Kalenderjahr 2021 mit Betriebskosten der Abwasserbeseitigung in Höhe von 169.100,00 €  geplant.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Gemeindeordnung des Gemeinderates Bonstetten:

  1. Wie hoch waren die  Betriebskosten (Ist) der Abwasserbeseitigung im Kalenderjahr 2021?
  2. Welche Betriebskosten (Ist) sind im Bereich der Abwasserbeseitigung im Kalenderjahr 2022 bis zum 30.06.2022 aufgelaufen?
  3. Zu welchem Ergebnis  kam die Nachkalkulation der Schmutzwassergebühr für das Kalenderjahr 2021?
  4. Welchen Auswirkungen hat das Ergebnis der Gebührennachschau für das Kalenderjahr 2021 auf die Sanierungsmaßnahmen der Abwasserbeseitigung  im verbleibendem Gebührenzeitraum 2022 – 2024?

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Anfrage vom 11.07.2022: Betriebskosten (Ist) Wasserversorgung 2021

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

in der Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr für den Zeitraum 2021 – 2024  wurde für das Kalenderjahr 2021 mit Betriebskosten der Abwasserbeseitigung in Höhe von 80.000,00 € geplant.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Anfrage gemäß § 32 der Gemeindeordnung des Gemeinderates Bonstetten:

  1. Wie hoch waren die  Betriebskosten (Ist) der Wasserversorgung im Kalenderjahr 2021?
  2. Welche Betriebskosten (Ist) sind im Bereich der Wasserversorgung im Kalenderjahr 2022 bis zum 30.06.2022 aufgelaufen?
  3. Zu welchem Ergebnis  kam die Nachkalkulation der Wasserverbrauchsgebühr für das Kalenderjahr 2021?
  4. Welchen Auswirkungen hat das Ergebnis der Gebührennachschau für das Kalenderjahr 2021 auf die Sanierungsmaßnahmen der Wasserversorgung  im verbleibendem Gebührenzeitraum 2022 – 2024?

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 07.07.2022: Anschaffung eines Notstromaggregates für die Trinkwasserversorgung Bonstetten

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antrag wurde in der Sitzung am 18.07.2022 mit 11:0 Stimmen angenommen.

Sehr geehrter Herr Gleich,

die Bundesregierung empfiehlt Unternehmen der kritischen Infrastruktur aufgrund einer möglichen Gaskrise die Anschaffung von Notstromaggregaten. Auch das Landesamt für Umwelt empfiehlt bei seiner Veröffentlichung zur Mindestausstattung von kleinen und mittleren Wasserversorgungsunternehmen die Vorhaltung eines Notstromaggregates (siehe Merkblatt Nr. 1.3/2 Eigenüberwachung von Wasserversorgungsanlagen; technische Mindestausstattung von Wasserversorgungsanlagen; Stand 09/2000).

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Bonstetten beschafft für die Trinkwasserversorgung ein Notstromaggregat
  2. Die Verwaltung klärt mit Unterstützung des technischen Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Welden die Rahmenbedingungen (z.B. technische Vorrausetzung, benötigte Leistung, benötigtes Zubehör etc.) für die Anschaffung unter Berücksichtigung der Hinweise für die Sicherheit für die Trinkwasserversorgung (Teil 1: Risikoanalyse Punkt 6.6.1 Stromversorgung + Teil 2: Notfall-vorsorgeplanung Punkt 6.6. Notstromaggregate) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz (BBK) ab und erarbeitet einen Vergabevorschlag.
  3. Die Finanzierung der anfallenden Kosten kann durch Umschichtungen im Vermögenshaushalt erfolgen, da verschiedene bereits geplante Ausgaben nicht anfallen werden.

Begründung:

Durch die Anschaffung eines Notstromaggregats wird die Versorgung der Bürger mit Trinkwasser auch bei einer längeren Unterbrechung der Stromversorgung  sichergestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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Antrag vom 17.05.2022: Kostentragung kommunales Sturzflut-Risikomanagement

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten haben folgende Anfrage bei der Gemeinde eingereicht.

Sehr geehrter Herr Gleich,

der Gemeinderat Bonstetten hat in seiner Sitzung am 25.04.2022 die Förderantragstellung für das Fördervorhaben „Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement gemäß Nr. 2.1.6 RZWas 2021“ beschlossen.

Die Gemeinderäte der Freien Wählergemeinschaft Bonstetten stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Finanzierung der anfallenden Kosten des kommunale Sturzflut-Risikomanagements erfolgt abweichend von der am 28.03.2022 beschlossen Haushaltssatzung 2022 aus Mitteln des Einzelplanes 6 (Bau- und Wohnungswesen, Verkehr, Unterabschnitt 6900 Wasserläufe, Wasserbau).

Begründung

Die im Fachvortrag der Firma Spekter GmbH (TOP 3; Gemeinderatsitzung 25.04.2022) vorgestellte Konzeptermittlung hat nur einen sehr geringen Bezug zur kommunalen Abwasserbeseitigung und dient vorrangig der Erstellung einer Starkregen-Gefahrenkarte bzw. dem Aufbau eines Starkregen-Frühwarnsystems. Eine Umlage der anfallenden Kosten auf die Gebührenzahler der Abwasserbeseitigung ist deshalb nicht verursachungsgerecht.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Halank, Hannes Merz, Daniel Schmid

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